Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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Durch § 56 f Abs. 2 stehen <strong>de</strong>m Gericht Möglichkeiten zur Verfü-<br />
gung, von einem Wi<strong>de</strong>rruf abzusehen. Dies kommt in Betracht,<br />
wenn im jeweiligen Einzelfall an<strong>de</strong>re Maßnahmen als <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rruf<br />
weniger einschnei<strong>de</strong>nd sind.<br />
Die in § 56 f Abs. 2 Nr. 1 StGB genannten Weisungen entsprechen<br />
<strong>de</strong>nen aus § 56 c StGB. Folglich kommt die elektronische<br />
Überwachung beson<strong>de</strong>rs bei solchen Straffälligen zum Einsatz,<br />
die gegen Arbeits- o<strong>de</strong>r Aufenthaltsweisungen im groben<br />
Maße verstoßen. Diese Täter sind wie<strong>de</strong>rum durch einen instabilen<br />
Charakter gekennzeichnet. Außer<strong>de</strong>m besteht bei ihnen eine<br />
erhöhte Rückfallgefahr. 105<br />
Eine Erprobung in diesem Anwendungsbereich erfolgte bereits in<br />
<strong>de</strong>m Hessischen Mo<strong>de</strong>llprojekt. Trotz sehr geringer Fallzahlen,<br />
verlief die Anwendung zur Vermeidung eines Bewährungswi<strong>de</strong>rrufes<br />
sehr erfolgreich, weshalb in Zukunft dieses Einsatzgebiet<br />
stärker in Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n sollte. Vorgeschlagen wird<br />
eine generelle Erwägung <strong>de</strong>s elektronischen <strong>Hausarrest</strong>es, wenn<br />
ein Bewährungswi<strong>de</strong>rruf bevorsteht. 106<br />
6.2.4 <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Führungsaufsicht, §§ 68 ff. StGB<br />
Die Führungsaufsicht ist Teil <strong>de</strong>r so genannten Maßregeln zur<br />
Besserung und Sicherung. Sie hat zum einen eine Unterstützungs-<br />
und Betreuungsfunktion gegenüber <strong>de</strong>m Täter und zum<br />
an<strong>de</strong>ren soll durch die Überwachung <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Allgemeinheit<br />
sichergestellt wer<strong>de</strong>n. Dieser Maßnahme sollen Täter unterzogen<br />
105 Vgl.: Illert, Haike: Aspekte einer Implementierung <strong>de</strong>s elektronisch überwa-<br />
chten <strong>Hausarrest</strong>s in das <strong>de</strong>utsche Recht. A. a. O., S. 101 f.<br />
106 Vgl.: Mayer, Markus: Mo<strong>de</strong>llprojekt <strong>Elektronisch</strong>e Fußfessel. Studien zur<br />
Erprobung einer umstrittenen Maßnahme. A. a. O., S. 137.<br />
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