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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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Beim elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong> hat <strong>de</strong>r Arrestant prin-<br />

zipiell die Möglichkeit seine Wohnung zu verlassen. Die Fuß- o<strong>de</strong>r<br />

Armfessel hin<strong>de</strong>rt ihn nicht daran. Das unerlaubte Entfernen wür<strong>de</strong><br />

möglicherweise erst nach ein paar Stun<strong>de</strong>n bemerkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Allerdings soll es bereits ausreichen, wenn <strong>de</strong>r Betroffene nicht<br />

nur mittels äußerer Zwangsmittel, son<strong>de</strong>rn auch auf psychische<br />

Art und Weise daran gehin<strong>de</strong>rt wird, die Wohnung zu verlassen.<br />

Dem Arrestanten wer<strong>de</strong>n im Vorfeld Konsequenzen angedroht, die<br />

er bei Regelverstößen zu erwarten hat. 58<br />

In <strong>de</strong>r Literatur wird unter Berücksichtigung dieser Grün<strong>de</strong> teilweise<br />

<strong>de</strong>r elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong> als Freiheitsentziehung<br />

eingeordnet. Zu<strong>de</strong>m wird <strong>de</strong>r Wohnraum als eng umgrenzter<br />

Ort angesehen, an welchem <strong>de</strong>r Verurteilte ständig kontrolliert<br />

wird, was mit einer Freiheitsentziehung gleichgesetzt wird. Zeitweises<br />

Verlassen <strong>de</strong>r Wohnung wird mit Vollzugslockerungen, wie<br />

sie in Haftanstalten praktiziert wer<strong>de</strong>n, z. B. wenn <strong>de</strong>r Inhaftierte<br />

die Anstalt für Arbeits- o<strong>de</strong>r Therapiezwecke verlässt, verglichen.<br />

Solche Ausgehzeiten sind festgelegte Zeiten im Tagesplan und<br />

59, 60<br />

beruhen nicht auf <strong>de</strong>r freien Wahl <strong>de</strong>s Betroffenen.<br />

Nach einer an<strong>de</strong>ren Meinung ist lediglich eine Freiheitsbeschränkung<br />

zu bejahen. Hier geht man davon aus, dass ein stationärer<br />

Vollzug nicht mit <strong>de</strong>m <strong>Hausarrest</strong> zu vergleichen ist. Beim <strong>Hausarrest</strong><br />

hat <strong>de</strong>r Arrestant grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wohnung<br />

zu verlassen, wann er will, auch wenn dies im Nachhinein<br />

sanktioniert wird. Durch die Fuß- o<strong>de</strong>r Armfessel wird er nicht ge-<br />

58 Vgl.: Haverkamp, Rita: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>vollzug. Ein Zu-<br />

kunftsmo<strong>de</strong>ll für <strong>de</strong>n Anstaltsvollzug? A. a. O., S. 187.<br />

59 Vgl.: Hudy, Marc: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Befun<strong>de</strong> zur Ziel-<br />

gruppenplanung und Probleme einer Implementierung in das <strong>de</strong>utsche<br />

Sanktionensystem. A. a. O., S. 206.<br />

60 Vgl.: Haverkamp, Rita: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>vollzug. Ein Zu<br />

kunftsmo<strong>de</strong>ll für <strong>de</strong>n Anstaltsvollzug? A. a. O., S. 187.<br />

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