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Verkaufsprospekt - Informationen gem. E-Commerce-Gesetz (ECG)

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VERFAHREN FÜR DEN HANDEL AM SEKUNDÄRMARKT<br />

Anteile können von allen Anlegern am Sekundärmarkt über eine maßgebliche anerkannte Börse, an der die<br />

Anteile zum Handel zugelassen sind, oder außerbörslich ge- oder verkauft werden.<br />

Die Anteile der Fonds werden voraussichtlich an einer oder mehreren anerkannten Börsen notiert sein. Die<br />

Notierung der Anteile an anerkannten Börsen verfolgt den Zweck, es Anlegern zu ermöglichen, Anteile in jeder<br />

Menge oberhalb einer Mindestmenge von einem Anteil am Sekundärmarkt zu kaufen und zu verkaufen. Dies<br />

geschieht normalerweise über einen Broker/Händler. Voraussichtlich werden Market Maker (bei denen es sich um<br />

zugelassene Teilnehmer handeln kann, aber nicht muss) <strong>gem</strong>äß den Anforderungen der betreffenden<br />

anerkannten Börse Liquidität sowie Geld- und Briefkurse bereitstellen, um den Handel mit den Anteilen am<br />

Sekundärmarkt zu fördern.<br />

Alle Anleger, die Anteile eines Fonds am Sekundärmarkt kaufen oder verkaufen möchten, sollten ihre Aufträge<br />

über ihren jeweiligen Broker einreichen. Anleger, die über einen Broker/Händler in einen Fonds investieren,<br />

dürfen aus Clearing-Sicht im Anteilinhaberregister nicht als Anteilinhaber erfasst werden, da die Anteile im<br />

Namen eines Nominee gehalten werden könnten. Solche Anleger haben jedoch Rechte als wirtschaftliche<br />

Eigentümer der betreffenden Anteile. Bei Aufträgen für den Kauf von Anteilen am Sekundärmarkt über die<br />

anerkannten Börsen oder außerbörslich können Makler- und/oder sonstige Kosten anfallen, die nicht von der<br />

Gesellschaft erhoben werden und auf die die Gesellschaft oder der Manager keinen Einfluss haben. <strong>Informationen</strong><br />

über solche Gebühren sind an den anerkannten Börsen, an denen die Anteile notiert werden, öffentlich erhältlich<br />

oder können von Aktienmaklern angefordert werden.<br />

Anleger können ihre Anteile über einen zugelassenen Teilnehmer zurückgeben, indem sie ihre Anteile (direkt<br />

oder über einen Broker) an den zugelassenen Teilnehmer verkaufen.<br />

Der Preis von Anteilen, die am Sekundärmarkt gehandelt werden, wird vom Markt und den vorherrschenden<br />

wirtschaftlichen Bedingungen, die sich auf den Wert der zugrunde liegenden Vermögenswerte auswirken können,<br />

bestimmt. Der Marktkurs eines an einer Börse notierten bzw. gehandelten Anteils reflektiert möglicherweise nicht<br />

den Nettoinventarwert je Anteil eines Fonds.<br />

Vorbehaltlich möglicher Beschränkungen seitens der jeweiligen Indexanbieter bezüglich der Veröffentlichung von<br />

Daten veröffentlicht die Gesellschaft für jeden Handelstag eine Aufschlüsselung der wesentlichen zugrunde<br />

liegenden Anlagen des Fonds über die offizielle Website von iShares (www.ishares.com).<br />

Der Handelsterminplan für den Sekundärmarkt hängt von den Regeln der Börse, an der die Anteile gehandelt<br />

werden, oder von den Bedingungen des jeweiligen außerbörslichen Geschäfts ab. Wenden Sie sich für nähere<br />

<strong>Informationen</strong> zum entsprechenden Handelsterminplan bitte an Ihren Fachberater oder Broker.<br />

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