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Shintô und die Konzeption des japanischen Nationalwesens

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TAISHÔ- UND FRÜHE SHÔWA-ZEIT 269<br />

Derartige Forschungen rührten an den Kern, das F<strong>und</strong>ament<br />

der kokutai-Ideologie: <strong>die</strong> mythisch begründete Göttlichkeit <strong>des</strong><br />

Kaiserhauses.<br />

Das genannte Kokutai no hongi von 1937 stellte kategorisch<br />

fest, durch den Herrschaftsauftrag der Amaterasu an ihren Enkel<br />

Ninigi no mikoto, den göttlichen Ahn <strong>des</strong> Kaiserhauses – aufgezeichnet<br />

im Nihongi aus dem Jahre 720 – sei das kokutai Japans<br />

begründet worden. Und doch ist es eben jenes Kokutai no hongi,<br />

das, in einem Nebensatz nur, unbeabsichtigt wohl, einen überdeutlichen<br />

Hinweis auf <strong>die</strong> wahren, wesentlich pragmatischeren<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>des</strong> Kaiserkultes verborgen hält.<br />

Im Abschnitt, welcher <strong>die</strong> stete Liebe <strong>des</strong> Kaisers zu seinem<br />

Volk schildert, heißt es unter anderem, aus <strong>die</strong>ser kaiserlichen Liebe<br />

heraus seien dem Volk <strong>die</strong> moralischen Prinzipien <strong>des</strong> Kaiserlichen<br />

Erziehungserlasses von 1890, dem, wie wir sahen, eine<br />

wesentliche Rolle bei der Formulierung der kokutai-Ideologie zukam,<br />

gewährt worden. Im Anschluß an <strong>die</strong>se Feststellung wird auf<br />

eine historische Parallele verwiesen: <strong>die</strong> „17-Artikel-Verfassung“,<br />

Kempô jûshichijô, <strong>des</strong> Shôtoku-taishi aus der Regierungszeit der<br />

Kaiserin Suiko (592-622) im <strong>japanischen</strong> Altertum. 16<br />

Über <strong>die</strong>sen Vergleich mag man zunächst hinweglesen, doch<br />

scheint er mir das Bedeutendste im ganzen Kommentarwerk zu<br />

sein, enthüllt er doch <strong>die</strong> wahren Intentionen <strong>des</strong> Kaiserkultes,<br />

jenseits allen mytho-historischen Mystizismusses.<br />

Die sog. „17-Artikel-Verfassung“ <strong>des</strong> Kronprinzen Shôtoku,<br />

verfaßt im Jahre 604, 17 legte <strong>die</strong> Prinzipien fest, nach denen <strong>die</strong><br />

Umwandlung <strong>des</strong> damaligen Japan von einem ursprünglich losen<br />

Geschlechterverband zu einem zentralistischen Staat nach chinesischem<br />

Vorbild erfolgen sollte. Das F<strong>und</strong>ament <strong>des</strong> neuen Staatswesens<br />

sollte im siebten Jahrh<strong>und</strong>ert, ganz wie später im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert,<br />

<strong>die</strong> Institution <strong>des</strong> sakralen Herrschers abgeben, <strong>des</strong><br />

Tennô.<br />

Zur Organisation <strong>des</strong> Staates <strong>die</strong>nten, im Altertum wie auch in<br />

der Neuzeit, <strong>die</strong> konfuzianischen Gr<strong>und</strong>sätze zur Ethik <strong>und</strong> Staatslehre.<br />

Universität entfernt <strong>und</strong> kurzzeitig inhaftiert. Nach Kriegsende lehnte Tsuda einen Ruf zum<br />

Präsidenten der Universität ab.<br />

16 Kokutai no hongi 1937: 32; vgl. Gauntlett, Hall 1949: 78.<br />

17 Nihongi: Suiko 12/4/3 = NKBT 68: 180-186; Florenz 1903: 12-21. Vgl. Tsunoda et al.<br />

1964, Bd. I: 47-51.

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