Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong> stellt eine Sanktionsalter-<br />
native dar und kann bereits auf Basis gelten<strong>de</strong>n Rechtes zur Anwendung<br />
kommen. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Strafvollzugsgesetzes wie<br />
es Ba<strong>de</strong>n-Württemberg vorsieht, wird in <strong>de</strong>r Literatur weitestgehend<br />
abgelehnt. Favorisiert wird dagegen eine Gesetzesän<strong>de</strong>rung,<br />
aber auch nur nach eingehen<strong>de</strong>r Prüfung hinsichtlich einer<br />
Erfor<strong>de</strong>rlichkeit.<br />
Nach bestehen<strong>de</strong>m Recht kommt ein Einsatz <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Fußfessel innerhalb folgen<strong>de</strong>r Bereiche in Betracht:<br />
● im Rahmen <strong>de</strong>r Strafaussetzung zur Bewährung als Weisung<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 56 c StGB<br />
● im Bereich <strong>de</strong>r Aussetzung <strong>de</strong>s Strafrestes gemäß § 57 StGB<br />
● als Weisung zur Vermeidung eines Bewährungswi<strong>de</strong>rrufes<br />
● im Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungshaft (v. a. im Falle <strong>de</strong>r Fluchtgefahr)<br />
und<br />
● im Rahmen <strong>de</strong>r Führungsaufsicht.<br />
Einer Nutzung in diesen Einsatzgebieten sollte allerdings nicht<br />
pauschal zugestimmt wer<strong>de</strong>n. Vielmehr sollte einer Entscheidung<br />
immer eine Einzelfallprüfung zu Grun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Da die Anzahl <strong>de</strong>r Straftäter, die für die Maßnahme in Frage<br />
kommen, teilweise sehr gering ist, wer<strong>de</strong>n die Anwendungsbereiche<br />
zu<strong>de</strong>m beschränkt sein.<br />
Es lässt sich schlussfolgern, dass ein übermäßiger Einsatz nicht<br />
<strong>de</strong>nkbar ist und aus diesem Grund wohl eher zusätzliche Kosten<br />
für das Land entstehen. Will man das Instrument <strong>de</strong>nnoch einführen,<br />
ist es sinnvoll, die in Hessen genutzte Überwachungstechnologie<br />
mit zu benutzen.<br />
Es hat sich gezeigt, dass das Instrument nicht nur ein Hilfsmittel<br />
zur Resozialisierung ist, son<strong>de</strong>rn auch negative Effekte damit verbun<strong>de</strong>n<br />
sind. Konkrete Aussagen zu Vor- und Nachteilen können<br />
- 83 -