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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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können. 39 Anzumerken ist hier, dass es sich um einen länger dau-<br />

ern<strong>de</strong>n Aufenthalt han<strong>de</strong>ln muss. Auszuschließen sind <strong>de</strong>shalb<br />

flüchtige Aufenthalte o<strong>de</strong>r nur kurzes Verweilen, wie z. B. bei <strong>de</strong>r<br />

Fahrt zur Arbeit o<strong>de</strong>r zum Einkaufen. 40<br />

Beim Einsatz einer elektronischen Überwachung ist es wichtig,<br />

dass <strong>de</strong>r Teilnehmer einen festen Wohnsitz hat, da schließlich<br />

seine An- und Abwesenheit in seiner Wohnung kontrolliert wird.<br />

Laut Werner entfällt in Hessen eine Teilnahme an <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

<strong>de</strong>r elektronischen Fußfessel nicht zwangsläufig, wenn keine<br />

Wohnung vorgewiesen wer<strong>de</strong>n kann. In Einzelfällen unterstützt<br />

<strong>de</strong>r Bewährungshelfer <strong>de</strong>n Betroffenen bei <strong>de</strong>r Wohnungssuche. 41<br />

Da die Technik in einer Wohnung installiert wer<strong>de</strong>n muss und zur<br />

praktischen Ausgestaltung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es<br />

gehört, ist es <strong>de</strong>m Betroffenen nicht möglich, frei über seinen<br />

Aufenthalt bzw. über seinen Wohnort zu entschei<strong>de</strong>n. Aus<br />

diesem Grund liegt ein Eingriff in <strong>de</strong>n Schutzbereich <strong>de</strong>s Art. 11<br />

Abs. 1 GG vor.<br />

Aus Art. 11 Abs. 2 GG geht die Möglichkeit zur Beschränkung dieses<br />

Grundrechtes mit Hilfe eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes<br />

hervor: "Dieses Recht darf nur durch Gesetz o<strong>de</strong>r auf Grund<br />

eines Gesetzes … eingeschränkt wer<strong>de</strong>n … um strafbaren Handlungen<br />

vorzubeugen". 42 Hieraus ergibt sich, dass eine Einschränkung<br />

<strong>de</strong>s Grundrechtes nur zu präventiven und nicht zu repressiven<br />

Zwecken in Betracht kommt. Dieser so genannte Kriminal-<br />

39 Vgl.: BVerfGE 2, 266, 273.<br />

40 Vgl.: Hantel, Peter: Das Grundrecht <strong>de</strong>r Freiheit <strong>de</strong>r Person nach Art. 2 II 2,<br />

104 GG. In: JuS 1990, Heft 11, S. 865 ff.<br />

41 Vgl.: Anlage 1, S. XI.<br />

42 Grundgesetz für die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland. Polizei-Fach-Handbuch,<br />

Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Stand: 28.08.2006.<br />

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