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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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Der elektronisch überwachte <strong>Hausarrest</strong> stellt eine Sanktionsalter-<br />

native dar und kann bereits auf Basis gelten<strong>de</strong>n Rechtes zur Anwendung<br />

kommen. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Strafvollzugsgesetzes wie<br />

es Ba<strong>de</strong>n-Württemberg vorsieht, wird in <strong>de</strong>r Literatur weitestgehend<br />

abgelehnt. Favorisiert wird dagegen eine Gesetzesän<strong>de</strong>rung,<br />

aber auch nur nach eingehen<strong>de</strong>r Prüfung hinsichtlich einer<br />

Erfor<strong>de</strong>rlichkeit.<br />

Nach bestehen<strong>de</strong>m Recht kommt ein Einsatz <strong>de</strong>r elektronischen<br />

Fußfessel innerhalb folgen<strong>de</strong>r Bereiche in Betracht:<br />

● im Rahmen <strong>de</strong>r Strafaussetzung zur Bewährung als Weisung<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 56 c StGB<br />

● im Bereich <strong>de</strong>r Aussetzung <strong>de</strong>s Strafrestes gemäß § 57 StGB<br />

● als Weisung zur Vermeidung eines Bewährungswi<strong>de</strong>rrufes<br />

● im Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungshaft (v. a. im Falle <strong>de</strong>r Fluchtgefahr)<br />

und<br />

● im Rahmen <strong>de</strong>r Führungsaufsicht.<br />

Einer Nutzung in diesen Einsatzgebieten sollte allerdings nicht<br />

pauschal zugestimmt wer<strong>de</strong>n. Vielmehr sollte einer Entscheidung<br />

immer eine Einzelfallprüfung zu Grun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Da die Anzahl <strong>de</strong>r Straftäter, die für die Maßnahme in Frage<br />

kommen, teilweise sehr gering ist, wer<strong>de</strong>n die Anwendungsbereiche<br />

zu<strong>de</strong>m beschränkt sein.<br />

Es lässt sich schlussfolgern, dass ein übermäßiger Einsatz nicht<br />

<strong>de</strong>nkbar ist und aus diesem Grund wohl eher zusätzliche Kosten<br />

für das Land entstehen. Will man das Instrument <strong>de</strong>nnoch einführen,<br />

ist es sinnvoll, die in Hessen genutzte Überwachungstechnologie<br />

mit zu benutzen.<br />

Es hat sich gezeigt, dass das Instrument nicht nur ein Hilfsmittel<br />

zur Resozialisierung ist, son<strong>de</strong>rn auch negative Effekte damit verbun<strong>de</strong>n<br />

sind. Konkrete Aussagen zu Vor- und Nachteilen können<br />

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