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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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Im Jahre 2000 legte die seit 1998 eingesetzte Sachverständigen-<br />

kommission zur Reform <strong>de</strong>s Sanktionensystems ihren Abschlussbericht<br />

vor. Darin lehnte die Kommission eine solche Maßnahme<br />

ab. Durch <strong>de</strong>n elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong> bestehe die<br />

Gefahr <strong>de</strong>s Net-Wi<strong>de</strong>ning und eines Zwei-Klassen-Strafrechts. 83<br />

Die Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württemberg und Hamburg planten Mo<strong>de</strong>llprojekte<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Ersatzfreiheitsstrafe o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Endvollzugsphase<br />

einer Freiheitsstrafe. Bei<strong>de</strong> Projekte scheiterten an<br />

<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Gesetzesän<strong>de</strong>rung. 84<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg ist von einer Einführung <strong>de</strong>s elektronisch<br />

überwachten <strong>Hausarrest</strong>es <strong>de</strong>nnoch nicht abgeneigt. Aus einer<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s Justizministeriums von 2006 gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Landtag Ba<strong>de</strong>n-Württemberg geht hervor, dass die Maßnahme im<br />

Lan<strong>de</strong>sstrafvollzugsgesetz im Bereich <strong>de</strong>r Ersatzfreiheitsstrafe<br />

verankert wer<strong>de</strong>n soll. 85 Dies ist fortan möglich, da 2006 die Gesetzgebungskompetenz<br />

für <strong>de</strong>n Strafvollzug vom Bund auf die<br />

Län<strong>de</strong>r überging.<br />

Am 18.11.2008 stellte Justizminister Goll einen Gesetzesentwurf<br />

bei einer Ministerratssitzung vor. Dieser beinhaltet die lan<strong>de</strong>sgesetzliche<br />

Regelung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es im<br />

Strafvollzug. 86<br />

Das Bun<strong>de</strong>sland Hessen hingegen hielt schon damals eine Anwendung<br />

<strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es ohne Gesetzesän<strong>de</strong>rung<br />

für möglich. Hier startete im Mai 2000 ein Mo<strong>de</strong>llprojekt.<br />

83<br />

Abschlussbericht <strong>de</strong>r Kommission zur Reform <strong>de</strong>s strafrechtlichen Sanktionenrechts.<br />

A. a. O., S. 159 ff.<br />

84<br />

Vgl.: Redlich, Manja: Die elektronische Überwachung. A. a. O., S. 97 ff.<br />

85<br />

Vgl.: Landtags-Drucksache 14/144, S. 5.<br />

86<br />

Justizministerium Ba<strong>de</strong>n-Württemberg: <strong>Elektronisch</strong>er <strong>Hausarrest</strong> im Strafvollzug-Lan<strong>de</strong>skabinett<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg beschließt Gesetzentwurf.<br />

Online im Internet, URL: http://www.jum.ba<strong>de</strong>nwuerttemberg.<strong>de</strong>/servlet/PB/menu/1229914/in<strong>de</strong>x.html?ROOT=1153239,<br />

Stand: 18.11.2008, entnommen am 19.11.2008.<br />

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