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Shintô und die Konzeption des japanischen Nationalwesens

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KAPITEL V<br />

SPÄTE SHÔWA- UND HEISEI-ZEIT<br />

1. Kriegsende <strong>und</strong> Fortbestehen <strong>des</strong> kokutai<br />

Nach der Kapitulation Japans am 15. August 1945 wurde von<br />

Seiten der alliierten Besatzungsbehörden dem <strong>Shintô</strong>-Problem<br />

höchste Priorität zugewiesen. Zusammen mit ihren Verbündeten<br />

sah <strong>die</strong> amerikanische Regierung in der Einflußnahme <strong>des</strong> Staatsshintô<br />

auf <strong>die</strong> Politik in Japan <strong>die</strong> eigentliche Ursache für <strong>die</strong> Ausbreitung<br />

<strong>des</strong> exzessiven militaristischen <strong>und</strong> chauvinistischen Denkens<br />

<strong>und</strong> Handelns der Kriegszeit. Man war daher fest entschlossen,<br />

<strong>die</strong> Wirkungsmöglichkeit <strong>die</strong>ser Religion nach der Niederwerfung<br />

Japans vollständig zu beseitigen, doch herrschte große Unsicherheit<br />

über <strong>die</strong> einzuleitenden Maßnahmen.<br />

1. 1 Die „<strong>Shintô</strong>-Direktive“<br />

Entgegen verbreiteter radikaler Konzepte, <strong>die</strong> auf eine völlige Abschaffung<br />

<strong>des</strong> <strong>Shintô</strong> zielten, setzten sich <strong>die</strong> gemäßigteren Kräfte<br />

durch, welche zwar aus dem <strong>Shintô</strong> das nationalistische Gedankengut<br />

entfernen, den <strong>Shintô</strong> als Religion auf privatrechtlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage jedoch bestehen lassen wollten. Präsident Truman <strong>und</strong><br />

General MacArthur schlossen sich aus politischen Erwägungen der<br />

gemäßigten Richtung an, <strong>die</strong> schließlich in der sog. „<strong>Shintô</strong>-Direktive“<br />

ihren Niederschlag fanden. Die Direktive wurde der <strong>japanischen</strong><br />

Regierung bereits am 15. Dezember 1945, nur vier Monate<br />

nach Beendigung <strong>des</strong> Krieges, zugesandt. Nach geltendem Besatzungsrecht<br />

war sie sofort in Kraft zu setzen <strong>und</strong> auszuführen.<br />

In der <strong>japanischen</strong> Öffentlichkeit gab es zu der Direktive kaum<br />

eine Reaktion. Doch konnte sich für <strong>die</strong> Verwaltung der Schreine<br />

bereits im Frühjahr 1946 ungehindert ein „Hauptamt der <strong>Shintô</strong>-<br />

Schreine“ (jinja-honchô) bilden, das weiterhin den Ise-Schrein,

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