Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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In <strong>de</strong>r Literatur wird oftmals kritisiert, dass <strong>de</strong>r Verurteilte wahr-<br />
scheinlich eher selten über die bereits dargestellten Grundvoraus-<br />
setzungen für <strong>de</strong>n elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong> verfügt.<br />
Denn ein aus <strong>de</strong>m Vollzug Entlassener hat in <strong>de</strong>r Regel keine<br />
Wohnung, keinen Telefonanschluss und keine Arbeit. 97<br />
Aus diesem Grund gehen einige Autoren von einer geringen An-<br />
98, 99<br />
zahl potentieller Arrestanten aus.<br />
Illert hingegen hegt starke Zweifel, ob materielle Voraussetzungen<br />
als Ausschlusskriterium für eine Teilnahme an <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Überwachung dienen sollten. Nach Meinung <strong>de</strong>r Autorin ist die<br />
Persönlichkeit <strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Faktor. Wenn <strong>de</strong>r Täter <strong>de</strong>n unbedingten<br />
Willen zu <strong>de</strong>r Maßnahme zeigt und auch bereit ist, eine<br />
Arbeit anzunehmen, dann sollte dies nicht an formellen Voraussetzungen,<br />
wie eingangs beschrieben, scheitern. Auf diesem Wege<br />
kann die Anzahl <strong>de</strong>r möglichen Teilnehmer steigen und es bekommen<br />
mehr Straffällige die Chance sich früher ins Leben ein-<br />
zuglie<strong>de</strong>rn. 100<br />
Mit Blick auf Hessen sind hier wenige materielle Bedingungen<br />
festzustellen, die für eine Teilnahme an <strong>de</strong>r elektronischen Überwachung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sind. Falls diese aber nicht vorliegen sollten,<br />
leistet die Bewährungshilfe in <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>s Kontroll- und<br />
Betreuungsorgans Unterstützungshilfe, sodass prinzipiell je<strong>de</strong>r, für<br />
<strong>de</strong>n die Maßnahme in Betracht kommt, diese Möglichkeit wahrnehmen<br />
kann. 101<br />
97 Vgl.: Hudy, Marc: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Befun<strong>de</strong> zur Ziel-<br />
gruppenplanung und Probleme einer Implementierung in das <strong>de</strong>utsche<br />
Sanktionensystem. A. a. O., S. 167.<br />
98 Vgl.: Haverkamp, Rita: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>vollzug. Ein Zu-<br />
kunftsmo<strong>de</strong>ll für <strong>de</strong>n Anstaltsvollzug? A. a. O., S. 204.<br />
99 Vgl.: Schlömer, Uwe: Der elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong>. Eine Unter-<br />
suchung <strong>de</strong>r ausländischen Erfahrungen und <strong>de</strong>r Anwendbarkeit in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland. A. a. O., S. 261.<br />
100 Vgl.: Illert, Haike: Aspekte einer Implementierung <strong>de</strong>s elektronisch überwa-<br />
chten <strong>Hausarrest</strong>s in das <strong>de</strong>utsche Recht. A. a. O., S. 100.<br />
101 Vgl.: Anlage 1, S. XI.<br />
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