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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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All<strong>gem</strong>eines<br />

REFERENZINDIZES<br />

Die Marktkapitalisierung der Unternehmen (bei Aktienfonds) bzw. die Mindestmenge qualifizierter Anleihen (bei<br />

Rentenfonds), in denen sich ein Fonds engagiert bzw. in die er investiert, werden vom Anbieter des<br />

Referenzindexes des Fonds definiert. Die Zusammensetzung des Referenzindexes des Fonds kann sich mit der<br />

Zeit verändern. Eine Aufstellung der von einem Fonds gehaltenen Titel ist für potenzielle Anleger des Fonds auf<br />

der offiziellen Website von iShares (www.iShares.com) oder beim Anlageverwalter erhältlich. Diese gilt<br />

vorbehaltlich der maßgeblichen Beschränkungen <strong>gem</strong>äß der Lizenz, die der Anlageverwalter von den Anbietern<br />

der jeweiligen Referenzindizes erhalten hat.<br />

Es gibt keine Gewähr dafür, dass der Referenzindex eines Fonds weiterhin auf der im Prospekt beschriebenen<br />

Grundlage berechnet und veröffentlicht wird oder dass keine wesentlichen Veränderungen daran vorgenommen<br />

werden. Die Wertentwicklung der Vergangenheit jedes Referenzindexes ist nicht unbedingt als Indikator für die<br />

zukünftige Wertentwicklung anzusehen.<br />

Der Verwaltungsrat kann, falls er der Meinung ist, dass dies den Interessen der Gesellschaft oder eines Fonds<br />

dient, mit der Zustimmung der Depotbank einen Referenzindex durch einen anderen Index ersetzen, falls:<br />

• die Gewichtungen der Wertpapiere, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt, dazu führen<br />

würden, dass der Fonds (falls er der Entwicklung des Referenzindexes möglichst nah folgen soll) gegen die<br />

Bestimmungen der Vorschriften und/oder die für den Status als Meldefonds (Reporting Fund) im<br />

Vereinigten Königreich geltenden Richtlinien (siehe nachstehend unter der Überschrift „Besteuerung –<br />

Besteuerung im Vereinigten Königreich“) verstoßen würde;<br />

• der betreffende Referenzindex oder die Indexserie aufhört zu bestehen;<br />

• ein neuer Index verfügbar ist, der den bestehenden Referenzindex ersetzt;<br />

• ein neuer Index verfügbar ist, der als Marktstandard für die Anleger in dem betreffenden Markt angesehen<br />

wird und/oder als für die Anteilinhaber gewinnbringender als der bestehende Referenzindex angesehen<br />

werden würde;<br />

• es schwierig wird, in Aktien anzulegen, die in dem betreffenden Referenzindex enthalten sind;<br />

• die Gesellschaft, die den Referenzindex bereitstellt, ihre Gebühren auf ein Niveau erhöht, das der<br />

Verwaltungsrat als zu hoch erachtet;<br />

• die Qualität (einschließlich der Richtigkeit und der Verfügbarkeit von Daten) eines bestimmten<br />

Referenzindex nach Ansicht des Verwaltungsrats schlechter geworden ist;<br />

• ein liquider Terminmarkt, an dem ein bestimmter Fonds anlegt, aufhört zu bestehen; oder<br />

• ein Index verfügbar wird, der die wahrscheinliche steuerliche Behandlung des investierenden Fonds in<br />

Bezug auf die Wertpapiere, aus denen sich der betreffende Index zusammensetzt, genauer abbildet.<br />

Sofern eine derartige Änderung zu einem wesentlichen Unterschied zwischen den Wertpapieren, aus denen sich<br />

der Referenzindex zusammensetzt, und dem vorgeschlagenen Referenzindex führt, wird die Zustimmung der<br />

Anteilinhaber im Voraus eingeholt. Unter Umständen, unter denen sofortiges Handeln erforderlich ist und es nicht<br />

möglich ist, die vorherige Einwilligung der Anteilinhaber zur Änderung des Referenzindexes einzuholen, werden<br />

Anteilinhaber, sobald dies praktikabel und an<strong>gem</strong>essen ist, ersucht, entweder der Änderung des Referenzindexes<br />

oder, im Falle einer Ablehnung, der Liquidation des Fonds zuzustimmen.<br />

Jedwede Änderung eines Referenzindexes wird im Voraus mit der Zentralbank abgestimmt, in geänderten<br />

Prospektunterlagen festgehalten und in den nach einer solchen Änderung erscheinenden Jahres- und<br />

Halbjahresberichten des betreffenden Fonds erwähnt. Darüber hinaus wird jedwede wesentliche Änderung der<br />

Beschreibung eines Referenzindexes in den Jahres- und Halbjahresberichten des betreffenden Fonds erwähnt.<br />

Der Verwaltungsrat kann den Namen eines Fonds ändern, insbesondere wenn sich dessen Referenzindex ändert.<br />

Jegliche Namensänderungen eines Fonds werden zuvor von der Zentralbank zugelassen und die entsprechenden<br />

Unterlagen bezüglich des betreffenden Fonds hinsichtlich des neuen Namens aktualisiert.<br />

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