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Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

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4.2 Zielbestimmungen<br />

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Wirtschaftsförderung ist verstärkt sozialräumlich<br />

auszurichten, indem etwa in benachteiligten<br />

Stadtteilen die lokalen Geschäfts- und Gewerbestrukturen<br />

– einschließlich der ethnischen Ökonomie<br />

– gefördert und stabilisiert werden. Lokale/ethnische<br />

Ökonomie ist auch ein relevanter Faktor für<br />

die örtliche Wirtschaft und daher eine wichtige<br />

Aufgabe der Wirtschaftsförderung.<br />

Zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten<br />

im Quartier sind Existenzgründungen<br />

zu unterstützen und bestehende Betriebe<br />

zu stabilisieren. Dazu gehören auch eine bessere<br />

Risikoabsicherung, Hilfestellungen bei der Erstellung<br />

eines tragfähigen Businessplans und die<br />

Bereitstellung von Kleinkrediten für örtliche<br />

Kleinbetriebe.<br />

Maßnahmen der Beschäftigungspolitik, der Bildungs-<br />

und Ausbildungsförderung und der beruflichen<br />

Qualifi zierung sind den lokalen Anforderungen<br />

entsprechend einzusetzen.<br />

Zur Förderung von Ausbildungsbereitschaft und<br />

der Ausbildungserlaubnis kleiner Unternehmen<br />

im Quartier sind spezielle (auch zielgruppenspezifi<br />

sche) Beratungsangebote und Unterstützungsmaßnahmen<br />

erforderlich. Bewährt haben sich<br />

Ausbildungsverbünde und externes Ausbildungsmanagement<br />

sowie das Modell des Ausbildungspaten,<br />

in dem erfahrene Ausbilder Betriebsinhaberinnen<br />

und -inhabern mit Migrationshintergrund<br />

beim Einstieg in die Erstausbildung beratend und<br />

unterstützend zur Seite stehen.<br />

Alle Wirtschaftsakteure sind in die Quartiersentwicklung<br />

einzubeziehen, beispielsweise durch<br />

Zusammenarbeit der örtlichen Unternehmen sowie<br />

der Agentur für Arbeit und der Kammern mit Schulen<br />

und Jugendeinrichtungen im Quartier.<br />

Betriebe der „sozialen Ökonomie“ sollten gezielt<br />

gestärkt werden; dies sind Betriebe, die vor allem<br />

lokal nachgefragte Dienstleistungen anbieten, die<br />

über den Markt und die öffentliche Hand nicht<br />

bereitgestellt werden können (z. B. hauswirtschaftliche<br />

Dienstleistungsagenturen, Schulküchen,<br />

Stadtteil- und Kulturcafés). Sie können die soziale<br />

und kulturelle Infrastruktur sowie das Angebot an<br />

Waren und an personen-, haushalts- und gemeinwesenbezogenen<br />

Dienstleistungen im Gebiet<br />

ergänzen. Auch sie können ein wichtiger Faktor im<br />

lokalen Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebot sein.<br />

Zur erfolgreichen Umsetzung lokalökonomischer<br />

Ansätze sind quartiersbezogene Entwicklungskonzepte<br />

in gesamtkommunale und regionale Wirtschaftsstrategien<br />

einzubetten.<br />

4.5.<br />

4.3. Empfehlungen für Maßnahmen (geplante<br />

und zugesagte)/Selbstverpfl ichtungen/<br />

Prüfaufträge<br />

der Bundesregierung (bzw. in der<br />

Regelungszuständigkeit des Bundes)<br />

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Die „Lokale Ökonomie“ ist eines der Handlungsfelder<br />

im Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit<br />

besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“.<br />

Wichtige Programmziele liegen darin, im Rahmen<br />

integrierter quartiersbezogener Handlungskonzepte<br />

örtliche Unternehmen zu sichern und zu<br />

stärken, Existenzgründungen zu fördern, das Angebot<br />

lokaler Arbeits-, Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten<br />

auszubauen, Arbeitssuchende<br />

zu qualifi zieren und deren Zugangschancen zum<br />

Arbeitsmarkt zu verbessern sowie entsprechende<br />

Beratungs- und Vermittlungsleistungen auch im<br />

Bereich der Ausbildung anzubieten. Dabei geht es<br />

um eine qualitativ neue Wirtschaftsförderung, die<br />

Dienstleistungen und Angebote räumlich differenziert<br />

anbietet und an den Bedürfnissen vor Ort<br />

ausrichtet. Das Programm soll daher fortgeführt<br />

und auf dem derzeitigen Niveau verstetigt werden.<br />

Die Bündelung mit Beschäftigungs- und Qualifi -<br />

zierungsprogrammen soll verstärkt werden, u. a.<br />

durch zusätzlichen Einsatz von Mitteln des Europäischen<br />

Sozialfonds in der neuen EU-Strukturfondsperiode<br />

2007 bis 2013 (in der auslaufenden Periode<br />

erfolgt bereits eine Bündelung u. a. mit dem<br />

Programm des BMFSFJ „Lokales Kapital für soziale<br />

Zwecke – LOS“ und dem Sonderprogramm des<br />

BMVBS „Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor<br />

Ort“ in den Programmgebieten der Sozialen Stadt).<br />

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die<br />

Vergabe von Kleinkrediten zur Förderung lokaler<br />

Unternehmer und Existenzgründer und die Risikoabsicherung<br />

von kleinen Unternehmen (auch mit<br />

Inhaberinnen und Inhabern mit Migrationshintergrund)<br />

verstärken.<br />

der Länder und Kommunen (bzw. in der Regelungszuständigkeit<br />

von Ländern und Kommunen)<br />

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In benachteiligten Stadtquartieren werden die<br />

Handlungsmöglichkeiten des Programms „Soziale<br />

Stadt“, insbesondere auch die erweiterten Fördermöglichkeiten<br />

im Rahmen von Modellvorhaben,<br />

für die Integration von Zuwanderern genutzt. Zur<br />

Komplementierung der Bundesmittel werden Mittel<br />

der EU, der Länder und Gemeinden eingesetzt.<br />

Eine verstärkte Förderung der lokalen Ökonomie<br />

erfolgt durch die Bereitstellung von Finanzmitteln<br />

und personellen Ressourcen (auch von interkulturell<br />

geschultem Personal) zur Unterstützung<br />

örtlicher Unternehmen, die Förderung von<br />

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