Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
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EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT<br />
Die Gesellschaft kann zum Zweck des effiizienten Portfoliomana<strong>gem</strong>ents für jeden Fonds und vorbehaltlich der<br />
Bedingungen und innerhalb der von der Zentralbank festgelegten Grenzen Techniken und Instrumente in Bezug<br />
auf Wertpapiere einsetzen. Transaktionen für die Zwecke des effizienten Portfoliomana<strong>gem</strong>ents können in der<br />
Absicht durchgeführt werden, eine Risikominderung, eine Kostenreduzierung oder eine Generierung zusätzlichen<br />
Kapitals oder Ertrags für den Fonds mit einem an<strong>gem</strong>essenen Risikoniveau zu erzielen, unter Berücksichtigung<br />
des Risikoprofils des betreffenden Fonds und der all<strong>gem</strong>einen Bestimmungen der Richtlinie. Diese Techniken und<br />
Instrumente können Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten wie Terminkontrakte (die zur Steuerung des<br />
Zinsrisikos eingesetzt werden können), Indexterminkontrakte (die zur Steuerung von Cashflows auf kurzfristiger<br />
Basis eingesetzt werden können), Optionen (die zur Erzielung von Kosteneffizienzen eingesetzt werden können,<br />
z.B. wenn der Erwerb einer Option kostengünstiger ist als der Kauf des Basisobjekts), Swaps (die zur Steuerung<br />
von Währungsrisiken eingesetzt werden können) sowie Anlagen in Geldmarktinstrumenten und/oder Geldmarkt-<br />
OGAW beinhalten. Diese Techniken und Instrumente sind in Anhang II beschrieben. Möglicherweise werden neue<br />
Techniken und Instrumente entwickelt, die für den Einsatz durch die Gesellschaft geeignet sind. Die Gesellschaft<br />
kann diese neuen Techniken und Instrumente (vorbehaltlich der Beschränkungen der Zentralbank) einsetzen.<br />
Gemäß den in Anhang II aufgeführten Bestimmungen kann ein Fonds zum Zweck eines effizienten<br />
Portfoliomana<strong>gem</strong>ents Verträge über Wertpapierleih-, Pensions- bzw. umgekehrte Pensionsgeschäfte schließen.<br />
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