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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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außer in Fällen von Betrug, Unredlichkeit, Vertragsverletzung, Verstößen gegen anwendbare <strong>Gesetz</strong>e,<br />

Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Nichterfüllung durch den Verwalter oder seine<br />

Verwaltungsratsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter oder Unterauftragnehmer<br />

bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag.<br />

Die Registerstelle<br />

Computershare Investor Services (Ireland) Limited wurde vom Manager <strong>gem</strong>äß dem Registerstellenvertrag zur<br />

Registerstelle hinsichtlich der Anteile ernannt. Gemäß diesem Vertrag erbringt Computershare Investor Services<br />

(Ireland) Limited auch Transferstellenleistungen hinsichtlich der Anteile. Mit diesem Vertrag wird Computershare<br />

Investor Services plc auch als Zahlstelle der Gesellschaft eingesetzt.<br />

Die Registerstelle ist eine in Irland am 10. Oktober 1995 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und<br />

ist letztlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Computershare Limited, einer australischen<br />

Gesellschaft, die einer der weltweit größten Anbieter für die Registrierung von Anteilen ist. Seit der Zulassung<br />

durch die Regulierungs- und Finanzaufsichtsbehörde im Jahre 2000 bietet Computershare Investor Services<br />

(Ireland) Limited Lösungen für Transferstellen und Zahlstellen für die internationale Fondsbranche an.<br />

Der Registerstellenvertrag sieht vor, dass die Ernennung der Registerstelle so lange wirksam bleibt, bis der<br />

Vertrag von einer der beiden Parteien durch Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von mindestens sechs<br />

Monaten gekündigt wird, wobei der Vertrag jedoch unter gewissen Umständen unverzüglich durch schriftliche<br />

Mitteilung einer Partei an die andere gekündigt werden kann. Der Registerstellenvertrag enthält auch bestimmte<br />

Freistellungen zu Gunsten der Registerstelle, von denen jedoch Angelegenheiten, die auf Betrug, Fahrlässigkeit,<br />

Unredlichkeit, vorsätzliche Nichterfüllung oder Verletzung des Vertrags oder anwendbarer <strong>Gesetz</strong>e oder<br />

Bestimmungen durch die Registerstelle zurückzuführen sind, ausgeschlossen sind. Die Haftung der Registerstelle<br />

im Laufe eines Zeitraums von 12 Monaten ist auf das Fünffache ihrer für den jeweiligen 12-Monats-Zeitraum<br />

fälligen Gebühr beschränkt, ausgenommen die Haftung aus Betrug.<br />

Die Registerstelle errichtet, unterhält und aktualisiert regelmäßig das Anteilinhaberregister der Fonds, welches im<br />

Besitz der Gesellschaft bleibt, und gewährt hierzu berechtigten Personen Einsicht in das Register. Die<br />

Registerstelle bewahrt das Anteilinhaberregister der Gesellschaft sowie alle Unterlagen und Aufzeichnungen in<br />

ihren Büros in Irland auf bzw. veranlasst deren dortige Aufbewahrung und gewährleistet hierdurch einen<br />

vollständigen Nachweis aller von ihr in Zusammenhang mit den Anteilen der Gesellschaft ausgeführten<br />

Aktivitäten. Ebenso bewahrt die Registerstelle in ihren irischen Büros weitere, möglicherweise gesetzlich<br />

vorgeschriebene, Bücher, Aufzeichnungen und Berichte auf.<br />

Für Fonds, die Dividenden ausschütten, ist die Registerstelle außerdem für die Ausschüttung von Dividenden an<br />

Anteilinhaber verantwortlich. Die Registerstelle wird Kundengeldkonten vorhalten, auf welche Gelder, die<br />

Anteilinhabern als Dividenden ausgeschüttet werden sollen, von den Depotgeldkonten der Gesellschaft<br />

überwiesen werden. Die Gesellschaft und die Registerstelle können zusätzliche Vereinbarungen treffen (und<br />

Gelder beispielsweise in Geldmarkt-OGAW anlegen), um das Kreditrisiko der von der Registerstelle verwendeten<br />

Hinterlegungsstellen zu mindern, bis die Dividenden ausgeschüttet werden. Aus den auf den Kundengeldkonten<br />

gehaltenen Barbeständen schüttet die Registerstelle Dividenden an den jeweiligen Ausschüttungsterminen an die<br />

Anteilinhaber aus. Wenn Anteilinhaber Dividenden in einer Währung erhalten möchten, die von der Währung, in<br />

der ein Fonds normalerweise Dividenden ausschüttet, abweicht, kann entweder die Registerstelle oder das mit<br />

ihr verbundene britische Unternehmen Computershare Investor Services plc entsprechende Devisentransaktionen<br />

vornehmen.<br />

Die Depotbank<br />

Die Gesellschaft hat <strong>gem</strong>äß dem Depotbankvertrag State Street Custodial Services (Ireland) Limited zur<br />

Depotbank ihrer Vermögenswerte ernannt. Die Depotbank übernimmt die Verwahrung des Vermögens der<br />

Gesellschaft <strong>gem</strong>äß den Vorschriften.<br />

Die Depotbank ist eine in Irland am 22. Mai 1991 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist<br />

ebenso wie der Verwalter letztlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von State Street Corporation. Sie<br />

hat ein genehmigtes Kapital von 5 Mio. £, und ihr ausgegebenes und voll eingezahltes Kapital beträgt 200.000 £.<br />

Ende August 2011 verwahrte die Depotbank Vermögenswerte in Höhe von über 370 Mrd. USD. Die Depotbank ist<br />

eine Tochtergesellschaft der State Street Bank and Trust Company („SSBT“) und die Verbindlichkeiten der<br />

Depotbank werden von SSBT garantiert. Die Depotbank, SSBT und der Verwalter stehen letztendlich im<br />

Eigentum der State Street Corporation. Die Haupttätigkeit der Depotbank ist die Erbringung von Verwahrungs-<br />

und Treuhanddienstleistungen für Organismen für <strong>gem</strong>einsame Anlagen und andere Portfolios.<br />

Die State Street Corporation ist ein weltweit führender Spezialist im Bereich Anlagedienstleistungen und<br />

Anlageverwaltung für anspruchsvolle internationale Anleger. Die State Street Corporation hat ihren Sitz in Boston,<br />

Massachusetts, USA, und wird an der New Yorker Börse unter dem Kürzel „STT“ gehandelt.<br />

Die Depotbank haftet gegenüber der Gesellschaft und den Anteilinhabern für jeden Verlust, den die Gesellschaft<br />

und/oder die Anteilinhaber aufgrund der nicht zu rechtfertigenden Nichterfüllung oder unsach<strong>gem</strong>äßen Erfüllung<br />

der Pflichten der Depotbank oder – nach Maßgabe der weiter unten folgenden Kommentare – der nicht zu<br />

rechtfertigenden Nichterfüllung oder unsach<strong>gem</strong>äßen Erfüllung der Pflichten der Depotbank seitens einer von der<br />

Depotbank ernannten Unterdepotbank erleiden. Darüber hinaus haftet die Depotbank gegenüber der Gesellschaft<br />

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