Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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6. Einführung in das <strong>de</strong>utsche Recht und Darstellung<br />
möglicher Anwendungsbereiche<br />
6.1 Bisheriger Stand <strong>de</strong>r Einführung in Deutschland<br />
Die Verwendung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es,<br />
u. a. in Schwe<strong>de</strong>n und in <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n, führte in Deutschland<br />
zu Diskussionen. Auch in <strong>de</strong>r Literatur hat man sich zunehmend<br />
kritisch mit <strong>de</strong>m Thema auseinan<strong>de</strong>rgesetzt. So geriet die Politik<br />
unter einen gewissen Handlungsdruck und befasste sich schließlich<br />
mit <strong>de</strong>r Thematik.<br />
Auf <strong>de</strong>r Justizministerkonferenz 1997 in Saarbrücken berichteten<br />
die Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r Hamburg und Berlin über Erfahrungen, die in<br />
an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn bereits gemacht wur<strong>de</strong>n. Daraufhin wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Beschluss gefasst, diese Erfahrungen vor einer eventuellen Einführung<br />
in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland zu prüfen. 78<br />
Am 16. September 1997 reichte das Land Berlin <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat<br />
einen Gesetzesentwurf zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Strafvollzugsgesetzes<br />
ein. Danach sollte das Strafvollzugsgesetz um § 11 a StVollzG<br />
erweitert wer<strong>de</strong>n. Der elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong> sollte<br />
laut Gesetzesantrag keine selbständige Strafe neben <strong>de</strong>r Freiheits-<br />
und <strong>de</strong>r Geldstrafe darstellen.<br />
Ziel Berlins war es, diese neue Metho<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freiheitsbeschränkung,<br />
befristet auf vier Jahre, zu erproben, um dann eine Feststellung<br />
treffen zu können, ob <strong>de</strong>r elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong><br />
eine geeignete Alternative zu einem stationären Vollzug wäre. Ein<br />
Grund für diese Einführung war <strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong> Anstieg <strong>de</strong>r Insassenzahl<br />
in <strong>de</strong>utschen Gefängnissen. Der elektronisch über-<br />
78 Vgl.: Schlömer, Uwe: Der elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong>: Eine Unter-<br />
suchung <strong>de</strong>r ausländischen Erfahrungen und <strong>de</strong>r Anwendbarkeit in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland. A. a. O., S. 175.<br />
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