Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
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HANDEL MIT ANTEILEN DER GESELLSCHAFT<br />
Bei den Fonds handelt es sich um börsengehandelte Fonds. Dies bedeutet, dass die Anteile der Fonds an einer<br />
oder mehreren Börsen notiert werden. Bestimmte Broker sind von der Gesellschaft autorisiert, Anteile der Fonds<br />
direkt bei der Gesellschaft zu zeichnen bzw. an diese zurückzugeben. Diese werden als „zugelassene Teilnehmer“<br />
bezeichnet. Diese zugelassenen Teilnehmer haben generell die Fähigkeit, die Anteile der Fonds innerhalb der für<br />
die jeweiligen Börsen, an denen die Anteile notiert werden, relevanten Clearing-Systeme auszuliefern.<br />
Zugelassene Teilnehmer verkaufen die von ihnen gezeichneten Anteile normalerweise an einer oder mehreren<br />
Börsen, wo diese Anteile frei handelbar werden. Potenzielle Anleger, bei denen es sich nicht um zugelassene<br />
Teilnehmer handelt, können die Anteile der Fonds am Sekundärmarkt über einen Broker/Händler an einer<br />
anerkannten Börse oder außerbörslich kaufen und verkaufen. Wenden Sie sich bezüglich näherer Angaben zu<br />
diesen Brokern bitte an den Anlageverwalter.<br />
Der Abschnitt mit der Überschrift „Verfahren für den Handel am Primärmarkt“ bezieht sich auf Zeichnungen und<br />
Rücknahmen zwischen der Gesellschaft und zugelassenen Teilnehmern. Anleger, bei denen es sich nicht um<br />
zugelassene Teilnehmer handelt, sollten den nachfolgenden Abschnitt mit der Überschrift „Verfahren für den<br />
Handel am Sekundärmarkt“ lesen.<br />
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