Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
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Anwesenheit in Irland an einem Tag die persönliche Anwesenheit einer natürlichen Person zu einem<br />
beliebigen Zeitpunkt im Laufe dieses Tages.<br />
Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Leitung sich in Irland befindet, gilt unabhängig von dem Ort<br />
ihrer Gründung als in Irland ansässig. Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Leitung sich nicht in<br />
Irland befinden, die aber in Irland gegründet wurde, gilt als in Irland ansässig, sofern nicht Folgendes zutrifft:<br />
- die Gesellschaft oder eine mit ihr verbundene Gesellschaft ist in Irland gewerblich tätig, und entweder<br />
wird die Gesellschaft letztlich von in Mitgliedstaaten oder in Ländern, mit denen Irland ein<br />
Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, ansässigen Personen beherrscht oder die Gesellschaft<br />
oder eine mit ihr verbundene Gesellschaft sind an einer anerkannten Börse in der EU oder in einem Land,<br />
mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, notiert;<br />
oder<br />
- die Gesellschaft gilt nach einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und einem anderen<br />
Land als nicht in Irland ansässig.<br />
Es sollte beachtet werden, dass die Bestimmung der Ansässigkeit einer Gesellschaft steuerrechtlich in<br />
bestimmten Fällen schwierig sein kann, und potenzielle Anleger werden auf die speziellen rechtlichen<br />
Bestimmungen verwiesen, die in Abschnitt 23A des Steuergesetzes enthalten sind.<br />
„Investmentgesellschaft mit persönlicher Anlagenselektion (PPIU)“ bezeichnet eine<br />
Investmentgesellschaft, nach deren Bedingungen einige oder alle Vermögensgegenstände dieser<br />
Investmentgesellschaft von den nachstehend genannten Personen ausgewählt werden können oder wurden oder<br />
die Auswahl von einigen oder allen Vermögensgegenständen von diesen Personen beeinflusst werden kann oder<br />
wurde –<br />
(i) dem Anleger,<br />
(ii) einer Person, die für den Anleger handelt,<br />
(iii) einer mit dem Anleger verbundenen Person,<br />
(iv) einer Person, die mit einer für den Anleger handelnden Person verbunden ist,<br />
(v) dem Anleger und einer mit dem Anleger verbundenen Person oder<br />
(vi) einer Person, die sowohl für den Anleger als auch für eine mit dem Anleger verbundene Person handelt.<br />
Eine Investmentgesellschaft gilt nicht als PPIU, wenn der einzige Vermögensgegenstand, der ausgewählt werden<br />
kann oder wurde, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermögensgegenstand einem Anleger zur Auswahl zur<br />
Verfügung steht und er in den Marketinginstrumenten oder anderen Werbematerialien der<br />
Investmentgesellschaft klar ausgewiesen ist, der Öffentlichkeit zugänglich ist. Im Übrigen muss die<br />
Investmentgesellschaft für alle Anleger offen sein und darf niemanden benachteiligen. Bei Anlagen, bei denen<br />
mindestens 50 % des Wertes aus Immobilien generiert werden, ist der Anteil der Einzelanleger auf 1 % des<br />
erforderlichen Gesamtkapitals beschränkt.<br />
„Maßgebliche Erklärung“ bedeutet die für die Anteilinhaber maßgebliche Erklärung, wie in Schedule 2B des<br />
Steuergesetzes angegeben.<br />
„Maßgeblicher Zeitraum“ bezeichnet einen achtjährigen Zeitraum, der mit dem Erwerb eines Anteils durch<br />
einen Anteilinhaber beginnt, und jeder Folgezeitraum von 8 Jahren, der unmittelbar nach dem vorherigen<br />
maßgeblichen Zeitraum beginnt.<br />
„Steuergesetz“ ist der irische Taxes Consolidation Act von 1997 in seiner derzeit gültigen Fassung.<br />
Die Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft gilt als im steuerlichen Sinn in Irland ansässig, wenn ihre zentrale Verwaltung und Leitung in<br />
Irland ausgeübt werden und die Gesellschaft nicht als anderswo ansässig gilt. Der Verwaltungsrat beabsichtigt,<br />
die Geschäfte der Gesellschaft so zu führen, dass sichergestellt ist, dass sie im steuerlichen Sinn in Irland<br />
ansässig ist.<br />
Der Verwaltungsrat hat die Auskunft erhalten, dass die Gesellschaft als Investmentgesellschaft nach Abschnitt<br />
739B des Steuergesetzes qualifiziert ist. Nach dem Recht und der Praxis, die gegenwärtig in Irland bestehen,<br />
unterliegt sie auf dieser Grundlage keiner irischen Steuer auf ihre Erträge und Kapitalgewinne.<br />
Es kann jedoch eine Steuer anfallen, wenn bei der Gesellschaft ein „steuerlich relevantes Ereignis” eintritt. Zu<br />
den steuerlich relevanten Ereignissen zählen alle Ausschüttungen an Anteilinhaber oder Einlösungen,<br />
Rücknahmen, Annullierungen oder Übertragungen von Anteilen oder Übernahmen oder Annullierungen von<br />
Anteilen eines Anteilinhabers durch die Gesellschaft mit dem Zweck, für den Betrag der auf einen aus einer<br />
Übertragung resultierenden Gewinn zahlbaren Steuer aufzukommen. Eine Steuerpflicht entsteht für die<br />
Gesellschaft nicht in Verbindung mit einem steuerlich relevanten Ereignis in Bezug auf einen Anteilinhaber, der<br />
zum Zeitpunkt des steuerlich relevanten Ereignisses in Irland weder ansässig ist noch seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt hat, sofern eine maßgebliche Erklärung vorliegt und der Gesellschaft keine <strong>Informationen</strong> vorliegen,<br />
die vernünftigerweise vermuten lassen, dass die darin enthaltenen Angaben im Wesentlichen nicht mehr richtig<br />
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