Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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<strong>de</strong>n Pulsschlag. Anhand dieser Informationen sollte <strong>de</strong>r Er-<br />
regungszustand <strong>de</strong>s Proban<strong>de</strong>n gemessen wer<strong>de</strong>n, um, so hoffte<br />
Schwitzgebel, auf eventuell weitere Tatbegehungen schließen zu<br />
können und damit die Rückfallquote zu senken.<br />
Diese I<strong>de</strong>e scheiterte jedoch bereits nach kurzer Zeit bei einem<br />
ersten Fel<strong>de</strong>xperiment. 11<br />
Aus diesem Grund stellte er seine Technik als Resozialisierungshilfe<br />
für rückfallgefähr<strong>de</strong>te Straftäter vor sowie zur permanenten<br />
Aufenthaltskontrolle für Psychiatriepatienten. 12<br />
Die Versuche Schwitzgebels gerieten jedoch in Vergessenheit.<br />
Grün<strong>de</strong> hierfür waren vor allem <strong>de</strong>r hohe technische Aufwand und<br />
die damit verbun<strong>de</strong>nen Kosten. 13<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>n Forschungen <strong>de</strong>s Professors Schwitzgebel<br />
kam es 1983 in Albuquerque, New Mexiko, zu einer ersten Anwendung<br />
<strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es. Ausschlaggebend<br />
hierfür soll eine Comicgeschichte von Spi<strong>de</strong>rman gewesen<br />
sein, in <strong>de</strong>r Spi<strong>de</strong>rman von seinem Gegner King Pin unbemerkt<br />
ein elektronisches Armband umgelegt bekam und so <strong>de</strong>r<br />
ständigen Kontrolle <strong>de</strong>s Verbrechers ausgesetzt war. Nach<strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>r Bezirksrichter Jack Love dies 1977 las, wollte er diese I<strong>de</strong>e in<br />
die Realität umsetzen und für die Überwachung von Straftätern<br />
nutzbar machen. 14 Sein Ziel war <strong>de</strong>r Schutz bestimmter Straffälliger<br />
vor Haftstrafen, da es an alternativen Sanktionsmöglichkeiten<br />
fehlte.<br />
1983 führte Love einen dreiwöchigen Selbstversuch durch, in<strong>de</strong>m<br />
er selbst das elektronische Fußband trug. Bereits kurz danach<br />
11<br />
Vgl.: Wittstamm, Katja: <strong>Elektronisch</strong>er <strong>Hausarrest</strong>? Zur Anwendbarkeit eines<br />
amerikanischen Sanktionsmo<strong>de</strong>lls in Deutschland. 1. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft,<br />
Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>n 1999, S. 32.<br />
12<br />
Vgl.: Brüchert, Oliver: Mo<strong>de</strong>llversuch <strong>Elektronisch</strong>e Fußfessel. Strategien zur<br />
Einführung einer umstrittenen Maßnahme. In: Neue Kriminalpolitik, Heft<br />
1/2002, S.32.<br />
13<br />
Vgl.: Wittstamm, Katja: <strong>Elektronisch</strong>er <strong>Hausarrest</strong>? Zur Anwendbarkeit eines<br />
amerikanischen Sanktionsmo<strong>de</strong>lls in Deutschland. A. a. O., S. 32.<br />
14<br />
Vgl.: Redlich, Manja: Die elektronische Überwachung. Peter Lang, Frankfurt<br />
am Main 2005, S. 45.<br />
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