Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
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Führung seiner Handelsaktivitäten in Bezug auf jeden Fonds ganz oder teilweise auf ein verbundenes<br />
Unternehmen übertragen. Der Anlageverwalter ist (vorbehaltlich der vorherigen Einwilligung des Managers und<br />
der Zentralbank) ebenfalls berechtigt, die Entscheidungsbefugnis für Anlagen anderen Anlageverwaltern zu<br />
übertragen, sofern diese Anlagen im Einklang mit den in diesem Prospekt dargelegten Anlagezielen und -<br />
strategien erfolgen. Der Anlageverwalter trägt die Gebühren und Aufwendungen aller dieser Anlageverwalter.<br />
<strong>Informationen</strong> in Bezug auf sonstige Anlageverwalter, an die die Anlageentscheidungsfindung eventuell delegiert<br />
wurde, werden den Anteilinhabern auf Anfrage zur Verfügung gestellt, und die Jahresabschlüsse und ungeprüften<br />
Halbjahresberichte der Gesellschaft enthalten Angaben zu allen derartigen Anlageverwaltern.<br />
Der Anlageverwalter ist eine Tochtergesellschaft von BlackRock, Inc. Der Anlageverwalter ist als Anlageverwalter<br />
von der Financial Services Authority zur Ausübung regulierter Tätigkeiten im Vereinigten Königreich autorisiert<br />
und unterliegt den Regeln der Financial Services Authority. Der Anlageverwalter wurde am 18. März 1964 nach<br />
dem Recht von England und Wales gegründet. Zum 30. September 2011 verwaltete die BlackRock-Gruppe ein<br />
Vermögen in der Größenordnung von 3,345 Billionen USD und war in 27 Ländern vertreten.<br />
Gemäß den Bestimmungen des Anlageverwaltungsvertrags ist der Anlageverwalter, ausgenommen in Fällen von<br />
Betrug, Arglist, Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Seiten des Anlageverwalters, nicht für Handlungen oder<br />
Unterlassungen im Laufe oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder für einen beim<br />
Kauf, Besitz oder Verkauf von Anlagen der Gesellschaft entstandenen Verlust haftbar. Ebensowenig ist der<br />
Anlageverwalter für mittelbare, besondere oder Folgeschäden haftbar. Ebensowenig ist der Anlageverwalter für<br />
mittelbare, konkrete oder Folgeschäden haftbar. Der Anlageverwaltungsvertrag kann von jeder der Parteien der<br />
anderen gegenüber schriftlich mit einer Frist von mindestens 180 Tagen oder aus folgenden Gründen fristlos<br />
gekündigt werden:<br />
• wenn die andere Partei in Liquidation geht (außer im Falle einer freiwilligen Liquidation zum Zweck der<br />
Umstrukturierung oder Verschmelzung zu Konditionen, denen die erstgenannte Partei zuvor schriftlich<br />
zugestimmt hat), oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu zahlen, oder eine Konkurshandlung begeht<br />
oder wenn ein Zwangsverwalter für das Vermögen der anderen Partei bestellt wird oder wenn ein Fall mit<br />
vergleichbaren Auswirkungen eintritt;<br />
• wenn für die andere Partei ein Insolvenzprüfer, ein Zwangsverwalter oder eine ähnliche Person bestellt<br />
wird;<br />
• wenn der Mana<strong>gem</strong>entvertrag beendet wird;<br />
• wenn die andere Partei einen erheblichen Vertragsbruch begeht und diesem Vertragsbruch (sofern ihm<br />
abgeholfen werden kann) nicht innerhalb von 30 Tagen ab einer entsprechenden Aufforderung abhilft;<br />
oder<br />
• der Anlageverwalter nach anwendbarem Recht nicht mehr befugt ist, <strong>gem</strong>äß anwendbaren <strong>Gesetz</strong>en oder<br />
Bestimmungen als solcher zu fungieren.<br />
Der Vermittler für Wertpapierleihe (Lending Agent)<br />
Der Anlageverwalter kann unter einem schriftlichen Vertrag zum Lending Agent für die Fonds der Gesellschaft<br />
bestellt werden. Nach den Bedingungen eines solchen Vertrags wird der Lending Agent bestellt, um die<br />
Wertpapierleihgeschäfte der Fonds zu verwalten, und er hat Anspruch auf eine Gebühr zusätzlich zu der Gebühr,<br />
die er als Anlageverwalter erhält. Die Erträge aus Wertpapierleihgeschäften werden unter den Fonds der<br />
Gesellschaft und dem Anlageverwalter aufgeteilt und an den Anlageverwalter auf prozentualer Basis zu den<br />
handelsüblichen Sätzen gezahlt. Die vollständigen finanziellen Details zu den mit Wertpapierleihgeschäften für<br />
die Fonds der Gesellschaft erzielten Erträgen und entstandenen Aufwendungen, einschließlich gezahlter<br />
Gebühren, werden im Jahres- und Halbjahresabschluss dargelegt. Der Manager prüft mindestens einmal jährlich<br />
die Wertpapierleihverträge und die damit verbundenen Kosten.<br />
Der Verwalter<br />
Der Manager hat seine Aufgaben als Verwalter <strong>gem</strong>äß Verwaltungsvertrag an die State Street Fund Services<br />
(Ireland) Limited delegiert. Der Verwalter ist für die Verwaltung der Geschäfte der Gesellschaft einschließlich der<br />
Berechnung des Nettoinventarwerts, der Bearbeitung der Kontoeröffnungsanträge und der Verfügungsaufträge<br />
vom Primärmarkt und der Erstellung des Abschlusses der Gesellschaft verantwortlich, wobei er der<br />
grundsätzlichen Überwachung durch den Verwaltungsrat und den Manager unterliegt.<br />
Der Verwalter ist eine in Irland am 23. März 1992 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist<br />
letztlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von State Street Corporation. Der Manager hat ein<br />
genehmigtes Kapital von 5 Mio. £ und ein ausgegebenes und voll eingezahltes Kapital von 350.000 £.<br />
Die State Street Corporation ist ein weltweit führender Spezialist im Bereich Anlagedienstleistungen und<br />
Anlageverwaltung für anspruchsvolle internationale Anleger. Die State Street Corporation hat ihren Sitz in<br />
Boston, Massachusetts, USA, und wird an der New Yorker Börse unter dem Kürzel „STT“ gehandelt.<br />
Der Verwaltungsvertrag sieht vor, dass die Bestellung des Verwalters so lange wirksam bleibt, bis der Vertrag<br />
vom Manager durch Mitteilung an den Verwalter mit einer Frist von mindestens 6 Monaten oder vom Verwalter<br />
durch schriftliche Mitteilung an den Manager mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten gekündigt wird (wobei<br />
die Kündigung erst 7 Jahre nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Anfangsdatum wirksam wird); der<br />
Vertrag kann jedoch unter gewissen Umständen unverzüglich durch schriftliche Mitteilung einer Partei an die<br />
andere gekündigt werden. Der Vertrag enthält auch bestimmte Schadloshaltungen zu Gunsten des Verwalters<br />
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