13.10.2013 Aufrufe

Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Frage 6<br />

Von großer Be<strong>de</strong>utung für die Nutzung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten<br />

<strong>Hausarrest</strong>es ist die Frage nach <strong>de</strong>r Zuständigkeit.<br />

Es stan<strong>de</strong>n mehrere Antwortmöglichkeiten zur Auswahl, es konnten<br />

aber auch eigene Vorschläge gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Mehrheitlich mit 36,2 % entschei<strong>de</strong>n sich die Bewährungshelfer für<br />

die Staatsanwaltschaft als zuständige Behör<strong>de</strong>. An zweiter Stelle<br />

nennen sie die Justizvollzugsanstalt (23,4 %). Lediglich 4,3 % betrachten<br />

die Durchführung <strong>de</strong>r elektronischen Kontrolle als eigene<br />

Angelegenheit. Vielleicht befürchtet man hier eine ansteigen<strong>de</strong><br />

Arbeitsbelastung.<br />

Im Gegensatz dazu sehen die Justizvollzugsbeamten die Zuständigkeit<br />

zu 40,0 % zum einen bei <strong>de</strong>r Bewährungshilfe und zum<br />

an<strong>de</strong>ren bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft.<br />

Von <strong>de</strong>n Bewährungshelfern wird auch die Polizei als mögliches<br />

Durchführungsorgan mit 19,1 % bestimmt.<br />

Wenig Zustimmung bekommen insgesamt betrachtet die privaten<br />

Sicherheitsfirmen und eine eigenständige Behör<strong>de</strong>.<br />

Es scheint bezüglich <strong>de</strong>r Frage, wer die elektronische Überwachung<br />

durchführen soll, Unsicherheiten bei <strong>de</strong>n Befragten zu<br />

geben, da keine <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Möglichkeiten eine <strong>de</strong>utliche<br />

Mehrheit gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren erreicht.<br />

Sicherlich wäre die Einführung einer solchen Überwachungstechnologie<br />

eine Neuheit im Strafrechtssystem Mecklenburg-<br />

Vorpommerns. Ganz neuartige Aufgabenfel<strong>de</strong>r wür<strong>de</strong>n hinzukommen<br />

und aus diesem Grund fällt eine Zuordnung zu einer Institution<br />

schwer.<br />

Frage 7<br />

Diese Frage beinhaltet eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit.<br />

Es geht um die Einschätzung <strong>de</strong>s elektronisch überwachten<br />

<strong>Hausarrest</strong>es als freiwillige o<strong>de</strong>r zwangsweise Maßnahme.<br />

- 75 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!