Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)
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VERFAHREN FÜR DEN HANDEL AM PRIMÄRMARKT<br />
Der Primärmarkt ist der Markt, an dem Anteile der Fonds von der Gesellschaft an zugelassene Teilnehmer<br />
ausgegeben bzw. von zugelassenen Teilnehmern an die Gesellschaft zurückgegeben werden. Nur zugelassene<br />
Teilnehmer können Anteile am Primärmarkt zeichnen oder zurückgeben.<br />
Antragsteller, die Anteile an einem Fonds direkt bei der Gesellschaft zeichnen bzw. an diese zurückgeben wollen,<br />
müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich bei der Gesellschaft registrieren lassen, um<br />
zugelassene Teilnehmer zu werden. Darüber hinaus müssen alle Antragsteller, die eine Zulassung als<br />
zugelassener Teilnehmer beantragen, zunächst den beim Verwalter erhältlichen Kontoeröffnungsantrag der<br />
Gesellschaft ausfüllen und bestimmten Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche genügen. Der<br />
unterzeichnete Kontoeröffnungsantrag ist im Original an den Verwalter zu senden. Antragsteller, die gerne<br />
zugelassene Teilnehmer werden möchten, sollten sich für nähere Einzelheiten an den Anlageverwalter wenden.<br />
Es liegt im uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft, Kontoeröffnungsanträge anzunehmen oder abzulehnen<br />
und eine Zulassung als zugelassener Teilnehmer zurückzuziehen. Um einen Rücknahmeauftrag erteilen zu<br />
können, muss ein zugelassener Teilnehmer ausreichende Anteile im eigenen Namen halten (welche der<br />
Registerstelle zur Annullierung zu übergeben sind) und der Gesellschaft den Kontoeröffnungsantrag im Original<br />
zugestellt haben.<br />
Zugelassene Teilnehmer können Verfügungsaufträge für die Zeichnung oder Rücknahme von Anteilen eines<br />
Fonds mittels elektronischer Order-Eingabe übermitteln. Die elektronische Order-Eingabe unterliegt der<br />
vorherigen Zustimmung des Anlageverwalters und des Verwalters und muss im Einklang mit den Anforderungen<br />
der Zentralbank erfolgen. Elektronisch erteilte Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge unterliegen den im<br />
Handelsterminplan für den Primärmarkt genannten Eingangsfristen für Verfügungsaufträge. Alternative<br />
Handelsmethoden sind mit Zustimmung des Anlageverwalters und <strong>gem</strong>äß den Anforderungen der Zentralbank<br />
verfügbar.<br />
Alle Antragstellungen erfolgen auf eigenes Risiko des zugelassenen Teilnehmers. Nachdem Verfügungsaufträge<br />
eingereicht wurden, sind diese (sofern der Anlageverwalter nichts Anderweitiges bestimmt) unwiderruflich. Die<br />
Gesellschaft, der Anlageverwalter und der Verwalter haften nicht für Verluste, die bei der Übermittlung von<br />
Kontoeröffnungsanträgen oder bei der Übermittlung von Verfügungsanträgen mittels elektronischer Order-<br />
Eingabe oder einer alternativen vom Anlageverwalter genehmigten Handelsmethode entstehen. Änderungen der<br />
Registrierungsdetails und Zahlungsanweisungen werden nur vorgenommen, wenn die Gesellschaft die<br />
Originalunterlagen erhalten hat.<br />
Zugelassene Teilnehmer sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihren<br />
Verpflichtungen zur Erfüllung von Kauf- und Rücknahmetransaktionen nachzukommen, wenn sie Verfügungsaufträge<br />
über den Primärmarkt einreichen.<br />
Verzeichnis der Zusammensetzung des Anlagenbestandes<br />
Die Gesellschaft veröffentlicht für jeden aktuellen Fonds ein Verzeichnis der Zusammensetzung des<br />
Anlagenbestandes, welches eine Angabe der Anlagen jedes Fonds enthält. Darüber hinaus gibt das Verzeichnis<br />
der Zusammensetzung des Anlagenbestandes die Barkomponente an, die (a) im Fall von Zeichnungen von<br />
zugelassenen Teilnehmern an die Gesellschaft oder (b) im Fall von Rücknahmen von der Gesellschaft an die<br />
zugelassenen Teilnehmern zu übermitteln ist.<br />
Das Verzeichnis der Zusammensetzung des Anlagenbestands für die aktuellen Fonds und für jeden Handelstag<br />
kann von zugelassenen Teilnehmern vom Anlageverwalter angefordert werden.<br />
Transaktionen (gegen Sachleistung und gegen Barzahlung)<br />
Anteile können an jedem Handelstag zum an diesem Tag geltenden Nettoinventarwert zuzüglich Abgaben und<br />
Gebühren, die zur Berücksichtigung der Ausführungskosten unterschiedlich ausfallen können, gezeichnet werden.<br />
Anteile können an jedem Handelstag zum an diesem Tag geltenden Nettoinventarwert abzüglich Abgaben und<br />
Gebühren, die zur Berücksichtigung der Ausführungskosten unterschiedlich ausfallen können, zurückgegeben<br />
werden. Der Betrag und die Berechnungsgrundlage der Abgaben und Gebühren können ebenfalls je nach Größe<br />
des jeweiligen Verfügungsauftrags und in Abhängigkeit der Kosten, die aufgrund von Primärmarkttransaktionen<br />
anfallen bzw. mit diesen in Verbindung stehen, unterschiedlich ausfallen. Die Gesellschaft ist satzungs<strong>gem</strong>äß<br />
berechtigt, einen Betrag zu erheben, den der Manager als an<strong>gem</strong>essenen Betrag für Abgaben und Gebühren<br />
erachtet.<br />
Es liegt im uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft, Anträge auf die Zeichnung von Anteilen ganz oder<br />
teilweise anzunehmen oder abzuweisen, ohne hierfür Gründe anzugeben. Es liegt ferner im uneingeschränkten<br />
Ermessen der Gesellschaft (aber sie ist nicht dazu verpflichtet), Anteilzeichnungen vor der Ausgabe von Anteilen<br />
an einen Zeichner (ungeachtet einer Annahme des Antrags) ganz oder teilweise abzuweisen oder zu annullieren,<br />
falls beim zugelassenen Teilnehmer (oder seiner direkten oder obersten Muttergesellschaft) eines der folgenden<br />
Ereignisse eintritt: ein Insolvenzereignis, eine Herabstufung des Bonitätsratings; die Aufnahme in eine<br />
Beobachtungsliste (mit negativen Implikationen) durch eine Ratingagentur; oder wenn die Gesellschaft (oder ihr<br />
Manager oder Anlageverwalter) triftige Gründe zur Annahme hat, dass der betreffende zugelassene Teilnehmer<br />
nicht in der Lage sein könnte, seinen Erfüllungsverpflichtungen nachzukommen bzw. dass der zugelassene<br />
Teilnehmer ein Kreditrisiko für den Fonds darstellt. Des Weiteren kann die Gesellschaft diejenigen<br />
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