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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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ein Untersuchungsgefangener einen festen Wohnsitz, Arbeit und<br />

soziale Beziehungen hat." 122 Diese Faktoren sind zugleich Bedin-<br />

gung für eine Teilnahme an <strong>de</strong>r elektronischen Kontrolle. Erfüllt<br />

<strong>de</strong>r Beschuldigte diese Kriterien wür<strong>de</strong> sowieso keine Fluchtgefahr<br />

angenommen wer<strong>de</strong>n, sodass die Maßnahme von vornherein ent-<br />

fällt. 123<br />

Die elektronische Überwachung kommt als Weisung gemäß § 116<br />

Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO in Frage. Nach dieser Vorschrift kann<br />

<strong>de</strong>r Richter anweisen, dass <strong>de</strong>r Täter "<strong>de</strong>n Wohn- o<strong>de</strong>r Aufenthaltsort<br />

o<strong>de</strong>r einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis" verlassen<br />

darf. 124 Die Maßnahme <strong>de</strong>s elektronisch überwachten<br />

<strong>Hausarrest</strong>es stellt eine bessere Kontrollmöglichkeit dar und könnte<br />

auch bei weniger verlässlichen Personen zum Einsatz kommen.<br />

Des Weiteren kann auch im Rahmen <strong>de</strong>r Verdunkelungsgefahr<br />

gemäß § 116 Abs. 2 StPO eine Anweisung erfolgen, <strong>de</strong>nn hier ist<br />

<strong>de</strong>r Katalog wie in Abs. 1 nicht abschließend.<br />

Nach allgemeiner Auffassung schei<strong>de</strong>t aber ein Einsatz <strong>de</strong>r elektronischen<br />

Überwachung im Rahmen <strong>de</strong>s § 116 Abs. 1 Satz 2 Nr.<br />

3 StPO aus, wonach <strong>de</strong>r Beschuldigte nur unter Aufsicht einer bestimmten<br />

Person die Wohnung verlassen darf. 125<br />

Weiterhin ist fraglich, ob eine elektronische Überwachung im Verhältnis<br />

zur Untersuchungshaft ein mil<strong>de</strong>res Mittel darstellt.<br />

Hauptargument in <strong>de</strong>r Literatur ist die bessere Lebensqualität <strong>de</strong>s<br />

Beschuldigten bei einer elektronischen Überwachung in seiner<br />

eigenen Wohnung gegenüber <strong>de</strong>n Bedingungen in einer Haftanstalt.<br />

In seinem gewohnten Umfeld kann er soziale Kontakte pflegen<br />

und alltäglichen Dingen <strong>de</strong>s Lebens weitestgehend frei nach-<br />

122 Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e. V.: <strong>Elektronisch</strong><br />

<strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>- Alternative zum Strafvollzug?. A. a. O., S. 19.<br />

123 Vgl.: Ebenda, S. 19.<br />

124 Strafprozessordnung, 41. Auflage, Stand: 2006.<br />

125 Vgl.: Illert, Haike: Aspekte einer Implementierung <strong>de</strong>s elektronisch überwa-<br />

chten <strong>Hausarrest</strong>s in das <strong>de</strong>utsche Recht. A. a. O., S. 114.<br />

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