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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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Gesellschaft der BlackRock Gruppe in gutem Glauben feststellt, dass die gezahlte Provision in einem vernünftigen<br />

Verhältnis zum Wert der erbrachten Recherche- oder Ausführungsdienstleistungen steht. Die BlackRock-Gruppe<br />

ist der Ansicht, dass die Verwendung von Provisionsdollars für Recherche- oder Ausführungsdienstleistungen ihre<br />

Anlageforschung und Handelsprozesse vorantreibt und so die Aussichten auf höhere Anlagerenditen erhöht<br />

werden.<br />

Die auf eigene Rechnung der BlackRock-Gruppe ausgeübten Anlagetätigkeiten und die von ihr oder von der<br />

Barclays-Gruppe oder PNC-Gruppe <strong>gem</strong>anagten Geschäfte auf Rechnung Dritter können gegebenenfalls die<br />

Anlagestrategien einschränken, die aufgrund von Gesamtbeschränkungen im Auftrag der Fonds durch den Manager<br />

und/oder den Anlageverwalter verfolgt werden können. Beispielsweise kann die Definition von<br />

Unternehmenseigentum und behördlicher Inhaberschaft regulierter Branchen in bestimmten Märkten<br />

Beschränkungen hinsichtlich des Gesamtbetrags einer Anlage durch verbundene Investoren auferlegen, die nicht<br />

überschritten werden dürfen. Sofern diese Beschränkungen ohne eine entsprechende Lizenz oder anderweitige<br />

Genehmigung der Behörde oder des Unternehmens überschritten werden, könnten der BlackRock-Gruppe und<br />

den Fonds gegebenenfalls Nachteile entstehen oder Beschränkungen für die weitere Geschäftstätigkeit auferlegt<br />

werden. Sollten solche Grenzen für das Gesamteigentum erreicht werden, kann die Fähigkeit der Fonds, Anlagen<br />

zu kaufen oder zu veräußern oder Rechte auszuüben, durch die behördliche Vorschrift eingeschränkt oder<br />

anderweitig beeinträchtigt sein. Im Ergebnis dessen kann der Manager und/oder der Anlageverwalter im Auftrag<br />

der Fonds Ankäufe einschränken, vorhandene Anlagen verkaufen oder die Ausübung von Rechten (einschließlich<br />

Stimmrechten) angesichts potenzieller Eigentumsbeschränkungen durch die Aufsichtsbehörde oder anderer durch<br />

das Erreichen der Anlagegrenzen bedingter Beschränkungen einschränken oder begrenzen. Dies kann sich auf<br />

die Fähigkeit eines Fonds auswirken, Renditen zu erzielen, welche die Wertentwicklung des betreffenden<br />

Referenzindex abbilden.<br />

Die BlackRock-Gruppe kann gegebenenfalls ohne Mitteilung an ihre Kunden und in unterschiedlichem Maße<br />

entscheiden, die vorstehend beschriebenen Vereinbarungen zu ändern oder nicht einzugehen, soweit dies nach<br />

geltendem Recht zulässig ist.<br />

Falls ein Interessenkonflikt entsteht, wird sich der Verwaltungsrat, soweit er hierzu vernünftigerweise in der Lage<br />

ist, bemühen sicherzustellen, dass der Interessenkonflikt fair gelöst wird und dass die Anla<strong>gem</strong>öglichkeiten fair<br />

und gerecht verteilt werden.<br />

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