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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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positiv" bzw. als „eher negativ“ empfan<strong>de</strong>n, auch eher einer An-<br />

wendung in Mecklenburg-Vorpommern zustimmen bzw. ablehnen.<br />

Im Ergebnis gibt es nur 4 Abweichungen, d. h. 4 <strong>de</strong>r insgesamt 75<br />

Befragten haben nicht die Meinung <strong>de</strong>r Medien o<strong>de</strong>r Kollegen<br />

übernommen, son<strong>de</strong>rn sich für das Gegenteil entschie<strong>de</strong>n. 15,8 %<br />

wie<strong>de</strong>rum hatten noch keine eigene Meinung.<br />

Es lässt sich daraus schließen, dass Medien einen starken Einfluss<br />

auf <strong>de</strong>n Einzelnen ausüben und dass viele Personen diese<br />

Meinung übernehmen.<br />

Frage 4<br />

In dieser Frage sollen Anwendungsbereiche für <strong>de</strong>n elektronisch<br />

überwachten <strong>Hausarrest</strong> erfragt wer<strong>de</strong>n. Es geht darum, in welchem<br />

Rahmen die Metho<strong>de</strong> nach Meinung <strong>de</strong>r Befragten zum<br />

Einsatz kommen könnte.<br />

Da die vorherige Frage von 13 Befragten mit grundsätzlich nein<br />

beantwortet wur<strong>de</strong>, ist bis einschließlich Frage 11 von einer Gesamtzahl<br />

von 62 (nur Bewährungshelfer und Justizvollzugsbeamte)<br />

auszugehen.<br />

Die Bewährungshelfer sehen das Anwendungsfeld zu jeweils 57,4<br />

% bei <strong>de</strong>r Untersuchungshaftvermeidung und bei <strong>de</strong>r Weisung<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Führungsaufsicht, aber auch zu 31,9 % als Ersatz<br />

einer Freiheitsstrafe.<br />

Die Mehrheit <strong>de</strong>r Justizvollzugsbeamten, also 53,3 %, ist für einen<br />

Ersatz einer Freiheitsstrafe. Weiter könnte nach <strong>de</strong>n Vorstellungen<br />

<strong>de</strong>r Justizvollzugsbeamten die elektronische Fußfessel Anwendung<br />

als Bewährungsauflage (26,7 %) und als Weisung innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Führungsaufsicht (33,3 %) fin<strong>de</strong>n.<br />

Als eigenständige Strafe im StGB und als Bewährungsweisung<br />

wür<strong>de</strong> das Instrument von <strong>de</strong>n Befragten seltener zum Einsatz<br />

kommen.<br />

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