Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
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Steuerliche Behandlung durch Indexanbieter<br />
Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Wertentwicklung von Fonds gegenüber einem Referenzindex<br />
beeinträchtigt werden kann, wenn die vom jeweiligen Indexanbieter in dessen Indexberechnungsmethode<br />
<strong>gem</strong>achten steuerlichen Annahmen von der tatsächlichen steuerlichen Behandlung der von Fonds gehaltenen<br />
zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindexes abweichen.<br />
Zeitweilige Aussetzung<br />
Anleger werden darauf hingewiesen, dass ihr Recht zur Rückgabe bzw. Umschichtung von Anteilen unter<br />
bestimmten Umständen vorübergehend ausgesetzt werden kann. Lesen Sie bitte den Abschnitt „Vorübergehende<br />
Aussetzung der Anteilsbewertung sowie von Verkäufen, Rücknahmen und Umschichtungen“ auf Seite 61.<br />
Bewertungsrisiko<br />
Bestimmte Vermögenswerte des Fonds können illiquide werden und/oder werden gegebenenfalls nicht mehr<br />
öffentlich gehandelt. Für diese Wertpapiere und Finanzinstrumente gibt es gegebenenfalls keine jederzeit<br />
verfügbaren Kurse/Preise und sie sind deshalb eventuell schwierig zu bewerten. Der Manager, der<br />
Anlageverwalter oder der Verwalter können Bewertungsdienste in Bezug auf diese Wertpapiere und<br />
Finanzinstrumente (um bei der Berechnung des Nettoinventarwertes eines Fonds zu helfen) zur Verfügung<br />
stellen. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass in diesen Fällen ein möglicher Interessenkonflikt<br />
entstehen kann, denn je höher die geschätzte Bewertung der Wertpapiere ist, um so höher sind die an den<br />
Manager, den Anlageverwalter oder den Verwalter zu zahlenden Gebühren. Wir verweisen auf den Abschnitt<br />
„Interessenkonflikte – All<strong>gem</strong>eines” auf Seite 71 für Einzelheiten zur Behandlung von Konflikten durch die<br />
Gesellschaft. Darüber hinaus können angesichts der Art dieser Anlagen die Festlegungen in Bezug auf ihren<br />
beizulegenden Zeitwert (Fair Value) gegebenenfalls nicht dem tatsächlichen Betrag entsprechen, der bei einer<br />
eventuellen Veräußerung dieser Anlagen erzielt wird.<br />
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