GESCHICHTE VERSTEHEN
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Die Zerschlagung der ČSR, das Protektorat und die<br />
Genese der Aussiedlung<br />
zwar in der Zeit, in der die Kammern nicht<br />
tagten, in den durch die Verfassungsurkunde<br />
bestimmten Fällen dringliche Verfügungen<br />
zu den vom Präsidenten der Republik<br />
gebilligten Regierungsvorschlägen treffen,<br />
zu denen sonst ein Gesetz erforderlich wäre<br />
(§ 54 der Verfassungsurkunde). Die durch<br />
die Verfassung festgelegte Zahl der<br />
Abgeordneten der Nationalversammlung zu<br />
ändern oder einen Teil der Abgeordneten<br />
ihres Mandats verlustig zu erklären, konnte<br />
jedoch nicht einmal ein Gesetz, noch<br />
Aus den vom Dritten Reich besetzten Gebieten wurden etwa 160.000 - 170.000 Tschechen,<br />
Juden und sudetendeutsche Antifaschisten zur Flucht gezwungen oder sie flohen selbst.<br />
weniger eine einfache Verfügung des<br />
Ständigen Ausschusses.<br />
Am 22. November 1938 wurden das<br />
Verfassungsgesetz über die Autonomie des<br />
Slowakischen Landes und das<br />
Verfassungsgesetz über die Autonomie<br />
Karpatorusslands verabschiedet.<br />
Das Prinzip einer weitgehenden, mit der<br />
Einheit der Tschechoslowakischen Republik<br />
vereinbaren Autonomie Karpatorusslands<br />
war zwar im § 3, Abs. 3-9 der<br />
Verfassungsurkunde enthalten, diese<br />
Selbstverwaltungsform wurde jedoch<br />
während der Existenz der Ersten Republik<br />
nicht in Kraft gesetzt, und so konnte dieses<br />
verabschiedete Verfassungsgesetz als die<br />
Erfüllung dieser Bestimmung der<br />
Verfassungsurkunde betrachtet werden, auch<br />
wenn es die darin enthaltenen Grenzen<br />
117<br />
Kapitel IV<br />
überschritt. Das Gesetz wurde allerdings<br />
unter Bezugnahme auf das verabschiedete<br />
Verfassungsgesetz „über die Autonomie des<br />
Slowakischen Landes“ angenommen. Dessen<br />
Geist stand im Widerspruch zur Konzeption<br />
der Stellung der Slowakei und der<br />
slowakischen Nation, wie sie in der<br />
Verfassungsurkunde enthalten war.<br />
In der Präambel zu diesem Gesetz führte<br />
man als Grund für seine Verabschiedung das<br />
Bestreben an, die slowakische und die<br />
tschechische Nation im Geiste des Vertrags<br />
von Žilina (Sillein) zu versöhnen. Der Grad<br />
der Selbständigkeit der Slowakei, den ihre<br />
eigene Verfassung vorsah, überstieg<br />
beträchtlich die Definition des<br />
Autonomiebegriffes. Die Tschechoslowakei<br />
veränderte sich von einem einheitlichen in<br />
einen zusammengesetzten Staat.<br />
Die Urheber dieses Gesetzes (Andrej<br />
Hlinka, Karol Sidor, Martin Sokol, Jozef<br />
Tiso – Repräsentanten der Slowakischen<br />
Volkspartei, die später nach ihrem Gründer<br />
Hlinka-Partei benannt wurde) führten an,<br />
dass „dieses vom Parlament zu verabschiedende<br />
Gesetz zum Grundpfeiler des staatlichen<br />
Organismus werden wird, deshalb ist seine<br />
Verabschiedung im besonderen Interesse des<br />
Staates selbst“. Bald sollte sich jedoch zeigen,<br />
dass es im Gegenteil ein weiterer Schritt bei<br />
der Zerschlagung der Pfeiler wurde, auf