Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de
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gend erfor<strong>de</strong>rlich sind dafür ein dringen<strong>de</strong>r Tatverdacht und ein<br />
Haftgrund gemäß § 112 Abs. 2 StPO.<br />
Als Haftgrün<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n hier die Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr<br />
und <strong>de</strong>r unbenannte Haftgrund "aufgrund <strong>de</strong>r<br />
Schwere <strong>de</strong>r Tat" aus § 112 Abs. 3 StPO aufgeführt. Der Haftgrund<br />
<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr ist in § 112 a StPO genannt.<br />
Gemäß § 116 StPO kann <strong>de</strong>r Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn "weniger einschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Maßnahmen" 115<br />
ebenso das Ziel <strong>de</strong>r Untersuchungshaft erfüllen.<br />
Der Zweck <strong>de</strong>r Untersuchungshaft besteht zum einen in <strong>de</strong>r Sicherung<br />
<strong>de</strong>s Strafverfahrens, zum an<strong>de</strong>ren soll eine Beeinflussung<br />
an<strong>de</strong>rer Personen durch <strong>de</strong>n Beschuldigten ausgeschlossen und<br />
gleichzeitig ein möglicher Haftantritt gewährleistet wer<strong>de</strong>n. 116<br />
Es ist im Folgen<strong>de</strong>n zu prüfen, ob <strong>de</strong>r elektronisch überwachte<br />
<strong>Hausarrest</strong> geeignet ist, diese Ziele zu erfüllen.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Verdunkelungs- und <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr ist die<br />
Maßnahme zu verneinen. Da lediglich die Ab- und Anwesenheit<br />
<strong>de</strong>s Arrestanten in seiner Wohnung kontrolliert wird, kann er sich<br />
ansonsten frei bewegen und nach seinem Belieben han<strong>de</strong>ln. Hier<br />
besteht natürlich die Gefahr <strong>de</strong>r Beeinflussung von Zeugen, <strong>de</strong>r<br />
Vernichtung von Beweismitteln o<strong>de</strong>r das Begehen neuer Straftaten.<br />
Auch das Tragen eines Sen<strong>de</strong>rs kann dies nicht verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Die Fußfessel erleichtert lediglich <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n eine schnelle<br />
Ent<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Flucht. Gera<strong>de</strong> im heutigen Zeitalter stehen auch<br />
mo<strong>de</strong>rne Kommunikationsmittel zur Verfügung, die für <strong>de</strong>n Beschuldigten<br />
eine Vereinfachung darstellen. 117<br />
115 Strafprozessordnung, 41. Auflage, Stand: 2006.<br />
116 Vgl.: Schnei<strong>de</strong>r, Kerstin: Electronic Monitoring. Alternativer Strafvollzug o<strong>de</strong>r<br />
Alternative zum Strafvollzug? A. a. O., S. 132.<br />
117 Vgl.: Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e. V.:<br />
<strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Alternative zum Strafvollzug? A. a. O.,<br />
S. 19.<br />
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