Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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4.4.<br />
„Lebenssituation von Frauen<br />
und Mädchen verbessern,<br />
Gleichberechtigung verwirklichen“<br />
Themenfeld 4:<br />
Von den derzeit 15,3 Millioen in Deutschland lebenden<br />
Menschen mit Migrationshintergrund sind fast<br />
die Hälfte Mädchen und Frauen. Viele von ihnen sind<br />
gut integriert, viele – gerade Frauen und Mädchen aus<br />
der zweiten und dritten Migrationsgeneration – orientieren<br />
sich mehr an modernen, partnerschaftlichen<br />
Rollenleitbildern als an tradierten, patriarchalisch<br />
geprägten. Viele von ihnen tragen elterliche Verantwortung;<br />
oftmals sind gerade sie es, die die Integration<br />
der nächsten Generation prägen.<br />
Die Potenziale der Migrantinnen sollten genutzt werden.<br />
Ohne angemessene Berücksichtigung der Rolle<br />
von Frauen und Mädchen im Integrationsprozess,<br />
ihrer besonderen Probleme und ihrer spezifi schen<br />
Bedürfnisse kann Integration nicht gelingen. Allen<br />
Arbeitsgruppen, die gemeinsam auf diesen <strong>Nationale</strong>n<br />
<strong>Integrationsplan</strong> hin arbeiteten, oblag es, die<br />
Belange der Migrantinnen im Rahmen ihres jeweiligen<br />
Handlungsauftrages mit zu beleuchten. Ergänzend<br />
hatte die Arbeitsgruppe 4 den Auftrag, weitere<br />
Aspekte des Themenfeldes „Lebenssituation von<br />
Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung<br />
verwirklichen“ zu erörtern.<br />
Die Arbeitsgruppe 4 wurde vom Bundesministerium<br />
für Justiz koordiniert und in Zusammenarbeit mit<br />
dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen<br />
und Jugend durchgeführt. Teilgenommen haben<br />
neben Vertreterinnen und Vertretern weiterer Bundesressorts<br />
und des Bundesamts für Migration und<br />
Flüchtlinge Abgeordnete des Deutschen Bundestages,<br />
Vertreterinnen und Vertreter der Länder und der kom-<br />
munalen Spitzenverbände, von Verbänden der juristischen<br />
Berufe, gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
und Wohlfahrtsverbänden, von Dachverbänden und<br />
anderen Organisationen der Migrantinnen und Migranten,<br />
Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten<br />
sowie Expertinnen und Experten mit und ohne<br />
Migrationshintergrund. Außerdem waren Landesjustizverwaltungen<br />
für die Justizministerkonferenz und<br />
das jeweilige Vorsitzland der Konferenz der Gleichstellungs-<br />
und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen,<br />
-senatoren der Länder einbezogen.<br />
Aus der Vielzahl der im Rahmen des Arbeitsauftrages<br />
möglichen Themenstellungen konnten in der zur Verfügung<br />
stehenden Zeit nur einige exemplarisch aufgegriffen<br />
werden. Auf der Grundlage eines Tableaus<br />
von Fragestellungen, die für Migrantinnen gerade<br />
heute von besonderer Bedeutung sind, haben sich im<br />
Zuge der Beratungen die im Folgenden dargestellten<br />
thematischen Schwerpunkte ergeben. Die Arbeitsgruppe<br />
hat dabei bewusst auch solche Themenfelder<br />
behandelt, die bisher andernorts noch nicht breiter<br />
diskutiert worden sind und erst nach Fortführung der<br />
begonnenen Aufarbeitung in ein breites Bündel von<br />
Maßnahmen münden können.<br />
Insbesondere von Seiten der Migrantinnen und<br />
Migranten in der Arbeitsgruppe 4, aber auch der<br />
beteiligten Beratungsstellen und Verbände wird<br />
Handlungsbedarf weit über das der Gruppe gesteckte<br />
Themenfeld hinaus geltend gemacht. Migrantinnen<br />
sehen sich in allen Bereichen des täglichen Lebens<br />
mit Vorurteilen konfrontiert, die ihnen gleichbe-<br />
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