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Shintô und die Konzeption des japanischen Nationalwesens

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SPÄTE SHÔWA- UND HEISEI-ZEIT 359<br />

Die Beisetzung fand nur in Gegenwart der engsten Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Kaiserhauses statt. Dabei wurde der Sarg zum Ort der erhöht<br />

liegenden Steinkammer auf extra dafür angelegten Gleisen hinauftransportiert<br />

(vgl. Mainichi shimbun, 22. 2. 1989). Angeblich<br />

wurden dem Sarg insgesamt 100 Gegenstände als Grabbeigaben<br />

mitgegeben (vgl. Yomiuri shimbun , 23. 2. 1989).<br />

Bereits einen Tag vor dem Begräbnis, am 23. Februar, war in<br />

einem <strong>Shintô</strong>-Ritus der Geist <strong>des</strong> verstorbenen Kaisers zeremoniell<br />

in einer besonderen Kammer <strong>des</strong> Grabes (gonden, auch karidono,<br />

<strong>die</strong> „temporäre Residenz“) überführt worden, um dort bis zur<br />

Fertigstellung <strong>des</strong> Tumulus zu verbleiben.<br />

Mit dem Entfernen der Opfergaben (teppeisen) vor dem temporären<br />

Grabgebäude (osuya) endeten, nach einer Dauer von annähernd<br />

14 St<strong>und</strong>en, <strong>die</strong> Beisetzungsfeierlichkeiten. Während <strong>des</strong><br />

ersten Trauerjahres war noch eine Vielzahl weiterer Zeremonien<br />

<strong>und</strong> ritueller Handlungen zu vollziehen, doch bildeten <strong>die</strong> Feierlichkeiten<br />

<strong>des</strong> 24. Februar 1989 einen in sich geschlossenen Komplex,<br />

der nun seinen Abschluß gef<strong>und</strong>en hatte.<br />

3. 1. 2 Die historische Dimension<br />

Wie bereits ausgeführt, wurden <strong>die</strong> Vorbereitungen der Beisetzung<br />

<strong>und</strong> <strong>des</strong> Staatsbegräbnisses von vielfältigen öffentlichen Diskussionen<br />

begleitet. Da dem Zeremonial eine hochsymbolische<br />

Bedeutung zueigen ist, kam insbesondere der Frage nach der<br />

Trennung von „privatem“ <strong>und</strong> „staatlichem“ Anteil an den Feierlichkeiten<br />

eine große Bedeutung zu. Doch je genauer <strong>die</strong>se Frage<br />

untersucht wird, umso schwieriger gestaltet es sich, eine tatsächliche,<br />

klare Trennung zwischen <strong>die</strong>sen Sphären erkennen zu können.<br />

Dafür sorgen etwa, neben der außerordentlich starken finanziellen<br />

Beteiligung <strong>des</strong> Staates auch an den als privat deklarierten<br />

Handlungen <strong>des</strong> Kaiserhauses, so offenk<strong>und</strong>ige Tatsachen wie <strong>die</strong><br />

Festlegung <strong>des</strong> Begräbnisplatzes <strong>und</strong> <strong>des</strong> offiziellen Namens <strong>die</strong>ses<br />

Platzes durch <strong>die</strong> Regierung, 37 obgleich <strong>die</strong>s eine rein private Angelegenheit<br />

<strong>des</strong> Hofes sein sollte. Doch auch das Zeremonial der<br />

Beisetzungsfeierlichkeiten selbst, <strong>des</strong>sen Verlauf im Vorangegangenen<br />

kurz geschildert werden konnte, erweist sich bei genauerer<br />

37 Die Entscheidung zum Bau <strong>des</strong> Kaiserlichen Mausoleums an <strong>die</strong>sem Ort war von der<br />

Regierung am 10. Januar gefällt worden; den Namen <strong>des</strong> Mausoleums legte das Kabinett am<br />

18. Januar – noch inoffiziell – fest.

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