Sicherheit in Autobahn- und Strassentunneln - Fonds für ...
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Gr<strong>und</strong>lagen 23<br />
Tabelle 12:<br />
Inhalte SIA Normentwurf 197/2<br />
Inhalte SIA Norm 198/2 Erläuterungen<br />
Horizontale L<strong>in</strong>ienführung Die Norm empfiehlt gekrümmte L<strong>in</strong>ienführungen <strong>in</strong> längeren<br />
Tunneln im Portalbereich<br />
Längsneigung J m<strong>in</strong> = 0.5 %<br />
Quergefälle M<strong>in</strong> = 2.5 %, max. 5 %<br />
Verzweigungen <strong>in</strong> Tunneln sollten vermieden werden<br />
E<strong>in</strong>fluss der Baugr<strong>und</strong>verhältnisse Grosser Stellenwert des Aspektes wird betont.<br />
Gestaltung des Tunnelquerschnittes Def<strong>in</strong>itionen zum verkehrstechnischen Nutzraum <strong>und</strong> des<br />
notwendigen Lichtraumprofils (gemäss VSS SN 640'200)<br />
Bauliche Anlagen zur Gewährleistung der<br />
<strong>Sicherheit</strong><br />
Fahrstreifenbreite im Regelfall 3.75 m (Tunnel ohne<br />
Gegenverkehr)<br />
Bankette sollten e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 1 m aufweisen.<br />
Anordnung der Nischen, Ausstellbuchten <strong>und</strong> Fluchtwege<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>- bzw. 2-röhrigen Tunneln<br />
Zentralen <strong>und</strong> Werkleitungskanäle<br />
Abdichtung <strong>und</strong> Entwässerung<br />
Betriebs- <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>sausrüstung Für jeden Tunnel ist e<strong>in</strong> Betriebskonzept auszuarbeiten. Es<br />
s<strong>in</strong>d zahlreiche Überwachungs- <strong>und</strong> Leite<strong>in</strong>richtungen nötig.<br />
Weitere H<strong>in</strong>weise zur Beleuchtung, Lüftung, Verkehrsleite<strong>in</strong>richtungen,<br />
Kennzeichnung der <strong>Sicherheit</strong>se<strong>in</strong>richtungen, Erfassung<br />
der Kommunikationsanlagen, Lösche<strong>in</strong>richtungen<br />
<strong>und</strong> der Energieversorgung<br />
Anforderungen an Baustoffe <strong>und</strong> Bauteile Generell erhöhte Anforderungen<br />
Gültigkeit <strong>für</strong> den Bau <strong>und</strong> Betrieb von Tunnelanlagen haben die nachfolgend genannten Richtl<strong>in</strong>ien:<br />
Leitsätze <strong>für</strong> die öffentliche Beleuchtung von <strong>Strassentunneln</strong>, -galerien <strong>und</strong> -unterführungen<br />
(SN 150'915)<br />
Richtl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> die Projektierung von <strong>Strassentunneln</strong>, Eidgenossisches Departement des Inneren,<br />
1970<br />
Die Richtl<strong>in</strong>ie umfasst drei Hauptkapitel. Im ersten Teil werden die Normwerte der baulichen<br />
Gestaltung zur L<strong>in</strong>ienführung, den Querschlägen <strong>und</strong> dem Normalprofil umschrieben. In e<strong>in</strong>em<br />
umfangreicheren zweiten Teil werden die e<strong>in</strong>zelnen Elemente wie Ventilation, Beleuchtung,