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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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<strong>de</strong>n Pulsschlag. Anhand dieser Informationen sollte <strong>de</strong>r Er-<br />

regungszustand <strong>de</strong>s Proban<strong>de</strong>n gemessen wer<strong>de</strong>n, um, so hoffte<br />

Schwitzgebel, auf eventuell weitere Tatbegehungen schließen zu<br />

können und damit die Rückfallquote zu senken.<br />

Diese I<strong>de</strong>e scheiterte jedoch bereits nach kurzer Zeit bei einem<br />

ersten Fel<strong>de</strong>xperiment. 11<br />

Aus diesem Grund stellte er seine Technik als Resozialisierungshilfe<br />

für rückfallgefähr<strong>de</strong>te Straftäter vor sowie zur permanenten<br />

Aufenthaltskontrolle für Psychiatriepatienten. 12<br />

Die Versuche Schwitzgebels gerieten jedoch in Vergessenheit.<br />

Grün<strong>de</strong> hierfür waren vor allem <strong>de</strong>r hohe technische Aufwand und<br />

die damit verbun<strong>de</strong>nen Kosten. 13<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>n Forschungen <strong>de</strong>s Professors Schwitzgebel<br />

kam es 1983 in Albuquerque, New Mexiko, zu einer ersten Anwendung<br />

<strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es. Ausschlaggebend<br />

hierfür soll eine Comicgeschichte von Spi<strong>de</strong>rman gewesen<br />

sein, in <strong>de</strong>r Spi<strong>de</strong>rman von seinem Gegner King Pin unbemerkt<br />

ein elektronisches Armband umgelegt bekam und so <strong>de</strong>r<br />

ständigen Kontrolle <strong>de</strong>s Verbrechers ausgesetzt war. Nach<strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>r Bezirksrichter Jack Love dies 1977 las, wollte er diese I<strong>de</strong>e in<br />

die Realität umsetzen und für die Überwachung von Straftätern<br />

nutzbar machen. 14 Sein Ziel war <strong>de</strong>r Schutz bestimmter Straffälliger<br />

vor Haftstrafen, da es an alternativen Sanktionsmöglichkeiten<br />

fehlte.<br />

1983 führte Love einen dreiwöchigen Selbstversuch durch, in<strong>de</strong>m<br />

er selbst das elektronische Fußband trug. Bereits kurz danach<br />

11<br />

Vgl.: Wittstamm, Katja: <strong>Elektronisch</strong>er <strong>Hausarrest</strong>? Zur Anwendbarkeit eines<br />

amerikanischen Sanktionsmo<strong>de</strong>lls in Deutschland. 1. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft,<br />

Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>n 1999, S. 32.<br />

12<br />

Vgl.: Brüchert, Oliver: Mo<strong>de</strong>llversuch <strong>Elektronisch</strong>e Fußfessel. Strategien zur<br />

Einführung einer umstrittenen Maßnahme. In: Neue Kriminalpolitik, Heft<br />

1/2002, S.32.<br />

13<br />

Vgl.: Wittstamm, Katja: <strong>Elektronisch</strong>er <strong>Hausarrest</strong>? Zur Anwendbarkeit eines<br />

amerikanischen Sanktionsmo<strong>de</strong>lls in Deutschland. A. a. O., S. 32.<br />

14<br />

Vgl.: Redlich, Manja: Die elektronische Überwachung. Peter Lang, Frankfurt<br />

am Main 2005, S. 45.<br />

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