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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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Anwesenheit in Irland an einem Tag die persönliche Anwesenheit einer natürlichen Person zu einem<br />

beliebigen Zeitpunkt im Laufe dieses Tages.<br />

Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Leitung sich in Irland befindet, gilt unabhängig von dem Ort<br />

ihrer Gründung als in Irland ansässig. Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Leitung sich nicht in<br />

Irland befinden, die aber in Irland gegründet wurde, gilt als in Irland ansässig, sofern nicht Folgendes zutrifft:<br />

- die Gesellschaft oder eine mit ihr verbundene Gesellschaft ist in Irland gewerblich tätig, und entweder<br />

wird die Gesellschaft letztlich von in Mitgliedstaaten oder in Ländern, mit denen Irland ein<br />

Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, ansässigen Personen beherrscht oder die Gesellschaft<br />

oder eine mit ihr verbundene Gesellschaft sind an einer anerkannten Börse in der EU oder in einem Land,<br />

mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, notiert;<br />

oder<br />

- die Gesellschaft gilt nach einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und einem anderen<br />

Land als nicht in Irland ansässig.<br />

Es sollte beachtet werden, dass die Bestimmung der Ansässigkeit einer Gesellschaft steuerrechtlich in<br />

bestimmten Fällen schwierig sein kann, und potenzielle Anleger werden auf die speziellen rechtlichen<br />

Bestimmungen verwiesen, die in Abschnitt 23A des Steuergesetzes enthalten sind.<br />

„Investmentgesellschaft mit persönlicher Anlagenselektion (PPIU)“ bezeichnet eine<br />

Investmentgesellschaft, nach deren Bedingungen einige oder alle Vermögensgegenstände dieser<br />

Investmentgesellschaft von den nachstehend genannten Personen ausgewählt werden können oder wurden oder<br />

die Auswahl von einigen oder allen Vermögensgegenständen von diesen Personen beeinflusst werden kann oder<br />

wurde –<br />

(i) dem Anleger,<br />

(ii) einer Person, die für den Anleger handelt,<br />

(iii) einer mit dem Anleger verbundenen Person,<br />

(iv) einer Person, die mit einer für den Anleger handelnden Person verbunden ist,<br />

(v) dem Anleger und einer mit dem Anleger verbundenen Person oder<br />

(vi) einer Person, die sowohl für den Anleger als auch für eine mit dem Anleger verbundene Person handelt.<br />

Eine Investmentgesellschaft gilt nicht als PPIU, wenn der einzige Vermögensgegenstand, der ausgewählt werden<br />

kann oder wurde, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermögensgegenstand einem Anleger zur Auswahl zur<br />

Verfügung steht und er in den Marketinginstrumenten oder anderen Werbematerialien der<br />

Investmentgesellschaft klar ausgewiesen ist, der Öffentlichkeit zugänglich ist. Im Übrigen muss die<br />

Investmentgesellschaft für alle Anleger offen sein und darf niemanden benachteiligen. Bei Anlagen, bei denen<br />

mindestens 50 % des Wertes aus Immobilien generiert werden, ist der Anteil der Einzelanleger auf 1 % des<br />

erforderlichen Gesamtkapitals beschränkt.<br />

„Maßgebliche Erklärung“ bedeutet die für die Anteilinhaber maßgebliche Erklärung, wie in Schedule 2B des<br />

Steuergesetzes angegeben.<br />

„Maßgeblicher Zeitraum“ bezeichnet einen achtjährigen Zeitraum, der mit dem Erwerb eines Anteils durch<br />

einen Anteilinhaber beginnt, und jeder Folgezeitraum von 8 Jahren, der unmittelbar nach dem vorherigen<br />

maßgeblichen Zeitraum beginnt.<br />

„Steuergesetz“ ist der irische Taxes Consolidation Act von 1997 in seiner derzeit gültigen Fassung.<br />

Die Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft gilt als im steuerlichen Sinn in Irland ansässig, wenn ihre zentrale Verwaltung und Leitung in<br />

Irland ausgeübt werden und die Gesellschaft nicht als anderswo ansässig gilt. Der Verwaltungsrat beabsichtigt,<br />

die Geschäfte der Gesellschaft so zu führen, dass sichergestellt ist, dass sie im steuerlichen Sinn in Irland<br />

ansässig ist.<br />

Der Verwaltungsrat hat die Auskunft erhalten, dass die Gesellschaft als Investmentgesellschaft nach Abschnitt<br />

739B des Steuergesetzes qualifiziert ist. Nach dem Recht und der Praxis, die gegenwärtig in Irland bestehen,<br />

unterliegt sie auf dieser Grundlage keiner irischen Steuer auf ihre Erträge und Kapitalgewinne.<br />

Es kann jedoch eine Steuer anfallen, wenn bei der Gesellschaft ein „steuerlich relevantes Ereignis” eintritt. Zu<br />

den steuerlich relevanten Ereignissen zählen alle Ausschüttungen an Anteilinhaber oder Einlösungen,<br />

Rücknahmen, Annullierungen oder Übertragungen von Anteilen oder Übernahmen oder Annullierungen von<br />

Anteilen eines Anteilinhabers durch die Gesellschaft mit dem Zweck, für den Betrag der auf einen aus einer<br />

Übertragung resultierenden Gewinn zahlbaren Steuer aufzukommen. Eine Steuerpflicht entsteht für die<br />

Gesellschaft nicht in Verbindung mit einem steuerlich relevanten Ereignis in Bezug auf einen Anteilinhaber, der<br />

zum Zeitpunkt des steuerlich relevanten Ereignisses in Irland weder ansässig ist noch seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hat, sofern eine maßgebliche Erklärung vorliegt und der Gesellschaft keine <strong>Informationen</strong> vorliegen,<br />

die vernünftigerweise vermuten lassen, dass die darin enthaltenen Angaben im Wesentlichen nicht mehr richtig<br />

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