Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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Computer die gespeicherten Daten, ob die Abwesenheit <strong>de</strong>s<br />
Überwachten gerechtfertigt ist. Das ergibt sich aus <strong>de</strong>m Wochenplan,<br />
<strong>de</strong>n je<strong>de</strong>r Betroffene hat und in <strong>de</strong>m exakt festgelegt ist,<br />
wann sich <strong>de</strong>rjenige in seiner Wohnung aufzuhalten hat und wann<br />
er abwesend sein muss, weil er z. B. bei <strong>de</strong>r Arbeit ist, einen Termin<br />
hat o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Aktivitäten nachgeht. Wenn <strong>de</strong>r Betroffene<br />
versucht <strong>de</strong>n Sen<strong>de</strong>r zu manipulieren o<strong>de</strong>r sogar zu entfernen,<br />
dann wird ein beson<strong>de</strong>res Signal an die zentrale Überwachungsstation<br />
gesen<strong>de</strong>t, die sofort Maßnahmen einleiten kann. 25<br />
4.2 Das Passivsystem<br />
Neben <strong>de</strong>m Aktivsystem kann auch alternativ das Passivsystem<br />
(o<strong>de</strong>r auch Programmiertes Kontaktsystem) verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. 26<br />
Die Anwesenheit <strong>de</strong>s Betroffenen in seiner Wohnung wird nur<br />
stichprobenartig kontrolliert, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Überwachte zu festen, vereinbarten<br />
o<strong>de</strong>r zufällig durch <strong>de</strong>n Computer ausgewählten Zeiten<br />
angerufen wird. Mittels verschie<strong>de</strong>ner Metho<strong>de</strong>n (Bildtelefon,<br />
Co<strong>de</strong>leser, Stimmenkontrolle) kann <strong>de</strong>r Überwachte auf diese Anrufe<br />
reagieren und seine I<strong>de</strong>ntität sowie Anwesenheit bestätigen. 27<br />
4.3 Vergleich Aktiv- und Passivsystem<br />
Gegenüber <strong>de</strong>m Aktivsystem muss <strong>de</strong>r Arrestant bei <strong>de</strong>r Variante<br />
<strong>de</strong>s Passivsystems keinen sichtbaren Sen<strong>de</strong>r tragen, wodurch<br />
Stigmatisierungseffekte verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können. Allerdings<br />
muss <strong>de</strong>r Betroffene damit rechnen, zu je<strong>de</strong>r Tages- und Nachtzeit<br />
25<br />
Vgl.: Illert, Haike: Aspekte einer Implementierung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten<br />
<strong>Hausarrest</strong>s in das <strong>de</strong>utsche Recht. A. a. O., S. 8.<br />
26<br />
Vgl.: Hudy, Marc: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Befun<strong>de</strong> zur Zielgruppenplanung<br />
und Probleme einer Implementierung in das <strong>de</strong>utsche<br />
Sanktionensystem. Nomos Verlagsgesellschaft, Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>n 1999, S. 32.<br />
27<br />
Vgl.: Dahs, Hans: Im Banne <strong>de</strong>r elektronischen Fußfessel. In: NJW, Heft<br />
47/1999, S. 3470.<br />
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