Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Jeder Wert und jede Kreditaufnahme (sei es in Form von Anlagen oder Barmitteln), der/die in einer anderen<br />
Währung als in der Basiswährung des Fonds ausgedrückt ist, wird zu dem (amtlichen oder sonstigen) Kurs in die<br />
Basiswährung des Fonds umgerechnet, der dem Verwalter unter den jeweiligen Umständen an<strong>gem</strong>essen<br />
erscheint.<br />
Börsengehandelte derivative Instrumente werden an jedem Handelstag zum Abrechnungskurs solcher<br />
Instrumente zum Bewertungszeitpunkt bewertet. Ist dieser Kurs nicht verfügbar, ist der Wert derjenige<br />
wahrscheinliche Realisationswert, den der Verwaltungsrat oder eine vom Verwaltungsrat beauftragte und für<br />
diesen Zweck von der Depotbank als geeignet zugelassene kompetente Person oder Firma mit Sorgfalt und in<br />
gutem Glauben schätzt.<br />
Der Wert eines außerbörslichen Derivats ist (a) eine Quotierung von dem Kontrahenten oder (b) eine von der<br />
Gesellschaft oder von einem unabhängigen Preisanbieter (wobei es sich um eine dem Kontrahenten nahe<br />
stehende, jedoch unabhängige Partei handeln kann, die nicht dieselben Preismodelle verwendet wie der<br />
Kontrahent) berechnete alternative Bewertung wie z.B. Model Pricing, wobei Folgendes gilt: (i) wenn eine<br />
Kontrahentenbewertung verwendet wird, muss diese mindestens täglich bereitgestellt und mindestens<br />
wöchentlich von einer vom Kontrahenten unabhängigen (und von der Depotbank zu diesem Zweck genehmigten)<br />
Partei, bei der es sich auch um den Anlageverwalter oder den Verwalter handeln kann, genehmigt oder geprüft<br />
werden; (ii) wenn eine alternative Bewertung verwendet wird (d.h. eine Bewertung, die von einer vom Manager<br />
oder vom Verwaltungsrat bestellten und von der Depotbank zu diesem Zweck genehmigten kompetenten Person<br />
bereitgestellt wird (oder eine sonstige Bewertung, sofern der Wert von der Depotbank bestätigt wird)), muss<br />
diese täglich bereitgestellt werden und die angewandten Bewertungsgrundsätze müssen die von Einrichtungen<br />
wie der IOSCO (International Organisation of Securities Commission) und der AIMA (Alternative Investment<br />
Mana<strong>gem</strong>ent Association) etablierte beste internationale Praxis befolgen, und derartige Bewertungen müssen<br />
monatlich mit den Bewertungen des Kontrahenten abgeglichen werden. Wenn erhebliche Abweichungen<br />
auftreten, müssen diese umgehend untersucht und erklärt werden.<br />
Devisentermin- und Zinsswap-Kontrakte, für die Marktkurse jederzeit verfügbar sind, können entweder<br />
entsprechend dem vorherigen Absatz oder unter Bezugnahme auf Marktkurse (wobei diese Kurse hierbei nicht<br />
von einer unabhängigen Stelle geprüft oder mit der Bewertung des Kontrahenten abgestimmt werden müssen)<br />
bewertet werden.<br />
Veröffentlichung des Nettoinventarwerts<br />
Mit Ausnahme von Fällen der Aussetzung der Ermittlung des Nettoinventarwerts unter den im Abschnitt<br />
„Vorübergehende Aussetzung der Anteilsbewertung sowie von Verkäufen, Rücknahmen und Umschichtungen“ auf<br />
Seite 61 erläuterten Umständen, ist der Nettoinventarwert je Anteil der einzelnen Fonds bei bzw. vor<br />
Geschäftsschluss jedes Handelstages in der Geschäftsstelle des Verwalters erhältlich. Der Nettoinventarwert je<br />
Anteil für jeden Fonds wird ferner täglich am Geschäftstag nach dem Bewertungszeitpunkt für den betreffenden<br />
Fonds durch den Regulatory Information Service sowie auf der offiziellen Internetseite von iShares<br />
(www.iShares.com), die ständig aktualisiert wird, sowie in weiteren Veröffentlichungen und in den vom<br />
Verwaltungsrat festgelegten Zeitabständen veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Nettoinventarwerts für die<br />
einzelnen Fonds dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Aufforderung dar, Anteile zum<br />
veröffentlichten Nettoinventarwert zu zeichnen, zu verkaufen oder umzuschichten.<br />
Ertragsausgleich<br />
Für steuerliche und Rechnungslegungszwecke kann der Manager im Hinblick auf die Sicherstellung, dass die aus<br />
den Anlagen erzielte Ertragshöhe nicht durch die Ausgabe, Umschichtung oder Rücknahme von Anteilen während<br />
des jeweiligen Rechnungslegungszeitraums beeinflusst wird, Ertragsausgleichsbestimmungen treffen.<br />
43