Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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Anschließend muss geprüft wer<strong>de</strong>n, ob die ständige Aufenthalts-<br />
kontrolle mittels Überwachungstechnologie gegen das Grundrecht<br />
<strong>de</strong>r Unverletzlichkeit <strong>de</strong>r Wohnung verstößt.<br />
Diese Kontrolle wür<strong>de</strong> keinem körperlichen Eindringen in die<br />
räumliche Privatsphäre <strong>de</strong>s Betroffenen entsprechen wie beim<br />
Betreten, son<strong>de</strong>rn einem unkörperlichen Eingriff, <strong>de</strong>r mit Hilfe von<br />
technischen Geräten erfolgt. Mittels Aktivsystem kann nur kontrolliert<br />
wer<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>rjenige sich in seiner Wohnung aufhält. Was er<br />
da genau macht, kann nicht festgestellt wer<strong>de</strong>n. Bewegungs- und<br />
Handlungsabläufe innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung bleiben also unberührt.<br />
Bei an<strong>de</strong>ren nichtkörperlichen Eingriffen durch akustische und visuelle<br />
Gerätschaften fin<strong>de</strong>t hingegen auch eine Kontrolle von <strong>de</strong>m<br />
Geschehen innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung statt. 35<br />
Hat <strong>de</strong>r Straffällige seine Zustimmung zu <strong>de</strong>r Maßnahme erteilt,<br />
laufen die Überwachungsvorgänge nicht heimlich ab, son<strong>de</strong>rn immer<br />
mit Wissen <strong>de</strong>s Arrestanten und <strong>de</strong>ssen ausdrücklichem Einverständnis.<br />
Das Grundrecht <strong>de</strong>r Unverletzlichkeit <strong>de</strong>r Wohnung ist somit nicht<br />
verletzt.<br />
5.2 Das Fernmel<strong>de</strong>geheimnis, Art. 10 GG<br />
Durch Art. 10 GG wird die "Vertraulichkeit individueller Kommunikationsvorgänge,<br />
die fernmel<strong>de</strong>technisch übertragen wer<strong>de</strong>n" 36 ,<br />
vor <strong>de</strong>m Eingriff öffentlicher Gewalt geschützt. Dazu zählen alle<br />
Übermittlungen mittels drahtloser o<strong>de</strong>r drahtgebun<strong>de</strong>ner elektromagnetischer<br />
Wellen, also <strong>de</strong>r Telefon-, Telegramm-, Funk- und<br />
Fernschreibverkehr sowie die Nutzung von Mobilfunk und Inter-<br />
35 Vgl.: Hudy, Marc: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Befun<strong>de</strong> zur Ziel-<br />
gruppenplanung und Probleme einer Implementierung in das <strong>de</strong>utsche<br />
Sanktionensystem. A. a. O., S. 193.<br />
36 BVerfGE 67, 157, 172.<br />
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