wird eine Absicherungsmethode einsetzen, die der Methode des jeweiligen Referenzindex entspricht (siehe „Referenzindizes“ und „Anlagetechniken“). State Street Bank Europe Limited ist eine am 1. August 1997 in England gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die letztlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der State Street Corporation ist. 70
All<strong>gem</strong>eines INTERESSENKONFLIKTE Aufgrund der breiten Palette an Geschäften, die die Verwaltungsratsmitglieder, der Manager, der Anlageverwalter, der Verwalter, die Registerstelle, die Depotbank und gegebenenfalls ihre jeweiligen Holding-, Tochter- und verbundenen Gesellschaften (jeweils ein „Beteiligter“) tätigen, können Interessenkonflikte entstehen. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen dürfen die Beteiligten trotz Entstehen solcher Konflikte ihre Geschäfte tätigen und sind (vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen) für Gewinne, Provisionen oder anderen Vergütungen, die sie erhalten, nicht rechenschaftspflichtig. Falls ein Interessenkonflikt entsteht, wird sich der Verwaltungsrat, soweit er hierzu vernünftigerweise in der Lage ist, bemühen sicherzustellen, dass der Interessenkonflikt fair gelöst wird und dass die Anla<strong>gem</strong>öglichkeiten fair und gerecht verteilt werden. Daneben können die folgenden Interessenkonflikte entstehen: (i) Ein Beteiligter darf eine Anlage erwerben oder veräußern, obwohl es sein kann, dass dieselben oder ähnliche Anlagen von der Gesellschaft oder für deren Rechnung oder in anderer Verbindung mit der Gesellschaft gehalten werden. (ii) Ein Beteiligter darf Anlagen erwerben, halten oder veräußern, auch wenn diese Anlagen mittels eines von der Gesellschaft durchgeführten Geschäfts, bei dem der Beteiligte beteiligt war, durch oder für die Gesellschaft erworben oder veräußert wurden, sofern der Erwerb der Anlagen durch den Beteiligten zu normalen Geschäftsbedingungen, die einem Drittvergleich standhalten, erfolgt und die von der Gesellschaft gehaltenen Anlagen unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber zu den besten Bedingungen, die vernünftigerweise erzielbar sind, erworben werden. (iii) Ein Beteiligter darf mit der Gesellschaft als Geschäftsherr oder Vertreter Geschäfte abschließen, sofern: A. eine bescheinigte Bewertung des Geschäfts durch eine Person, die von der Depotbank (oder dem Verwaltungsrat im Fall eines Geschäfts mit der Depotbank) als unabhängig und kompetent anerkannt wird, eingeholt wird; oder B. das Geschäft zu den besten Bedingungen durchgeführt wird, die an einer organisierten Wertpapierbörse <strong>gem</strong>äß den Regeln dieser Börse vernünftigerweise erzielbar sind; oder C. wenn A und B nicht praktikabel sind, das Geschäft zu Bedingungen durchgeführt wird, die nach Ansicht der Depotbank (oder des Verwaltungsrats im Fall eines Geschäfts mit der Depotbank) dem Grundsatz entsprechen, dass das Geschäft im besten Interesse der Anteilinhaber liegt und zu normalen Geschäftsbedingungen, die einem Drittvergleich standhalten, durchgeführt wird. (iv) Einige der Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind mit der BlackRock, Inc und den mit ihr verbundenen Gesellschaften verbunden oder können dies in Zukunft sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsratsmitglieder bezüglich eines solchen Konflikts, z.B. aufgrund dessen, dass sie eine Vergütung als Verwaltungsratsmitglieder oder Angestellte des Anlageverwalters erhalten, gegenüber der Gesellschaft nicht rechenschaftspflichtig sind. (v) Die Gebühr des Anlageverwalters basiert auf einem prozentualen Anteil des Nettoinventarwerts jedes Fonds. Der Anlagerverwalter kann für den Verwalter, um ihn bei der Berechnung des Nettoinventarwerts eines Fonds zu unterstützen, in Bezug auf Anlagen eines Fonds Bewertungsdienstleistungen erbringen. Dies könnte zu einem Interessenkonflikt führen, denn mit steigendem Wert der Fonds steigt auch die Gebühr des Anlageverwalters. (vi) Die Gebühr des Verwalters basiert auf einem prozentualen Anteil des Nettoinventarwerts jedes Fonds. Der Verwalter kann für die Gesellschaft in Bezug auf Anlagen Bewertungsdienstleistungen erbringen. Dies könnte zu einem Interessenkonflikt führen, denn mit steigendem Nettoinventarwert eines Fonds steigt auch die Gebühr des Verwalters. (vii) Die Gesellschaft darf in anderen Einrichtungen für <strong>gem</strong>einsame Anlagen anlegen (die von einem Beteiligten betrieben und/oder verwaltet werden können). Sofern der Anlageverwalter aufgrund einer Anlage der Gesellschaft in Anteilen einer Einrichtung für <strong>gem</strong>einsame Anlagen eine Provision erhält, so fließt diese Provision dem Vermögen des betreffenden Fonds zu. (viii) Die Gesellschaft kann eine Anlage kaufen oder halten, deren Emittent ein Beteiligter ist oder bei der ein Beteiligter als Berater oder Bank fungiert. (ix) Der Anlageverwalter kann für seine Tätigkeit als Lending Agent zusätzliche Gebühren in Form eines prozentualen Anteils des Bruttoerlöses aus Leihgeschäften (üblicherweise als „Gebührenteilung“ bezeichnet) erhalten. Der Anlageverwalter ist verantwortlich für alle Transaktionskosten im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäften. Die Nettogebühr aus Wertpapierleihgeschäften ist in den Abschlüssen der Gesellschaft aufgeführt. 71