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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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Steuerliche Behandlung durch Indexanbieter<br />

Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Wertentwicklung von Fonds gegenüber einem Referenzindex<br />

beeinträchtigt werden kann, wenn die vom jeweiligen Indexanbieter in dessen Indexberechnungsmethode<br />

<strong>gem</strong>achten steuerlichen Annahmen von der tatsächlichen steuerlichen Behandlung der von Fonds gehaltenen<br />

zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindexes abweichen.<br />

Zeitweilige Aussetzung<br />

Anleger werden darauf hingewiesen, dass ihr Recht zur Rückgabe bzw. Umschichtung von Anteilen unter<br />

bestimmten Umständen vorübergehend ausgesetzt werden kann. Lesen Sie bitte den Abschnitt „Vorübergehende<br />

Aussetzung der Anteilsbewertung sowie von Verkäufen, Rücknahmen und Umschichtungen“ auf Seite 61.<br />

Bewertungsrisiko<br />

Bestimmte Vermögenswerte des Fonds können illiquide werden und/oder werden gegebenenfalls nicht mehr<br />

öffentlich gehandelt. Für diese Wertpapiere und Finanzinstrumente gibt es gegebenenfalls keine jederzeit<br />

verfügbaren Kurse/Preise und sie sind deshalb eventuell schwierig zu bewerten. Der Manager, der<br />

Anlageverwalter oder der Verwalter können Bewertungsdienste in Bezug auf diese Wertpapiere und<br />

Finanzinstrumente (um bei der Berechnung des Nettoinventarwertes eines Fonds zu helfen) zur Verfügung<br />

stellen. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass in diesen Fällen ein möglicher Interessenkonflikt<br />

entstehen kann, denn je höher die geschätzte Bewertung der Wertpapiere ist, um so höher sind die an den<br />

Manager, den Anlageverwalter oder den Verwalter zu zahlenden Gebühren. Wir verweisen auf den Abschnitt<br />

„Interessenkonflikte – All<strong>gem</strong>eines” auf Seite 71 für Einzelheiten zur Behandlung von Konflikten durch die<br />

Gesellschaft. Darüber hinaus können angesichts der Art dieser Anlagen die Festlegungen in Bezug auf ihren<br />

beizulegenden Zeitwert (Fair Value) gegebenenfalls nicht dem tatsächlichen Betrag entsprechen, der bei einer<br />

eventuellen Veräußerung dieser Anlagen erzielt wird.<br />

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