Frage 6: Durch wen sollte die elektronische Überwachung durchgeführt wer<strong>de</strong>n? Richter (N=7) Bewährungshelfer (N=47) XXV Justizvollzugsbeamte (N=15) Insgesamt N % N % N % N % eigenständige Behör<strong>de</strong> 0 0 7 14,9 1 6,7 8 11,6 Staatsanwaltschaft 1 14,3 17 36,2 6 40,0 24 34,8 Bewährungshilfe 4 57,1 2 4,3 6 40,0 12 17,4 Justizvollzugsanstalt 0 0 11 23,4 3 20,0 14 20,3 private Sicherheitsfirmen 0 0 5 10,6 0 0 5 7,2 m (N=17) Bewährungshelfer (N=47) % w (N=30) eigenständige Behör<strong>de</strong> 2 11,8 5 16,7 Staatsanwaltschaft 8 47,1 9 30,0 Bewährungshilfe 1 5,9 1 3,3 Justizvollzugsanstalt 3 17,6 8 26,7 private Sicherheitsfirmen 1 5,9 4 13,3 bis 30 Jahre (N=7) Bewährungshelfer (N=44) 31 bis 40 Jahre (N=11) 41 bis 50 Jahre (N=16) % über 51 Jahre (N=10) N % N % N % N % eigenständige Behör<strong>de</strong> 0 0 1 9,1 3 18,8 2 20,0 Staatsanwaltschaft 0 0 4 36,4 6 37,5 6 60,0 Bewährungshilfe 1 14,3 0 0 1 6,25 0 0 Justizvollzugsanstalt 1 14,3 5 45,5 2 12,5 2 20,0 private Sicherheitsfirmen 2 27,6 0 0 3 18,8 0 0
Als weitere Möglichkeiten für die Verantwortlichkeit <strong>de</strong>r Durchführung wur<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong>s genannt: Richter: - Polizei - Anordnung: Gericht ; Durchführung: Polizei Bewährungshelfer: - Polizei - von Staatsanwaltschaft beauftragte Behör<strong>de</strong>n - Gerichte - <strong>de</strong>n Justizvollzugsanstalten beigeordnete Einheit Justizvollzugsbeamte: - Polizei XXVI
- Seite 1 und 2:
Menz, Astrid Güstrow, den 08.12.20
- Seite 3 und 4:
6.2.1 Elektronisch überwachter Hau
- Seite 5 und 6:
1. Einführung, Ziele, Methoden und
- Seite 7 und 8:
Mecklenburg-Vorpommern. Diese Beruf
- Seite 9 und 10:
werden. Fehlendes Fachwissen könnt
- Seite 11 und 12:
den Pulsschlag. Anhand dieser Infor
- Seite 13 und 14:
Im Bereich der Überwachungstechnik
- Seite 15 und 16:
Computer die gespeicherten Daten, o
- Seite 17 und 18:
den. Während dieser Zeit hat der P
- Seite 19 und 20:
Anschließend muss geprüft werden,
- Seite 21 und 22:
können. 39 Anzumerken ist hier, da
- Seite 23 und 24:
• Die unmittelbaren Mitbewohner/i
- Seite 25 und 26:
Es gibt demgegenüber auch Autoren,
- Seite 27 und 28:
Beim elektronisch überwachten Haus
- Seite 29 und 30:
solcher Kriterien nicht sinnvoll is
- Seite 31 und 32:
Es ergibt sich zwangsläufig ein Ve
- Seite 33 und 34:
zum stationären Strafvollzug wird
- Seite 35 und 36:
6. Einführung in das deutsche Rech
- Seite 37 und 38:
Im Jahre 2000 legte die seit 1998 e
- Seite 39 und 40:
Nach allgemeiner Annahme ist der Ka
- Seite 41 und 42:
Neben diesen Diskussionen, gibt es
- Seite 43 und 44:
In der Literatur wird oftmals kriti
- Seite 45 und 46:
Durch § 56 f Abs. 2 stehen dem Ger
- Seite 47 und 48:
machen muss, eine permanente Ausgan
- Seite 49 und 50:
gend erforderlich sind dafür ein d
- Seite 51 und 52:
ein Untersuchungsgefangener einen f
- Seite 53 und 54:
6.3 Einbindungsmöglichkeiten de le
- Seite 55 und 56:
ganz Hessen ausgeweitet worden. Bet
- Seite 57 und 58:
inwiefern grundsätzlich ein Bedarf
- Seite 59 und 60: die Kosten für Unterkunft und Ern
- Seite 61 und 62: Laut Werner besteht diese Möglichk
- Seite 63 und 64: hung durch einen Anstieg des an der
- Seite 65 und 66: Erschwerend kommt hinzu, dass der T
- Seite 67 und 68: 7.5 Förderung der Resozialisierung
- Seite 69 und 70: 3) Der Überwachte kann selber nie
- Seite 71 und 72: Überdies kennen die kontrollierten
- Seite 73 und 74: sein, dass die Verfasserin im Berei
- Seite 75 und 76: Radio, vom Hörensagen, in einer Di
- Seite 77 und 78: positiv" bzw. als „eher negativ
- Seite 79 und 80: Frage 6 Von großer Bedeutung für
- Seite 81 und 82: In der Zeile "andere" können die B
- Seite 83 und 84: Mit einer Mehrheit von 46,8 % der B
- Seite 85 und 86: Überwachung gegenüber einer Hafts
- Seite 87 und 88: Der elektronisch überwachte Hausar
- Seite 89 und 90: Literaturverzeichnis Bücher Bernsm
- Seite 91 und 92: Artikel in Zeitschriften Bergmann,
- Seite 93 und 94: Gesetz über das gerichtliche Verfa
- Seite 95 und 96: Anlage 1 Telefonische Befragung von
- Seite 97 und 98: auch die Einwilligung des Verurteil
- Seite 99 und 100: Fragebogen zur elektronischen Über
- Seite 101 und 102: 9. Sollte der elektronisch überwac
- Seite 103 und 104: 16. Wenn sie die vorherige Frage ni
- Seite 105 und 106: is 30 Jahre (N=8) Bewährungshelfer
- Seite 107 und 108: Frage 3: Würden Sie eine Anwendung
- Seite 109: is 30 Jahre (N=7) Bewährungshelfer
- Seite 113 und 114: m (N=17) Bewährungshelfer (N=47) w
- Seite 115 und 116: Frage 11: Nach dem was Ihnen bisher
- Seite 117 und 118: Frage 13: Welche Nachteile könnte
- Seite 119 und 120: Frage 16: Wenn sie die vorherige Fr