Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4.2 Zielbestimmungen<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
Wirtschaftsförderung ist verstärkt sozialräumlich<br />
auszurichten, indem etwa in benachteiligten<br />
Stadtteilen die lokalen Geschäfts- und Gewerbestrukturen<br />
– einschließlich der ethnischen Ökonomie<br />
– gefördert und stabilisiert werden. Lokale/ethnische<br />
Ökonomie ist auch ein relevanter Faktor für<br />
die örtliche Wirtschaft und daher eine wichtige<br />
Aufgabe der Wirtschaftsförderung.<br />
Zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten<br />
im Quartier sind Existenzgründungen<br />
zu unterstützen und bestehende Betriebe<br />
zu stabilisieren. Dazu gehören auch eine bessere<br />
Risikoabsicherung, Hilfestellungen bei der Erstellung<br />
eines tragfähigen Businessplans und die<br />
Bereitstellung von Kleinkrediten für örtliche<br />
Kleinbetriebe.<br />
Maßnahmen der Beschäftigungspolitik, der Bildungs-<br />
und Ausbildungsförderung und der beruflichen<br />
Qualifi zierung sind den lokalen Anforderungen<br />
entsprechend einzusetzen.<br />
Zur Förderung von Ausbildungsbereitschaft und<br />
der Ausbildungserlaubnis kleiner Unternehmen<br />
im Quartier sind spezielle (auch zielgruppenspezifi<br />
sche) Beratungsangebote und Unterstützungsmaßnahmen<br />
erforderlich. Bewährt haben sich<br />
Ausbildungsverbünde und externes Ausbildungsmanagement<br />
sowie das Modell des Ausbildungspaten,<br />
in dem erfahrene Ausbilder Betriebsinhaberinnen<br />
und -inhabern mit Migrationshintergrund<br />
beim Einstieg in die Erstausbildung beratend und<br />
unterstützend zur Seite stehen.<br />
Alle Wirtschaftsakteure sind in die Quartiersentwicklung<br />
einzubeziehen, beispielsweise durch<br />
Zusammenarbeit der örtlichen Unternehmen sowie<br />
der Agentur für Arbeit und der Kammern mit Schulen<br />
und Jugendeinrichtungen im Quartier.<br />
Betriebe der „sozialen Ökonomie“ sollten gezielt<br />
gestärkt werden; dies sind Betriebe, die vor allem<br />
lokal nachgefragte Dienstleistungen anbieten, die<br />
über den Markt und die öffentliche Hand nicht<br />
bereitgestellt werden können (z. B. hauswirtschaftliche<br />
Dienstleistungsagenturen, Schulküchen,<br />
Stadtteil- und Kulturcafés). Sie können die soziale<br />
und kulturelle Infrastruktur sowie das Angebot an<br />
Waren und an personen-, haushalts- und gemeinwesenbezogenen<br />
Dienstleistungen im Gebiet<br />
ergänzen. Auch sie können ein wichtiger Faktor im<br />
lokalen Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebot sein.<br />
Zur erfolgreichen Umsetzung lokalökonomischer<br />
Ansätze sind quartiersbezogene Entwicklungskonzepte<br />
in gesamtkommunale und regionale Wirtschaftsstrategien<br />
einzubetten.<br />
4.5.<br />
4.3. Empfehlungen für Maßnahmen (geplante<br />
und zugesagte)/Selbstverpfl ichtungen/<br />
Prüfaufträge<br />
der Bundesregierung (bzw. in der<br />
Regelungszuständigkeit des Bundes)<br />
■<br />
■<br />
■<br />
Die „Lokale Ökonomie“ ist eines der Handlungsfelder<br />
im Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit<br />
besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“.<br />
Wichtige Programmziele liegen darin, im Rahmen<br />
integrierter quartiersbezogener Handlungskonzepte<br />
örtliche Unternehmen zu sichern und zu<br />
stärken, Existenzgründungen zu fördern, das Angebot<br />
lokaler Arbeits-, Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten<br />
auszubauen, Arbeitssuchende<br />
zu qualifi zieren und deren Zugangschancen zum<br />
Arbeitsmarkt zu verbessern sowie entsprechende<br />
Beratungs- und Vermittlungsleistungen auch im<br />
Bereich der Ausbildung anzubieten. Dabei geht es<br />
um eine qualitativ neue Wirtschaftsförderung, die<br />
Dienstleistungen und Angebote räumlich differenziert<br />
anbietet und an den Bedürfnissen vor Ort<br />
ausrichtet. Das Programm soll daher fortgeführt<br />
und auf dem derzeitigen Niveau verstetigt werden.<br />
Die Bündelung mit Beschäftigungs- und Qualifi -<br />
zierungsprogrammen soll verstärkt werden, u. a.<br />
durch zusätzlichen Einsatz von Mitteln des Europäischen<br />
Sozialfonds in der neuen EU-Strukturfondsperiode<br />
2007 bis 2013 (in der auslaufenden Periode<br />
erfolgt bereits eine Bündelung u. a. mit dem<br />
Programm des BMFSFJ „Lokales Kapital für soziale<br />
Zwecke – LOS“ und dem Sonderprogramm des<br />
BMVBS „Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor<br />
Ort“ in den Programmgebieten der Sozialen Stadt).<br />
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die<br />
Vergabe von Kleinkrediten zur Förderung lokaler<br />
Unternehmer und Existenzgründer und die Risikoabsicherung<br />
von kleinen Unternehmen (auch mit<br />
Inhaberinnen und Inhabern mit Migrationshintergrund)<br />
verstärken.<br />
der Länder und Kommunen (bzw. in der Regelungszuständigkeit<br />
von Ländern und Kommunen)<br />
■<br />
■<br />
In benachteiligten Stadtquartieren werden die<br />
Handlungsmöglichkeiten des Programms „Soziale<br />
Stadt“, insbesondere auch die erweiterten Fördermöglichkeiten<br />
im Rahmen von Modellvorhaben,<br />
für die Integration von Zuwanderern genutzt. Zur<br />
Komplementierung der Bundesmittel werden Mittel<br />
der EU, der Länder und Gemeinden eingesetzt.<br />
Eine verstärkte Förderung der lokalen Ökonomie<br />
erfolgt durch die Bereitstellung von Finanzmitteln<br />
und personellen Ressourcen (auch von interkulturell<br />
geschultem Personal) zur Unterstützung<br />
örtlicher Unternehmen, die Förderung von<br />
119