Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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Beim elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong> hat <strong>de</strong>r Arrestant prin-<br />
zipiell die Möglichkeit seine Wohnung zu verlassen. Die Fuß- o<strong>de</strong>r<br />
Armfessel hin<strong>de</strong>rt ihn nicht daran. Das unerlaubte Entfernen wür<strong>de</strong><br />
möglicherweise erst nach ein paar Stun<strong>de</strong>n bemerkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Allerdings soll es bereits ausreichen, wenn <strong>de</strong>r Betroffene nicht<br />
nur mittels äußerer Zwangsmittel, son<strong>de</strong>rn auch auf psychische<br />
Art und Weise daran gehin<strong>de</strong>rt wird, die Wohnung zu verlassen.<br />
Dem Arrestanten wer<strong>de</strong>n im Vorfeld Konsequenzen angedroht, die<br />
er bei Regelverstößen zu erwarten hat. 58<br />
In <strong>de</strong>r Literatur wird unter Berücksichtigung dieser Grün<strong>de</strong> teilweise<br />
<strong>de</strong>r elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong> als Freiheitsentziehung<br />
eingeordnet. Zu<strong>de</strong>m wird <strong>de</strong>r Wohnraum als eng umgrenzter<br />
Ort angesehen, an welchem <strong>de</strong>r Verurteilte ständig kontrolliert<br />
wird, was mit einer Freiheitsentziehung gleichgesetzt wird. Zeitweises<br />
Verlassen <strong>de</strong>r Wohnung wird mit Vollzugslockerungen, wie<br />
sie in Haftanstalten praktiziert wer<strong>de</strong>n, z. B. wenn <strong>de</strong>r Inhaftierte<br />
die Anstalt für Arbeits- o<strong>de</strong>r Therapiezwecke verlässt, verglichen.<br />
Solche Ausgehzeiten sind festgelegte Zeiten im Tagesplan und<br />
59, 60<br />
beruhen nicht auf <strong>de</strong>r freien Wahl <strong>de</strong>s Betroffenen.<br />
Nach einer an<strong>de</strong>ren Meinung ist lediglich eine Freiheitsbeschränkung<br />
zu bejahen. Hier geht man davon aus, dass ein stationärer<br />
Vollzug nicht mit <strong>de</strong>m <strong>Hausarrest</strong> zu vergleichen ist. Beim <strong>Hausarrest</strong><br />
hat <strong>de</strong>r Arrestant grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wohnung<br />
zu verlassen, wann er will, auch wenn dies im Nachhinein<br />
sanktioniert wird. Durch die Fuß- o<strong>de</strong>r Armfessel wird er nicht ge-<br />
58 Vgl.: Haverkamp, Rita: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>vollzug. Ein Zu-<br />
kunftsmo<strong>de</strong>ll für <strong>de</strong>n Anstaltsvollzug? A. a. O., S. 187.<br />
59 Vgl.: Hudy, Marc: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Befun<strong>de</strong> zur Ziel-<br />
gruppenplanung und Probleme einer Implementierung in das <strong>de</strong>utsche<br />
Sanktionensystem. A. a. O., S. 206.<br />
60 Vgl.: Haverkamp, Rita: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>vollzug. Ein Zu<br />
kunftsmo<strong>de</strong>ll für <strong>de</strong>n Anstaltsvollzug? A. a. O., S. 187.<br />
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