Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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ein Untersuchungsgefangener einen festen Wohnsitz, Arbeit und<br />
soziale Beziehungen hat." 122 Diese Faktoren sind zugleich Bedin-<br />
gung für eine Teilnahme an <strong>de</strong>r elektronischen Kontrolle. Erfüllt<br />
<strong>de</strong>r Beschuldigte diese Kriterien wür<strong>de</strong> sowieso keine Fluchtgefahr<br />
angenommen wer<strong>de</strong>n, sodass die Maßnahme von vornherein ent-<br />
fällt. 123<br />
Die elektronische Überwachung kommt als Weisung gemäß § 116<br />
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO in Frage. Nach dieser Vorschrift kann<br />
<strong>de</strong>r Richter anweisen, dass <strong>de</strong>r Täter "<strong>de</strong>n Wohn- o<strong>de</strong>r Aufenthaltsort<br />
o<strong>de</strong>r einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis" verlassen<br />
darf. 124 Die Maßnahme <strong>de</strong>s elektronisch überwachten<br />
<strong>Hausarrest</strong>es stellt eine bessere Kontrollmöglichkeit dar und könnte<br />
auch bei weniger verlässlichen Personen zum Einsatz kommen.<br />
Des Weiteren kann auch im Rahmen <strong>de</strong>r Verdunkelungsgefahr<br />
gemäß § 116 Abs. 2 StPO eine Anweisung erfolgen, <strong>de</strong>nn hier ist<br />
<strong>de</strong>r Katalog wie in Abs. 1 nicht abschließend.<br />
Nach allgemeiner Auffassung schei<strong>de</strong>t aber ein Einsatz <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Überwachung im Rahmen <strong>de</strong>s § 116 Abs. 1 Satz 2 Nr.<br />
3 StPO aus, wonach <strong>de</strong>r Beschuldigte nur unter Aufsicht einer bestimmten<br />
Person die Wohnung verlassen darf. 125<br />
Weiterhin ist fraglich, ob eine elektronische Überwachung im Verhältnis<br />
zur Untersuchungshaft ein mil<strong>de</strong>res Mittel darstellt.<br />
Hauptargument in <strong>de</strong>r Literatur ist die bessere Lebensqualität <strong>de</strong>s<br />
Beschuldigten bei einer elektronischen Überwachung in seiner<br />
eigenen Wohnung gegenüber <strong>de</strong>n Bedingungen in einer Haftanstalt.<br />
In seinem gewohnten Umfeld kann er soziale Kontakte pflegen<br />
und alltäglichen Dingen <strong>de</strong>s Lebens weitestgehend frei nach-<br />
122 Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e. V.: <strong>Elektronisch</strong><br />
<strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>- Alternative zum Strafvollzug?. A. a. O., S. 19.<br />
123 Vgl.: Ebenda, S. 19.<br />
124 Strafprozessordnung, 41. Auflage, Stand: 2006.<br />
125 Vgl.: Illert, Haike: Aspekte einer Implementierung <strong>de</strong>s elektronisch überwa-<br />
chten <strong>Hausarrest</strong>s in das <strong>de</strong>utsche Recht. A. a. O., S. 114.<br />
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