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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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In <strong>de</strong>r Literatur wird oftmals kritisiert, dass <strong>de</strong>r Verurteilte wahr-<br />

scheinlich eher selten über die bereits dargestellten Grundvoraus-<br />

setzungen für <strong>de</strong>n elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong> verfügt.<br />

Denn ein aus <strong>de</strong>m Vollzug Entlassener hat in <strong>de</strong>r Regel keine<br />

Wohnung, keinen Telefonanschluss und keine Arbeit. 97<br />

Aus diesem Grund gehen einige Autoren von einer geringen An-<br />

98, 99<br />

zahl potentieller Arrestanten aus.<br />

Illert hingegen hegt starke Zweifel, ob materielle Voraussetzungen<br />

als Ausschlusskriterium für eine Teilnahme an <strong>de</strong>r elektronischen<br />

Überwachung dienen sollten. Nach Meinung <strong>de</strong>r Autorin ist die<br />

Persönlichkeit <strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Faktor. Wenn <strong>de</strong>r Täter <strong>de</strong>n unbedingten<br />

Willen zu <strong>de</strong>r Maßnahme zeigt und auch bereit ist, eine<br />

Arbeit anzunehmen, dann sollte dies nicht an formellen Voraussetzungen,<br />

wie eingangs beschrieben, scheitern. Auf diesem Wege<br />

kann die Anzahl <strong>de</strong>r möglichen Teilnehmer steigen und es bekommen<br />

mehr Straffällige die Chance sich früher ins Leben ein-<br />

zuglie<strong>de</strong>rn. 100<br />

Mit Blick auf Hessen sind hier wenige materielle Bedingungen<br />

festzustellen, die für eine Teilnahme an <strong>de</strong>r elektronischen Überwachung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind. Falls diese aber nicht vorliegen sollten,<br />

leistet die Bewährungshilfe in <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>s Kontroll- und<br />

Betreuungsorgans Unterstützungshilfe, sodass prinzipiell je<strong>de</strong>r, für<br />

<strong>de</strong>n die Maßnahme in Betracht kommt, diese Möglichkeit wahrnehmen<br />

kann. 101<br />

97 Vgl.: Hudy, Marc: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Befun<strong>de</strong> zur Ziel-<br />

gruppenplanung und Probleme einer Implementierung in das <strong>de</strong>utsche<br />

Sanktionensystem. A. a. O., S. 167.<br />

98 Vgl.: Haverkamp, Rita: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>vollzug. Ein Zu-<br />

kunftsmo<strong>de</strong>ll für <strong>de</strong>n Anstaltsvollzug? A. a. O., S. 204.<br />

99 Vgl.: Schlömer, Uwe: Der elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong>. Eine Unter-<br />

suchung <strong>de</strong>r ausländischen Erfahrungen und <strong>de</strong>r Anwendbarkeit in <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland. A. a. O., S. 261.<br />

100 Vgl.: Illert, Haike: Aspekte einer Implementierung <strong>de</strong>s elektronisch überwa-<br />

chten <strong>Hausarrest</strong>s in das <strong>de</strong>utsche Recht. A. a. O., S. 100.<br />

101 Vgl.: Anlage 1, S. XI.<br />

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