Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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net. 37 Alle Personen o<strong>de</strong>r Einrichtungen, die an <strong>de</strong>m Übermitt-<br />
lungsvorgang beteiligt sind, müssen Diskretion hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />
Inhalts, beteiligter Personen etc. wahren und dürfen keine Infor-<br />
mationen an Dritte weitergeben. Ein Dritter kann z. B. die Justiz<br />
sein, weil sie mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Vorganges an sich nichts<br />
zu tun hat. 38<br />
Beim elektronisch überwachten <strong>Hausarrest</strong> wer<strong>de</strong>n Informationen<br />
über die Anwesenheit <strong>de</strong>s Arrestanten mittels Telefonleitung o<strong>de</strong>r<br />
Mobilfunk an die Überwachungsstation, also an Dritte übermittelt.<br />
Es wür<strong>de</strong> hier ein Eingriff in <strong>de</strong>n Schutzbereich <strong>de</strong>s Art. 10 GG<br />
vorliegen, wenn <strong>de</strong>r Betroffene im Vorfeld nicht seine Einwilligung<br />
zu <strong>de</strong>r Maßnahme gegeben hätte. Die Überwachungskontrollen<br />
fin<strong>de</strong>n also nicht im Geheimen statt, son<strong>de</strong>rn mit <strong>de</strong>r ausdrücklichen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Arrestanten. Eine Verletzung <strong>de</strong>s Fernmel<strong>de</strong>geheimnisses<br />
liegt <strong>de</strong>mnach nicht vor.<br />
5.3 Die Freizügigkeit, Art. 11 GG<br />
Da <strong>de</strong>r Arrestant, aufgrund <strong>de</strong>r Maßnahme <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Überwachung, sich an einen für ihn individuell zusammengestellten<br />
Plan halten muss, <strong>de</strong>r vorgibt, wann er in seiner Wohnung<br />
verweilen muss, könnte er in seinem Grundrecht <strong>de</strong>r Freizügigkeit<br />
verletzt sein.<br />
Dazu müsste zunächst <strong>de</strong>r Schutzbereich betroffen sein. Dieser<br />
umfasst die Freiheit, nach eigenem Belieben über einen Aufenthalts-<br />
o<strong>de</strong>r Wohnortswechsel im Bun<strong>de</strong>sgebiet entschei<strong>de</strong>n zu<br />
37 Vgl.: Redlich, Manja: Die elektronische Überwachung. A. a. O., S. 203.<br />
38 Vgl.: Hudy, Marc: <strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Befun<strong>de</strong> zur Ziel-<br />
gruppenplanung und Probleme einer Implementierung in das <strong>de</strong>utsche<br />
Sanktionensystem. A. a. O., S. 195 f.<br />
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