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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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Führung seiner Handelsaktivitäten in Bezug auf jeden Fonds ganz oder teilweise auf ein verbundenes<br />

Unternehmen übertragen. Der Anlageverwalter ist (vorbehaltlich der vorherigen Einwilligung des Managers und<br />

der Zentralbank) ebenfalls berechtigt, die Entscheidungsbefugnis für Anlagen anderen Anlageverwaltern zu<br />

übertragen, sofern diese Anlagen im Einklang mit den in diesem Prospekt dargelegten Anlagezielen und -<br />

strategien erfolgen. Der Anlageverwalter trägt die Gebühren und Aufwendungen aller dieser Anlageverwalter.<br />

<strong>Informationen</strong> in Bezug auf sonstige Anlageverwalter, an die die Anlageentscheidungsfindung eventuell delegiert<br />

wurde, werden den Anteilinhabern auf Anfrage zur Verfügung gestellt, und die Jahresabschlüsse und ungeprüften<br />

Halbjahresberichte der Gesellschaft enthalten Angaben zu allen derartigen Anlageverwaltern.<br />

Der Anlageverwalter ist eine Tochtergesellschaft von BlackRock, Inc. Der Anlageverwalter ist als Anlageverwalter<br />

von der Financial Services Authority zur Ausübung regulierter Tätigkeiten im Vereinigten Königreich autorisiert<br />

und unterliegt den Regeln der Financial Services Authority. Der Anlageverwalter wurde am 18. März 1964 nach<br />

dem Recht von England und Wales gegründet. Zum 30. September 2011 verwaltete die BlackRock-Gruppe ein<br />

Vermögen in der Größenordnung von 3,345 Billionen USD und war in 27 Ländern vertreten.<br />

Gemäß den Bestimmungen des Anlageverwaltungsvertrags ist der Anlageverwalter, ausgenommen in Fällen von<br />

Betrug, Arglist, Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Seiten des Anlageverwalters, nicht für Handlungen oder<br />

Unterlassungen im Laufe oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder für einen beim<br />

Kauf, Besitz oder Verkauf von Anlagen der Gesellschaft entstandenen Verlust haftbar. Ebensowenig ist der<br />

Anlageverwalter für mittelbare, besondere oder Folgeschäden haftbar. Ebensowenig ist der Anlageverwalter für<br />

mittelbare, konkrete oder Folgeschäden haftbar. Der Anlageverwaltungsvertrag kann von jeder der Parteien der<br />

anderen gegenüber schriftlich mit einer Frist von mindestens 180 Tagen oder aus folgenden Gründen fristlos<br />

gekündigt werden:<br />

• wenn die andere Partei in Liquidation geht (außer im Falle einer freiwilligen Liquidation zum Zweck der<br />

Umstrukturierung oder Verschmelzung zu Konditionen, denen die erstgenannte Partei zuvor schriftlich<br />

zugestimmt hat), oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu zahlen, oder eine Konkurshandlung begeht<br />

oder wenn ein Zwangsverwalter für das Vermögen der anderen Partei bestellt wird oder wenn ein Fall mit<br />

vergleichbaren Auswirkungen eintritt;<br />

• wenn für die andere Partei ein Insolvenzprüfer, ein Zwangsverwalter oder eine ähnliche Person bestellt<br />

wird;<br />

• wenn der Mana<strong>gem</strong>entvertrag beendet wird;<br />

• wenn die andere Partei einen erheblichen Vertragsbruch begeht und diesem Vertragsbruch (sofern ihm<br />

abgeholfen werden kann) nicht innerhalb von 30 Tagen ab einer entsprechenden Aufforderung abhilft;<br />

oder<br />

• der Anlageverwalter nach anwendbarem Recht nicht mehr befugt ist, <strong>gem</strong>äß anwendbaren <strong>Gesetz</strong>en oder<br />

Bestimmungen als solcher zu fungieren.<br />

Der Vermittler für Wertpapierleihe (Lending Agent)<br />

Der Anlageverwalter kann unter einem schriftlichen Vertrag zum Lending Agent für die Fonds der Gesellschaft<br />

bestellt werden. Nach den Bedingungen eines solchen Vertrags wird der Lending Agent bestellt, um die<br />

Wertpapierleihgeschäfte der Fonds zu verwalten, und er hat Anspruch auf eine Gebühr zusätzlich zu der Gebühr,<br />

die er als Anlageverwalter erhält. Die Erträge aus Wertpapierleihgeschäften werden unter den Fonds der<br />

Gesellschaft und dem Anlageverwalter aufgeteilt und an den Anlageverwalter auf prozentualer Basis zu den<br />

handelsüblichen Sätzen gezahlt. Die vollständigen finanziellen Details zu den mit Wertpapierleihgeschäften für<br />

die Fonds der Gesellschaft erzielten Erträgen und entstandenen Aufwendungen, einschließlich gezahlter<br />

Gebühren, werden im Jahres- und Halbjahresabschluss dargelegt. Der Manager prüft mindestens einmal jährlich<br />

die Wertpapierleihverträge und die damit verbundenen Kosten.<br />

Der Verwalter<br />

Der Manager hat seine Aufgaben als Verwalter <strong>gem</strong>äß Verwaltungsvertrag an die State Street Fund Services<br />

(Ireland) Limited delegiert. Der Verwalter ist für die Verwaltung der Geschäfte der Gesellschaft einschließlich der<br />

Berechnung des Nettoinventarwerts, der Bearbeitung der Kontoeröffnungsanträge und der Verfügungsaufträge<br />

vom Primärmarkt und der Erstellung des Abschlusses der Gesellschaft verantwortlich, wobei er der<br />

grundsätzlichen Überwachung durch den Verwaltungsrat und den Manager unterliegt.<br />

Der Verwalter ist eine in Irland am 23. März 1992 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist<br />

letztlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von State Street Corporation. Der Manager hat ein<br />

genehmigtes Kapital von 5 Mio. £ und ein ausgegebenes und voll eingezahltes Kapital von 350.000 £.<br />

Die State Street Corporation ist ein weltweit führender Spezialist im Bereich Anlagedienstleistungen und<br />

Anlageverwaltung für anspruchsvolle internationale Anleger. Die State Street Corporation hat ihren Sitz in<br />

Boston, Massachusetts, USA, und wird an der New Yorker Börse unter dem Kürzel „STT“ gehandelt.<br />

Der Verwaltungsvertrag sieht vor, dass die Bestellung des Verwalters so lange wirksam bleibt, bis der Vertrag<br />

vom Manager durch Mitteilung an den Verwalter mit einer Frist von mindestens 6 Monaten oder vom Verwalter<br />

durch schriftliche Mitteilung an den Manager mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten gekündigt wird (wobei<br />

die Kündigung erst 7 Jahre nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Anfangsdatum wirksam wird); der<br />

Vertrag kann jedoch unter gewissen Umständen unverzüglich durch schriftliche Mitteilung einer Partei an die<br />

andere gekündigt werden. Der Vertrag enthält auch bestimmte Schadloshaltungen zu Gunsten des Verwalters<br />

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