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Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

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Zeitschiene<br />

Mit einer Veröffentlichung im ABl. Schleswig-Holstein<br />

ist voraussichtlich im Mai 2007 zu rechnen; die Richtlinie<br />

wird zunächst bis zum 31. 12. 2009 gelten.<br />

Finanzrahmen<br />

Maßnahmen werden im Rahmen der Sportfördermittel<br />

des Landes zur Verfügung gestellt. Projekte werden<br />

im Wege der Fehlbedarfsfi nanzierung als Projektförderung<br />

unterstützt; die Höhe der Förderung soll in der<br />

Regel 5.000 Euro pro Maßnahme nicht übersteigen.<br />

Weitere Angaben sind derzeit noch nicht möglich bzw.<br />

abhängig von der Antragssituation in diesem und in<br />

den sonstigen Förderschwerpunkten.<br />

Beispiel Land Berlin<br />

Im Land Berlin gehört die „soziale Integration<br />

unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen“ sowie die<br />

„Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse ausländischer<br />

Mitbürger“ gemäß § 1 des Gesetzes über die<br />

Förderung des Sports im Land Berlin zu den Zielen der<br />

Sportförderung des Berliner Senats.<br />

Zeitschiene<br />

Die genannten Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen<br />

durch die Landesregierungen sind bereits<br />

angelaufen oder beginnen im Jahr 2007 und sind auf<br />

einen zwei- bis fünfjährigen Zeitraum ausgelegt.<br />

5. Themenfeld: Integration als<br />

Maßnahmenfeld aufwerten<br />

5.1 Themenschwerpunkt: Integration als<br />

Querschnittsaufgabe verankern<br />

Bestandsaufnahme<br />

Einzelne Landesregierungen haben begonnen, „Integration<br />

durch Sport“ als Querschnittsaufgabe aufzuwerten<br />

und teilweise mit zusätzlichen Ressourcen<br />

auszustatten.<br />

Maßnahmen/Selbstverpfl ichtung<br />

Die Landesregierungen verpfl ichten sich, noch in<br />

diesem Jahr zu prüfen, ob der Integration von Zuwanderinnen<br />

und Zuwanderern durch die Sportpolitik ein<br />

höherer Stellenwert beizumessen ist und organisatorische<br />

Schritte zur Aufwertung unternommen werden.<br />

Als Zeitschiene wird der Zeitraum 2007 bis 2008<br />

zugrunde gelegt. Im F alle der entsprechenden Umsetzung<br />

wird Integrationspolitik als langfristige Querschnittsaufgabe<br />

verstanden.<br />

4.7.<br />

6. Themenfeld: Einzelprojekte<br />

6.1 Themenschwerpunkt: Einzelprojekte der<br />

Landesregierungen<br />

Bestandsaufnahme<br />

Die Landesregierungen fördern einzelne Projekte,<br />

den Integrationsgedanken vor Ort stärker greifen zu<br />

lassen. In diesem Sinne initiieren sie Projekte, häufi g<br />

als Pilot-Projekte, unterstützen begonnene Projekte<br />

im Sinne von Best-Practice-Beispielen oder regen die<br />

Aufl age neuer Programme an.<br />

Beispiel Hessen<br />

Die hessische Landesregierung fördert seit fünf Jahren<br />

das Projekt „START“, mit dem erreicht wird, dass<br />

ausgebildete Übungsleiterinnen mit Migrationshintergrund<br />

als Multiplikatoren in die Vereine gehen.<br />

<strong>Der</strong> Finanzrahmen wird für eine mittelfristige Fortführung<br />

des Projekts im Jahr 2007 gesichert (soweit<br />

dies haushaltsrechtlich möglich ist). Jährlich stehen<br />

130.000 Euro bereit.<br />

Die hessische Landesregierung fördert Initiativen im<br />

Sport, mit denen die Ausbildung, Weiterbildung und<br />

Fortbildung für Menschen mit Migrationshintergrund<br />

(Vereinsmanager, Übungsleiter) vor allem im Jugendbereich<br />

verstärkt wird.<br />

Entsprechende Initiativen werden bereits im Jahr<br />

2007 gefördert. Pro Maßnahme werden 5.000 Euro bis<br />

10.000 Euro bereitgestellt.<br />

Die hessische Landesregierung will die Bildung durch<br />

Sport im Jugendbereich gezielt fördern. <strong>Der</strong> Schwerpunkt<br />

soll zunächst im Fußball liegen. Ausbildung<br />

und Weiterbildung sollen dazu genutzt werden, die<br />

überfachlichen Kompetenzen Jugendlicher zu stärken,<br />

um diese wirksamer dem Arbeitsmarkt zuzuführen.<br />

Sie sollen dabei auch für den Sport qualifi ziert werden.<br />

Die Maßnahmen sind auf einen dreijährigen Zeitraum<br />

angelegt. Die Maßnahmen werden zunächst mit<br />

15.000 Euro bis 20.000 Euro jährlich unterstützt.<br />

Die Landesregierung will das Ehrenamt durch die<br />

Bereitstellung hauptamtlicher Ressourcen unterstützen<br />

und dabei Menschen mit Migrationshintergrund<br />

gezielt mit einbeziehen. Dies gilt für das Programm<br />

„Erfahrung hat Zukunft“ mit dem Arbeitslose über<br />

50 Jahre zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren<br />

als „Leitungsassistent Sport“ eingestellt werden<br />

(Vereine, Sportkreise, Verbände). Weiterhin wird im<br />

Rahmen der Förderung des Freiwilligen Sozialen<br />

Jahres die Einstellung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund<br />

gezielt gefördert.<br />

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