Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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Frage 6<br />
Von großer Be<strong>de</strong>utung für die Nutzung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten<br />
<strong>Hausarrest</strong>es ist die Frage nach <strong>de</strong>r Zuständigkeit.<br />
Es stan<strong>de</strong>n mehrere Antwortmöglichkeiten zur Auswahl, es konnten<br />
aber auch eigene Vorschläge gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Mehrheitlich mit 36,2 % entschei<strong>de</strong>n sich die Bewährungshelfer für<br />
die Staatsanwaltschaft als zuständige Behör<strong>de</strong>. An zweiter Stelle<br />
nennen sie die Justizvollzugsanstalt (23,4 %). Lediglich 4,3 % betrachten<br />
die Durchführung <strong>de</strong>r elektronischen Kontrolle als eigene<br />
Angelegenheit. Vielleicht befürchtet man hier eine ansteigen<strong>de</strong><br />
Arbeitsbelastung.<br />
Im Gegensatz dazu sehen die Justizvollzugsbeamten die Zuständigkeit<br />
zu 40,0 % zum einen bei <strong>de</strong>r Bewährungshilfe und zum<br />
an<strong>de</strong>ren bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft.<br />
Von <strong>de</strong>n Bewährungshelfern wird auch die Polizei als mögliches<br />
Durchführungsorgan mit 19,1 % bestimmt.<br />
Wenig Zustimmung bekommen insgesamt betrachtet die privaten<br />
Sicherheitsfirmen und eine eigenständige Behör<strong>de</strong>.<br />
Es scheint bezüglich <strong>de</strong>r Frage, wer die elektronische Überwachung<br />
durchführen soll, Unsicherheiten bei <strong>de</strong>n Befragten zu<br />
geben, da keine <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Möglichkeiten eine <strong>de</strong>utliche<br />
Mehrheit gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren erreicht.<br />
Sicherlich wäre die Einführung einer solchen Überwachungstechnologie<br />
eine Neuheit im Strafrechtssystem Mecklenburg-<br />
Vorpommerns. Ganz neuartige Aufgabenfel<strong>de</strong>r wür<strong>de</strong>n hinzukommen<br />
und aus diesem Grund fällt eine Zuordnung zu einer Institution<br />
schwer.<br />
Frage 7<br />
Diese Frage beinhaltet eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit.<br />
Es geht um die Einschätzung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten<br />
<strong>Hausarrest</strong>es als freiwillige o<strong>de</strong>r zwangsweise Maßnahme.<br />
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