06.08.2013 Aufrufe

Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT<br />

Die Gesellschaft kann zum Zweck des effiizienten Portfoliomana<strong>gem</strong>ents für jeden Fonds und vorbehaltlich der<br />

Bedingungen und innerhalb der von der Zentralbank festgelegten Grenzen Techniken und Instrumente in Bezug<br />

auf Wertpapiere einsetzen. Transaktionen für die Zwecke des effizienten Portfoliomana<strong>gem</strong>ents können in der<br />

Absicht durchgeführt werden, eine Risikominderung, eine Kostenreduzierung oder eine Generierung zusätzlichen<br />

Kapitals oder Ertrags für den Fonds mit einem an<strong>gem</strong>essenen Risikoniveau zu erzielen, unter Berücksichtigung<br />

des Risikoprofils des betreffenden Fonds und der all<strong>gem</strong>einen Bestimmungen der Richtlinie. Diese Techniken und<br />

Instrumente können Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten wie Terminkontrakte (die zur Steuerung des<br />

Zinsrisikos eingesetzt werden können), Indexterminkontrakte (die zur Steuerung von Cashflows auf kurzfristiger<br />

Basis eingesetzt werden können), Optionen (die zur Erzielung von Kosteneffizienzen eingesetzt werden können,<br />

z.B. wenn der Erwerb einer Option kostengünstiger ist als der Kauf des Basisobjekts), Swaps (die zur Steuerung<br />

von Währungsrisiken eingesetzt werden können) sowie Anlagen in Geldmarktinstrumenten und/oder Geldmarkt-<br />

OGAW beinhalten. Diese Techniken und Instrumente sind in Anhang II beschrieben. Möglicherweise werden neue<br />

Techniken und Instrumente entwickelt, die für den Einsatz durch die Gesellschaft geeignet sind. Die Gesellschaft<br />

kann diese neuen Techniken und Instrumente (vorbehaltlich der Beschränkungen der Zentralbank) einsetzen.<br />

Gemäß den in Anhang II aufgeführten Bestimmungen kann ein Fonds zum Zweck eines effizienten<br />

Portfoliomana<strong>gem</strong>ents Verträge über Wertpapierleih-, Pensions- bzw. umgekehrte Pensionsgeschäfte schließen.<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!