Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
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WICHTIGE HINWEISE<br />
Dieses Dokument enthält wichtige <strong>Informationen</strong> und sollte vor einer Anlageentscheidung sorgfältig<br />
gelesen werden. Bei Fragen zum Inhalt dieses Prospekts sollten Sie sich an Ihren Börsenmakler,<br />
Finanzvermittler, Bankberater, Rechtsberater, Steuerberater oder einen anderen unabhängigen<br />
Finanzberater wenden.<br />
Der Wert von Anteilen und die Erträge derselben können sowohl steigen als auch fallen, und<br />
dementsprechend erhält ein Anleger möglicherweise nicht den vollen investierten Betrag zurück.<br />
Eine Anlage in die Fonds der Gesellschaft sollte keinen wesentlichen Teil eines Anlageportfolios<br />
ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
Die in diesem Prospekt verwendeten Begriffe sind auf den Seiten 6 bis 10 definiert.<br />
Die Verteilung dieses Prospekts sowie das Angebot bzw. der Kauf von Anteilen der Gesellschaft kann in<br />
bestimmten Hoheitsgebieten beschränkt sein. Personen in solchen Hoheitsgebieten, die ein Exemplar dieses<br />
Prospekts bzw. der beigefügten Kontoeröffnungsanträge und Verfügungsaufträge erhalten, dürfen diesen<br />
Prospekt bzw. solche Kontoeröffnungsanträge und Verfügungsaufträge nicht als Aufforderung an sie zum Kauf<br />
bzw. zur Zeichnung von Anteilen auslegen, noch dürfen sie solche Kontoeröffnungsanträge und<br />
Verfügungsaufträge benutzen, es sei denn, sie könnten hierzu in dem entsprechenden Hoheitsgebiet rechtmäßig<br />
aufgefordert werden, und solche Kontoeröffnungsanträge und Verfügungsaufträge könnten rechtmäßig benutzt<br />
werden. Dementsprechend bildet dieser Prospekt kein Angebot bzw. keine Aufforderung einer Person in einem<br />
Hoheitsgebiet, in welchem ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, oder in dem die<br />
ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unterbreitende Person hierzu nicht berechtigt ist oder an eine<br />
Person, der gegenüber die Abgabe eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung rechtswidrig ist.<br />
Personen im Besitz dieses Prospekts sowie Personen, die <strong>gem</strong>äß diesem Prospekt Anteile zeichnen möchten,<br />
haben sich selbst über die geltenden <strong>Gesetz</strong>e und Vorschriften in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu informieren<br />
und diese einzuhalten. Potenzielle Anteilszeichner haben sich bezüglich der rechtlichen Bestimmungen eines<br />
solchen Antrags und einer solchen Zeichnung, des Haltens bzw. der Veräußerung solcher Anteile sowie jeglicher<br />
Devisenkontrollbestimmungen und Steuern in den Ländern ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit, ihres<br />
Wohnsitzes, ihrer Gründung bzw. ihres Domizils zu informieren, einschließlich jeglicher erforderlicher staatlicher<br />
oder sonstiger Zulassungen sowie der Einhaltung jeglicher anderer Formalitäten.<br />
Die Anteile der einzelnen Fonds werden in der Regel vorrangig an der LSE notiert und zum Handel zugelassen<br />
(können jedoch auch vorrangig an einer alternativen Börse notiert werden). Es ist ferner vorgesehen, dass die<br />
Anteile der einzelnen Fonds an mehreren anderen Börsen notiert und zum Handel zugelassen werden. Die<br />
Gesellschaft gibt jedoch keine Zusicherung oder Garantie, dass diese Notierungen tatsächlich erfolgen oder<br />
weiterhin beibehalten werden. Sollten diese Notierungen erfolgen, ist die LSE in der Regel der Hauptmarkt<br />
(Primary Listing) für die Notierung der Anteile der Fonds und alle anderen Börsen sind Nebenmärkte (Secondary<br />
Listing), wie in diesem Prospekt beschrieben.<br />
Es ist möglich, dass Parteien, die in keinster Weise mit der Gesellschaft (und den Fonds), dem Manager oder<br />
Anlageverwalter verbunden sind, in bestimmten Hoheitsgebieten die Anteile eines oder mehrerer Fonds zur<br />
Anlage durch Anleger in diesen Hoheitsgebieten über außerbörsliche Handelssysteme verfügbar machen. Weder<br />
die Gesellschaft, noch der Manager oder der Anlageverwalter unterstützen oder fördern diese Aktivitäten und<br />
sind in keinster Weise mit diesen Parteien oder Aktivitäten verbunden und übernehmen keinerlei Haftung in<br />
Bezug auf deren Geschäftstätigkeit und Handel.<br />
Weitere Einzelheiten dazu, wo die Fonds zum Datum dieses Prospekts notiert oder zum Handel zugelassen sind,<br />
sind im Anhang V enthalten. Die aktuellsten <strong>Informationen</strong> hierzu sind auf der offiziellen Website von iShares<br />
(www.ishares.com) nachzulesen.<br />
Die Anteile wurden und werden nicht unter dem <strong>Gesetz</strong> von 1933 oder den Wertpapiergesetzen eines<br />
Staates der Vereinigten Staaten registriert. Die Anteile dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in den<br />
Vereinigten Staaten an, für Rechnung oder zu Gunsten von US-Personen angeboten bzw. verkauft<br />
werden, außer aufgrund einer Befreiung von den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des <strong>Gesetz</strong>es<br />
von 1933 und allen anwendbaren Wertpapiergesetzen eines Staates der Vereinigten Staaten oder im<br />
Rahmen einer Transaktion, die diesen Bestimmungen nicht unterliegt. Ein Weiteranbieten oder<br />
Weiterverkauf von Anteilen in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen kann einen Verstoß<br />
gegen US-Recht darstellen.<br />
Anteile dürfen nicht durch eine ERISA-Einrichtung erworben bzw. gehalten werden oder mit dem<br />
Vermögen einer ERISA-Einrichtung erworben werden, außer bei entsprechenden Ausnahmen.<br />
Darüber hinaus dürfen Anteile, außer im Fall einer Freistellung von den aufsichtsrechtlichen<br />
Bestimmungen des <strong>Gesetz</strong>es von 1940 bzw. des CEA oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen<br />
Bestimmungen nicht unterliegt, nicht von einer Person erworben werden, die <strong>gem</strong>äß dem <strong>Gesetz</strong> von<br />
1940 und seinen Vorschriften oder <strong>gem</strong>äß dem CEA und seinen Vorschriften als US-Person gilt.<br />
Obwohl die Gesellschaft indirekt mit Warenterminkontrakten und/oder Warenterminoptionen<br />
handeln kann, ist der Anlageverwalter von der Registrierung bei der US-Terminbörsenaufsicht<br />
(Commodity Futures Trading Commission, „CFTC“) als Terminverwalter („CPO”) <strong>gem</strong>äß Rule<br />
4.13(a)(4) der CFTC befreit. Deshalb muss der Anlageverwalter im Gegensatz zu einem registrierten<br />
CPO potenziellen Anteilinhabern kein Offenlegungsdokument <strong>gem</strong>äß den Anforderungen der CFTC<br />
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