Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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• Die unmittelbaren Mitbewohner/innen müssen einverstan-<br />
<strong>de</strong>n sein…<br />
• Die Programmteilnehmer müssen sich mit <strong>de</strong>n Auflagen…<br />
einverstan<strong>de</strong>n erklären." 44<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Kriterien ist anzumerken, dass <strong>de</strong>r elektronisch<br />
überwachte <strong>Hausarrest</strong> in seiner Ausgestaltung sehr differenziert<br />
sein kann und dass die Kriterien <strong>de</strong>mentsprechend individuell ausfallen<br />
können. So sind bspw. die Kriterien beim Einsatz <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Fußfessel im Bun<strong>de</strong>sland Hessen nicht so streng festgelegt.<br />
Sie beschränken sich vorrangig auf einen festen Wohnsitz, einen<br />
Strom- o<strong>de</strong>r Telefonanschluss, eine Arbeit im Sinne einer sinnvollen<br />
Beschäftigung und auf das Einverständnis <strong>de</strong>s Verurteilten<br />
sowie von <strong>de</strong>n Personen, die in <strong>de</strong>mselben Haushalt leben. 45<br />
Generell könnte aus <strong>de</strong>n oben genannten Zugangsvoraussetzungen<br />
<strong>de</strong>r Eindruck entstehen, dass <strong>de</strong>r elektronisch überwachte<br />
<strong>Hausarrest</strong> nur sozial Bessergestellten zugute kommt und dadurch<br />
ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, nach welchem alle Menschen<br />
nach <strong>de</strong>m Gesetz gleich sind, vorliegt. 46<br />
Laut einer vom BVerfGE entwickelten Formel, liegt eine Verletzung<br />
<strong>de</strong>s Gleichheitsgrundrechtes vor, "wenn eine Gruppe von<br />
Normadressaten im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Normadressaten an<strong>de</strong>rs<br />
behan<strong>de</strong>lt wird, obwohl zwischen bei<strong>de</strong>n Gruppen keine Unterschie<strong>de</strong><br />
von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie<br />
die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten." 47<br />
Hier müssen zwei Personengruppen voneinan<strong>de</strong>r abgegrenzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Es gibt die zu <strong>Hausarrest</strong> Verurteilten und die Personen,<br />
44 Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e. V.: <strong>Elektronisch</strong><br />
<strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Alternative zum Strafvollzug? A. a. O., S. 10.<br />
45 Vgl.: Anlage 1, S. XI f.<br />
46 Vgl.: Illert, Haike: Aspekte einer Implementierung <strong>de</strong>s elektronisch überwa-<br />
chten <strong>Hausarrest</strong>s in das <strong>de</strong>utsche Recht. A. a. O., S. 14.<br />
47 BVerfGE 55, 72, 88.<br />
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