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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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Märkten gehandelt werden und in Fällen, in denen die Inanspruchnahme von Unterdepotbanken erforderlich ist,<br />

Unterdepotbanken anvertraut wurden, Risiken ausgesetzt sein, für welche die Depotbank nicht haftet.<br />

Mit Derivaten verbundene Risiken<br />

Jeder Fonds kann für die Zwecke eines effizienten Portfoliomana<strong>gem</strong>ents oder, wenn dies in der Anlagestrategie<br />

eines Fonds angegeben ist, zu Direktanlagezwecken Derivate einsetzen. Mit diesen Instrumenten sind bestimmte<br />

besondere Risiken verbunden, und die Anleger können einem höheren Verlustrisiko ausgesetzt sein. Dabei kann<br />

es sich unter anderem um ein Kreditrisiko in Bezug auf Kontrahenten handeln, mit denen der Fonds Geschäfte<br />

abschließt, oder um das Abwicklungsrisiko, eine mangelnde Liquidität der DFI, eine unvollständige Nachbildung<br />

der Wertänderung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, den der Fonds nachbilden möchte, durch die<br />

Wertänderung des DFI oder auch um höhere Transaktionskosten als bei der Direktanlage in die zugrunde<br />

liegenden Vermögenswerte.<br />

Gemäß branchenüblicher Praxis kann ein Fonds beim Kauf von DFI verpflichtet sein, seine Verpflichtungen<br />

gegenüber seinem Kontrahenten zu besichern. Dies kann bei nicht vollständig finanzierten DFI bedeuten, dass<br />

Einschuss- und/oder Änderungsmargen beim Kontrahenten hinterlegt werden müssen. Bei DFI, bei denen ein<br />

Fonds Vermögenswerte als Einschussmarge bei einem Kontrahenten hinterlegen muss, werden diese<br />

Vermögenswerte eventuell nicht vom Vermögen des Kontrahenten getrennt geführt, und wenn diese<br />

Vermögenswerte frei austauschbar und ersetzbar sind, hat der Fonds eventuell nur einen Anspruch auf Rückgabe<br />

gleichwertiger Vermögenswerte anstelle der ursprünglich beim Kontrahenten als Marge hinterlegten<br />

Vermögenswerte. Wenn der Kontrahent überschüssige Margen oder Sicherheiten verlangt, können diese Einlagen<br />

oder Vermögenswerte den Wert der Verpflichtungen des jeweiligen Fonds gegenüber dem Kontrahenten<br />

überschreiten. Da die Konditionen eines DFI eventuell vorsehen, dass ein Kontrahent dem anderen Kontrahenten<br />

gegenüber nur dann eine Sicherheit zur Deckung des aus dem DFI resultierenden Schwankungsmargenrisikos<br />

stellen muss, wenn ein bestimmter Mindestbetrag erreicht ist, trägt der Fonds darüber hinaus eventuell ein<br />

unbesichertes Risiko gegenüber einem Kontrahenten im Rahmen eines DFI bis zu diesem Mindestbetrag.<br />

Mit der Anlage in DFI können unter anderem die folgenden weiteren Risiken verbunden sein: Ein Kontrahent<br />

könnte gegen seine Verpflichtungen zur Stellung einer Sicherheit verstoßen, oder es könnte aus operativen<br />

Gründen (wie z.B. zeitlichen Abständen zwischen der Berechnung des Risikos für die Stellung zusätzlicher oder<br />

alternativer Sicherheiten durch einen Kontrahenten oder dem Verkauf von Sicherheiten bei einem Ausfall eines<br />

Kontrahenten) vorkommen, dass das Kreditrisiko eines Fonds gegenüber seinem Kontrahenten im Rahmen eines<br />

DFI nicht vollständig besichert ist, die einzelnen Fonds werden jedoch weiterhin die in Abschnitt 2.7 von Anhang<br />

III dargelegten Grenzen einhalten. Der Einsatz von Derivaten kann einen Fonds außerdem einem rechtlichen<br />

Risiko aussetzen. Hierbei handelt es sich um das Risiko eines Verlustes aufgrund der unerwarteten Anwendung<br />

einer Rechtsvorschrift oder aufgrund der Tatsache, dass ein Gericht bestimmt, dass ein Vertrag nicht rechtlich<br />

durchsetzbar ist.<br />

Nicht besicherte derivative Finanzinstrumente<br />

Neben den Risiken im Zusammenhang mit dem Handel mit DFI entsteht durch den Handel mit nicht besicherten<br />

DFI ein unmittelbares Kontrahentenrisiko. Bei nicht besicherten DFI (insbesondere bei hypothekengesicherten<br />

Termingeschäften, deren Basiswert unbekannt ist (im All<strong>gem</strong>einen unter der Bezeichnung „TBA“ bekannt)),<br />

besteht ein solches Kontrahentenrisiko für den Zeitraum zwischen Handelsdatum und Abwicklungsdatum. Ein<br />

Verzug seitens des Emittenten eines solchen Instruments kann zu einem Rückgang im Wert des Fonds führen.<br />

Kontrahentenrisiko<br />

Die Gesellschaft ist dem Kreditrisiko der Parteien ausgesetzt, mit denen sie Geschäfte tätigt, und sie trägt<br />

eventuell außerdem das Abwicklungsrisiko. Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass der Kontrahent eines<br />

Finanzinstruments eine Verpflichtung oder Verbindlichkeit, die er der Gesellschaft gegenüber eingegangen ist,<br />

nicht erfüllt. Dies umfasst die Kontrahenten, mit denen die Gesellschaft DFI abschließt. Der Handel mit nicht<br />

besicherten DFI führt zu einem direkten Kontrahentenrisiko. Die Gesellschaft fängt einen Großteil ihres<br />

Ausfallrisikos gegenüber diesen DFI-Kontrahenten ab, indem sie Sicherheiten erhält, deren Wert mindestens dem<br />

Enga<strong>gem</strong>ent gegenüber dem jeweiligen Kontrahenten entsprechen, sofern ein DFI jedoch nicht vollständig<br />

besichert ist, kann ein Ausfall eines Kontrahenten zu einem Rückgang des Wertes des Fonds führen. Für jeden<br />

neuen Kontrahenten wird eine formelle Prüfung vorgenommen, und alle genehmigten Kontrahenten werden<br />

kontinuierlich überwacht und überprüft. Die Gesellschaft überwacht aktiv das Kontrahentenrisiko sowie den<br />

Prozess zur Verwaltung von Sicherheiten.<br />

Nicht ausreichende Abgaben und Gebühren<br />

Der Fonds erhebt Abgaben und Gebühren, um die Kosten in Verbindung mit dem Kauf und Verkauf von Anlagen<br />

zu bestreiten. Die Höhe der Abgaben und Gebühren wird vom Manager vor dem eigentlichen Kauf oder Verkauf<br />

von Anlagen festgelegt. Sie wird auf der Grundlage historischer <strong>Informationen</strong> bezüglich der Kosten geschätzt,<br />

die beim Handel mit den jeweiligen Wertpapieren in den jeweiligen Märkten entstanden sind. Diese Zahl wird<br />

regelmäßig überprüft und nach Bedarf angepasst. Wenn die vom Fonds erhobenen Abgaben und Gebühren nicht<br />

zur Deckung aller bei einem Kauf oder Verkauf von Anlagen angefallenen Kosten ausreichen, wird die Differenz<br />

aus dem Vermögen des Fonds bezahlt, wodurch sich der Wert des Fonds verringert (und somit verringert sich<br />

auch entsprechend der Wert der Bestände aller Anteilinhaber).<br />

Indexbezogene Risiken<br />

Um sein Anlageziel zu erreichen, wird jeder Fonds versuchen, eine Rendite zu erzielen, die der jeweils vom<br />

betreffenden Indexanbieter veröffentlichten Rendite des jeweiligen Referenzindexes entspricht. Indexanbieter<br />

liefern zwar Beschreibungen dessen, was ein Referenzindex erreichen soll, sie bieten jedoch generell keine<br />

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