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Elektronisch überwachter Hausarrest - Fh-guestrow.de

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gend erfor<strong>de</strong>rlich sind dafür ein dringen<strong>de</strong>r Tatverdacht und ein<br />

Haftgrund gemäß § 112 Abs. 2 StPO.<br />

Als Haftgrün<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n hier die Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr<br />

und <strong>de</strong>r unbenannte Haftgrund "aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Schwere <strong>de</strong>r Tat" aus § 112 Abs. 3 StPO aufgeführt. Der Haftgrund<br />

<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr ist in § 112 a StPO genannt.<br />

Gemäß § 116 StPO kann <strong>de</strong>r Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn "weniger einschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Maßnahmen" 115<br />

ebenso das Ziel <strong>de</strong>r Untersuchungshaft erfüllen.<br />

Der Zweck <strong>de</strong>r Untersuchungshaft besteht zum einen in <strong>de</strong>r Sicherung<br />

<strong>de</strong>s Strafverfahrens, zum an<strong>de</strong>ren soll eine Beeinflussung<br />

an<strong>de</strong>rer Personen durch <strong>de</strong>n Beschuldigten ausgeschlossen und<br />

gleichzeitig ein möglicher Haftantritt gewährleistet wer<strong>de</strong>n. 116<br />

Es ist im Folgen<strong>de</strong>n zu prüfen, ob <strong>de</strong>r elektronisch überwachte<br />

<strong>Hausarrest</strong> geeignet ist, diese Ziele zu erfüllen.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Verdunkelungs- und <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr ist die<br />

Maßnahme zu verneinen. Da lediglich die Ab- und Anwesenheit<br />

<strong>de</strong>s Arrestanten in seiner Wohnung kontrolliert wird, kann er sich<br />

ansonsten frei bewegen und nach seinem Belieben han<strong>de</strong>ln. Hier<br />

besteht natürlich die Gefahr <strong>de</strong>r Beeinflussung von Zeugen, <strong>de</strong>r<br />

Vernichtung von Beweismitteln o<strong>de</strong>r das Begehen neuer Straftaten.<br />

Auch das Tragen eines Sen<strong>de</strong>rs kann dies nicht verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Die Fußfessel erleichtert lediglich <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n eine schnelle<br />

Ent<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Flucht. Gera<strong>de</strong> im heutigen Zeitalter stehen auch<br />

mo<strong>de</strong>rne Kommunikationsmittel zur Verfügung, die für <strong>de</strong>n Beschuldigten<br />

eine Vereinfachung darstellen. 117<br />

115 Strafprozessordnung, 41. Auflage, Stand: 2006.<br />

116 Vgl.: Schnei<strong>de</strong>r, Kerstin: Electronic Monitoring. Alternativer Strafvollzug o<strong>de</strong>r<br />

Alternative zum Strafvollzug? A. a. O., S. 132.<br />

117 Vgl.: Bun<strong>de</strong>sarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) e. V.:<br />

<strong>Elektronisch</strong> <strong>überwachter</strong> <strong>Hausarrest</strong>. Alternative zum Strafvollzug? A. a. O.,<br />

S. 19.<br />

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