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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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Überwachung gegenüber einer Haftstrafe hinsichtlich einer Rück-<br />

fälligkeit als gering. Einen großen Einfluss sieht nur eine Min<strong>de</strong>r-<br />

heit, einem sehr starken Einfluss hat niemand zugestimmt.<br />

Frage 15<br />

Für eine Einführung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es<br />

muss die Maßnahme verfassungsmäßig sein. Insgesamt 27,8 %<br />

<strong>de</strong>r Justizvollzugsbeamten und nur 10,5 % <strong>de</strong>r Bewährungshelfer<br />

bejahen eine Verfassungskonformität grundsätzlich. Etwas vorsichtiger<br />

bewerten 35,1 % <strong>de</strong>r Bewährungshelfer die Verfassungsmäßigkeit<br />

und 22,2 % <strong>de</strong>r Justizvollzugsbeamten. 36,9 %<br />

<strong>de</strong>r befragten Bewährungshelfer und 16,7 % <strong>de</strong>r Justizvollzugsbeamten<br />

sehen die Thematik eher problematisch bis grundsätzlich<br />

nicht mit <strong>de</strong>n Grundrechten vereinbar.<br />

Einige von <strong>de</strong>n Befragten können jedoch keine Aussage zu <strong>de</strong>r<br />

aufgeworfenen Problematik treffen.<br />

Der Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Grundrechten wird von mehr Frauen als<br />

Männern zugestimmt, wie auch schon bei Frage 3.<br />

An dieser Stelle wird <strong>de</strong>utlich, dass die Befragten zum Thema<br />

elektronisch <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong> unsicher bei einer Einordnung<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Verfassungsmäßigkeit sind.<br />

Frage 16<br />

Nach<strong>de</strong>m nach <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>de</strong>r Grundrechte gefragt wur<strong>de</strong>,<br />

interessieren an dieser Stelle die konkreten Grundrechte, die betroffen<br />

sein könnten.<br />

Hierbei ist anzumerken, dass <strong>de</strong>r Wortlaut <strong>de</strong>r Frage falsch formuliert<br />

ist, sodass die Frage nicht richtig ausgewertet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Ergebnisse sollen <strong>de</strong>nnoch präsentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Insgesamt betrachtet, scheinen bei<strong>de</strong> Berufgruppen nicht sehr<br />

große Verfassungsprobleme bei einer Anwendung <strong>de</strong>s elektro-<br />

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