Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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Frage 5<br />
In dieser Frage soll speziell auf die Grün<strong>de</strong> für die Anwendung <strong>de</strong>r<br />
elektronischen Fußfessel als Ersatz <strong>de</strong>r Freiheitsstrafe, also als<br />
freiheitsentziehen<strong>de</strong> Maßnahme eingegangen wer<strong>de</strong>n. Die offene<br />
Fragestellung ermöglicht hier <strong>de</strong>m Antworten<strong>de</strong>n eigene Gedanken<br />
zu formulieren.<br />
Aus <strong>de</strong>n verwertbaren Antworten konnten folgen<strong>de</strong> Ergebnisse<br />
zusammengestellt wer<strong>de</strong>n:<br />
- finanzielle Einsparungen<br />
- bessere Resozialisierung<br />
- Verhin<strong>de</strong>rung von sozialen Abbrüchen<br />
- Beibehaltung <strong>de</strong>s eventuell vorhan<strong>de</strong>nen Arbeitsplatzes<br />
- bei Haftuntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme<br />
- Vermeidung von negativen Folgen, die <strong>de</strong>r Strafvollzug haben<br />
kann: z. B. das Kennenlernen verschie<strong>de</strong>ner Klientel; <strong>de</strong>r Verlust<br />
von Sozialkontakten, <strong>de</strong>r Selbständigkeit und <strong>de</strong>s Wohnraumes<br />
- die Ermöglichung <strong>de</strong>r Beendigung einer Ausbildung<br />
- Fortsetzung <strong>de</strong>r Arbeit, um Scha<strong>de</strong>nswie<strong>de</strong>rgutmachung zu leisten<br />
- Vollstreckung in <strong>de</strong>r Häuslichkeit hat hohen Wert das eigene Tun<br />
zu über<strong>de</strong>nken<br />
- geeignet für Frauen mit Kin<strong>de</strong>rn<br />
- bei Anwendung von unbilliger Härte (§§ 459 f StPO)<br />
- Entlastung <strong>de</strong>s Strafvollzuges<br />
- Vermeidung von Haft<br />
- Senkung <strong>de</strong>r Aufwän<strong>de</strong> für Verwaltung und Unterbringung<br />
Viele <strong>de</strong>r hier genannten Grün<strong>de</strong> lassen sich im Weiteren bei <strong>de</strong>n<br />
Vorteilen <strong>de</strong>s elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong>es fin<strong>de</strong>n. Es<br />
wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re soziale Grün<strong>de</strong> genannt. Dennoch wird <strong>de</strong>r<br />
Maßnahme ein bestrafen<strong>de</strong>r Charakter zugesprochen, was auf die<br />
Akzeptanz als Sanktionsmöglichkeit hinweist.<br />
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