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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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Anschließend muss geprüft wer<strong>de</strong>n, ob die ständige Aufenthalts-<br />

kontrolle mittels Überwachungstechnologie gegen das Grundrecht<br />

<strong>de</strong>r Unverletzlichkeit <strong>de</strong>r Wohnung verstößt.<br />

Diese Kontrolle wür<strong>de</strong> keinem körperlichen Eindringen in die<br />

räumliche Privatsphäre <strong>de</strong>s Betroffenen entsprechen wie beim<br />

Betreten, son<strong>de</strong>rn einem unkörperlichen Eingriff, <strong>de</strong>r mit Hilfe von<br />

technischen Geräten erfolgt. Mittels Aktivsystem kann nur kontrolliert<br />

wer<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>rjenige sich in seiner Wohnung aufhält. Was er<br />

da genau macht, kann nicht festgestellt wer<strong>de</strong>n. Bewegungs- und<br />

Handlungsabläufe innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung bleiben also unberührt.<br />

Bei an<strong>de</strong>ren nichtkörperlichen Eingriffen durch akustische und visuelle<br />

Gerätschaften fin<strong>de</strong>t hingegen auch eine Kontrolle von <strong>de</strong>m<br />

Geschehen innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung statt. 35<br />

Hat <strong>de</strong>r Straffällige seine Zustimmung zu <strong>de</strong>r Maßnahme erteilt,<br />

laufen die Überwachungsvorgänge nicht heimlich ab, son<strong>de</strong>rn immer<br />

mit Wissen <strong>de</strong>s Arrestanten und <strong>de</strong>ssen ausdrücklichem Einverständnis.<br />

Das Grundrecht <strong>de</strong>r Unverletzlichkeit <strong>de</strong>r Wohnung ist somit nicht<br />

verletzt.<br />

5.2 Das Fernmel<strong>de</strong>geheimnis, Art. 10 GG<br />

Durch Art. 10 GG wird die "Vertraulichkeit individueller Kommunikationsvorgänge,<br />

die fernmel<strong>de</strong>technisch übertragen wer<strong>de</strong>n" 36 ,<br />

vor <strong>de</strong>m Eingriff öffentlicher Gewalt geschützt. Dazu zählen alle<br />

Übermittlungen mittels drahtloser o<strong>de</strong>r drahtgebun<strong>de</strong>ner elektromagnetischer<br />

Wellen, also <strong>de</strong>r Telefon-, Telegramm-, Funk- und<br />

Fernschreibverkehr sowie die Nutzung von Mobilfunk und Inter-<br />

35 Vgl.: Hudy, Marc: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Befun<strong>de</strong> zur Ziel-<br />

gruppenplanung und Probleme einer Implementierung in das <strong>de</strong>utsche<br />

Sanktionensystem. A. a. O., S. 193.<br />

36 BVerfGE 67, 157, 172.<br />

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