GESCHICHTE VERSTEHEN
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Kapitel VII<br />
dieser Publikation bereits geschrieben – hier<br />
die Rekapitulation.<br />
Das grundlegende Abkommen über die<br />
Aussiedlung der Deutschen aus Südtirol<br />
wurde mit Italien am 23. Juni 1939 in Berlin<br />
geschlossen. Infolge dieses Abkommens erließ<br />
der Präfekt der Provinz Bolzano (Bozen) im<br />
August 1939 eine Verordnung, laut der<br />
diejenigen, die das Aussiedlungsdekret nicht<br />
befolgten, mit bis zu zwanzig Jahren<br />
Gefängnis und der Beschlagnahme<br />
sämtlichen Eigentums bestraft werden<br />
konnten. Aus Norditalien zogen damals<br />
75.000 Personen nach Deutschland. Trotzdem<br />
hielt man das Resultat dieses Vertrags für<br />
nicht allzu erfolgreich.<br />
Eine große Zahl von Deutschen wurde aus<br />
den baltischen Staaten, aus Rumänien und<br />
anderen Gebieten umgesiedelt. Nach einer<br />
Übersicht aus dem Jahr 1940 „kehrten“ auf<br />
diese Weise 434.000 Deutsche „heim ins<br />
Reich“. Die Deutschen wurden auch aus<br />
anderen, damals „verbündeten Staaten“ –<br />
Bulgarien, Kroatien usw. – umgesiedelt. Diese<br />
Umsiedler wurden in den zur Germanisierung<br />
bestimmten Gebieten angesiedelt, unter<br />
anderem auch im Protektorat Böhmen und<br />
Mähren. Die tschechische Bevölkerung wurde<br />
mit Hilfe unterschiedlicher Vorwände aus<br />
einigen Protektoratsgebieten ausgesiedelt,<br />
um Raum für eine allmähliche und völlige<br />
Germanisierung des böhmischen Territoriums<br />
zu schaffen. Eine große Anzahl der jüdischen<br />
Bevölkerung aus Deutschland, Österreich und<br />
anderen Staaten wurde schon früher ihres<br />
Eigentums beraubt und noch vor Ausbruch<br />
des Weltkrieges zur Emigration gezwungen.<br />
Ein wesentlich größerer Teil von Personen<br />
unterschiedlicher Herkunft und Nationalität<br />
wurde von Deutschland in Konzentrationsund<br />
Vernichtungslager „umgesiedelt“. Angaben<br />
zufolge wurden allein von der jüdischer<br />
Bevölkerung über 4.851.000 Personen infolge<br />
der deutschen Politik ermordert. Weitere<br />
Opfer dieser Politik waren Häftlinge und<br />
Angehörige verschiedener Staaten, die zur<br />
Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert<br />
worden waren.<br />
DIE VERBRECHEN HITLER-<br />
DEUTSCHLANDS UND IHR<br />
BUMERANGEFFEKT<br />
Die Kompromisslosigkeit der<br />
Formulierungen, mit denen Vertreter der<br />
Die Zwangsaussiedlung und ihre rechtlichen<br />
Aspekte<br />
276<br />
antifaschistischen Koalition – gemeinsam<br />
oder einzeln – auf die Aufdeckung von<br />
Deutschlands Verbrechen reagierten, die<br />
gegen alle bisher geltenden Prinzipien der<br />
Kriegsführung verstießen, steigerte sich in<br />
dem Maße, wie die Weltöffentlichkeit davon<br />
schrittweise bei der Befreiung der bis zu<br />
dieser Zeit von Deutschland besetzten<br />
Gebiete erfuhr.<br />
In der Deklaration der vier Großmächte<br />
über die allgemeine Sicherheit, die am<br />
1. November 1943 veröffentlicht wurde,<br />
schrieb man Österreich die<br />
Mitverantwortung für die Kriegsteilnahme<br />
an der Seite Hitler-Deutschlands zu. In dem<br />
Deklaration über Grausamkeiten genannten<br />
Teil war die Entscheidung formuliert,<br />
deutsche Offiziere, Soldaten und Mitglieder<br />
der nationalsozialistischen Partei für<br />
Grausamkeiten, Massaker und<br />
Hinrichtungen, an denen sie teilgenommen<br />
hatten, zu bestrafen. Nach und nach stellte<br />
sich jedoch heraus, dass die Verantwortung<br />
für die Kriegsverbrechen sich nicht nur auf<br />
diese Gruppen beschränken ließ.<br />
In der Erklärung zu den Ergebnissen der<br />
Krim-Konferenz der drei Großmächte vom<br />
11. Februar 1945 stand: „Das<br />
nationalsozialistische Deutschland ist zum<br />
Untergang verurteilt. Wenn die deutsche<br />
Nation versucht, den hoffnungslosen<br />
Widerstand fortzusetzen, bezahlt sie ihre<br />
Niederlage noch teuerer.“ Für die weitere<br />
gemeinsame Politik, die die „Erfüllung der<br />
Konditionen einer bedingungslosen<br />
Kapitulation“ erzwingen sollte, wurde der<br />
Alliierte Kontrollrat mit Sitz in Berlin<br />
gegründet, der aus den<br />
Oberkommandierenden der alliierten<br />
Truppen bestand und die Verwaltung und<br />
Kontrolle über Deutschland koordinieren<br />
sollte. Es wurden ein Programm zur<br />
Liquidierung der deutschen Wehrmacht, die<br />
Bestrafung der Kriegsverbrecher und das<br />
Eintreiben von Reparationen für die von<br />
Deutschen zugefügten Kriegsschäden<br />
proklamiert. Zu den weiteren Aufgaben<br />
gehörte, „die nationalsozialistische Partei, die<br />
nationalsozialistischen Gesetze, Organisationen<br />
und Institutionen zu vernichten, sämtlichen<br />
nationalsozialistischen und militaristischen<br />
Einfluss in öffentlichen Ämtern sowie im<br />
kulturellen und wirtschaftlichen Leben<br />
auszumerzen und auch andere, miteinander