Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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Neben diesen Diskussionen, gibt es auch Uneinigkeiten zu <strong>de</strong>r<br />
Frage, ob <strong>de</strong>r elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong> in § 56 c Abs. 2<br />
Nr. 1 StGB o<strong>de</strong>r in § 56 c Abs. 3 StGB eingeordnet wird.<br />
Die Verfasserin folgt hierzu <strong>de</strong>m Beschluss <strong>de</strong>s Landgerichtes<br />
Frankfurt am Main, in welchem <strong>de</strong>r elektronisch überwachte<br />
<strong>Hausarrest</strong> als eine zumutbare Weisung zu Aufenthalt und Freizeit<br />
gemäß § 56 c Abs. 2 Nr. 1 StGB in Betracht kommt. 91<br />
Hat <strong>de</strong>r Betroffene im Vorfeld einer Teilnahme an <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Überwachung zugestimmt, nimmt die Einwilligung während<br />
<strong>de</strong>r Maßnahme aber zurück, dann ist nach überwiegen<strong>de</strong>r<br />
Meinung <strong>de</strong>r Rechtsprechung und Literatur ein Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Strafaussetzung<br />
nach § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB möglich. 92 Wäre dies<br />
nicht <strong>de</strong>r Fall, dann wür<strong>de</strong> ein "wesentliches Druckmittel fehlen". 93<br />
Eine Anwendung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es als<br />
Bewährungsweisung gemäß § 56 c StGB ist möglich und könnte<br />
eine Alternative zu an<strong>de</strong>ren Maßnahmen sein.<br />
Der Vollständigkeit halber ist zu sagen, dass ein Einsatz als Bewährungsauflage<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 56 b StGB ausschei<strong>de</strong>t. Zum<br />
einen, weil <strong>de</strong>r Katalog abschließend ist und zum an<strong>de</strong>ren, weil<br />
diese Auflagen nur <strong>de</strong>r reinen Wie<strong>de</strong>rgutmachung für begangenes<br />
Unrecht dienen, also eher repressiv sind. 94<br />
91<br />
Vgl.: LG Frankfurt a. M. Beschluss v. 6. 12. 2000 – 5/27 Qs 64/2000. In: NJW<br />
2001, Heft 9, S. 697.<br />
92<br />
Vgl.: Schlömer, Uwe: Der elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong>: Eine Untersuchung<br />
<strong>de</strong>r ausländischen Erfahrungen und <strong>de</strong>r Anwendbarkeit in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland. A. a. O., S. 191.<br />
93<br />
Mayer, Markus: Mo<strong>de</strong>llprojekt <strong>Elektronisch</strong>e Fußfessel. Studien zur Erprobung<br />
einer umstrittenen Maßnahme. A. a. O., S. 36.<br />
94<br />
Vgl.: LG Frankfurt a. M. Beschluss v. 6. 12. 2000 – 5/27 Qs 64/2000. A. a. O.,<br />
S. 697.<br />
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