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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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7. Umstände, die zu einer Abwicklung führen<br />

Die Gesellschaft muss abgewickelt werden, wenn einer der folgenden Umstände gegeben ist:<br />

(a) Sie verabschiedet einen Sonderbeschluss über ihre Abwicklung;<br />

(b) Sie nimmt ihre Geschäftstätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach ihrer Gründung auf oder setzt<br />

diese für ein Jahr aus;<br />

(c) Die Anzahl der Gesellschafter fällt unter die satzungsmäßige Mindestzahl (derzeit 2);<br />

(d) Die Gesellschaft kann ihre Schulden nicht begleichen und ein Liquidator ist bestellt worden;<br />

(e) Ein zuständiges Gericht in Irland ist der Ansicht, dass die Geschäfte der Gesellschaft und die<br />

Befugnisse des Verwaltungsrats in einer für die Gesellschafter unzumutbaren Weise ausgeübt<br />

wurden;<br />

(f) Das zuständige Gericht in Irland ist der Ansicht, dass eine Abwicklung der Gesellschaft recht und<br />

billig ist.<br />

8. Beteiligungen der Verwaltungsratsmitglieder und Dritter<br />

(a) Zum Datum dieses Prospekts besitzt keines der Verwaltungsratsmitglieder noch irgendeine andere<br />

verbundene Person eine wesentliche Beteiligung an den Anteilen der Gesellschaft oder Optionen in<br />

Bezug auf diese Anteile.<br />

(b) Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet „verbundene Person“ in Bezug auf ein<br />

Verwaltungsratsmitglied:<br />

(i) seinen Ehegatten, sein Kind oder Stiefkind;<br />

(ii) eine Person, die in ihrer Eigenschaft als Treuhänder eines Treuhandvermögens handelt,<br />

dessen Hauptbegünstigte das Verwaltungsratsmitglied, dessen Ehegatte oder eines seiner<br />

Kinder oder Stiefkinder oder jedwede juristische Person, die es beherrscht, sind;<br />

(iii) ein Partner des Verwaltungsratsmitglieds; oder<br />

(iv) eine Kapitalgesellschaft, die von jenem Verwaltungsratsmitglied beherrscht wird.<br />

Die Verwaltungsratsmitglieder haben Anspruch auf diejenigen jährlichen Honorare, die vereinbart<br />

werden. Die Satzung legt fest, dass jedes Verwaltungsratsmitglied zur Vergütung seiner<br />

Dienstleistungen Anspruch auf ein solches Honorar hat, wie es der Verwaltungsrat jeweils<br />

festgelegt hat, wobei diese Vergütung ohne Genehmigung des Verwaltungsrats nicht den im<br />

Prospekt festgelegten Betrag übersteigen darf. Diese Gebühren werden aus der Total Expense<br />

Ratio gezahlt.<br />

(c) Abgesehen von den in nachstehendem Abschnitt 11 aufgeführten Verträgen besitzt kein<br />

Verwaltungsratsmitglied ein wesentliches Interesse an einem Vertrag oder einer Vereinbarung, die<br />

zum Erscheinungstag dieses Prospekts besteht und die ihrer Art oder ihrer Bedingungen nach<br />

ungewöhnlich oder in Bezug auf das Geschäft der Gesellschaft von Bedeutung ist.<br />

(d) Herr O'Dwyer, Herr Pegler, Herr Radcliffe und Herr Stockley sind Angestellte der BlackRock-Gruppe<br />

(zu der auch der Manager und der Anlageverwalter zählen), und Herr Hall ist ein ehemaliger<br />

Angestellter der BlackRock-Gruppe. Herr Hall ist ein Verwaltungsratsmitglied des Anlageverwalters.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind auch Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers.<br />

(e) Die Gesellschaft hat keinem Verwaltungsratsmitglied einen Kredit oder eine Garantie gewährt.<br />

(f) Mitglieder der BlackRock-Gruppe (d.h. BlackRock, Inc. und ihre Tochtergesellschaften und<br />

verbundenen Unternehmen) sind berechtigt, Anteile auf eigene Rechnung und im Namen von<br />

Kunden durch Dispositionsvollmacht zu halten. Der Verwaltungsrat hat sich davon überzeugt, dass<br />

dieser Besitz aufgrund der Art des Geschäfts der Gesellschaft nicht zu einer Einschränkung ihres<br />

unabhängigen Betriebs führen wird. Alle Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den<br />

Mitgliedern der BlackRock-Gruppe werden auf einer normalen geschäftlichen Grundlage, die einem<br />

Drittvergleich standhält, geführt.<br />

(g) Kein Verwaltungsratsmitglied:<br />

(i) hat irgendwelche unverbüßten Vorstrafen;<br />

(ii) hat sich in Insolvenz befunden oder einen freiwilligen Vergleich abgeschlossen;<br />

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