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Kapitel VII<br />

dieser Publikation bereits geschrieben – hier<br />

die Rekapitulation.<br />

Das grundlegende Abkommen über die<br />

Aussiedlung der Deutschen aus Südtirol<br />

wurde mit Italien am 23. Juni 1939 in Berlin<br />

geschlossen. Infolge dieses Abkommens erließ<br />

der Präfekt der Provinz Bolzano (Bozen) im<br />

August 1939 eine Verordnung, laut der<br />

diejenigen, die das Aussiedlungsdekret nicht<br />

befolgten, mit bis zu zwanzig Jahren<br />

Gefängnis und der Beschlagnahme<br />

sämtlichen Eigentums bestraft werden<br />

konnten. Aus Norditalien zogen damals<br />

75.000 Personen nach Deutschland. Trotzdem<br />

hielt man das Resultat dieses Vertrags für<br />

nicht allzu erfolgreich.<br />

Eine große Zahl von Deutschen wurde aus<br />

den baltischen Staaten, aus Rumänien und<br />

anderen Gebieten umgesiedelt. Nach einer<br />

Übersicht aus dem Jahr 1940 „kehrten“ auf<br />

diese Weise 434.000 Deutsche „heim ins<br />

Reich“. Die Deutschen wurden auch aus<br />

anderen, damals „verbündeten Staaten“ –<br />

Bulgarien, Kroatien usw. – umgesiedelt. Diese<br />

Umsiedler wurden in den zur Germanisierung<br />

bestimmten Gebieten angesiedelt, unter<br />

anderem auch im Protektorat Böhmen und<br />

Mähren. Die tschechische Bevölkerung wurde<br />

mit Hilfe unterschiedlicher Vorwände aus<br />

einigen Protektoratsgebieten ausgesiedelt,<br />

um Raum für eine allmähliche und völlige<br />

Germanisierung des böhmischen Territoriums<br />

zu schaffen. Eine große Anzahl der jüdischen<br />

Bevölkerung aus Deutschland, Österreich und<br />

anderen Staaten wurde schon früher ihres<br />

Eigentums beraubt und noch vor Ausbruch<br />

des Weltkrieges zur Emigration gezwungen.<br />

Ein wesentlich größerer Teil von Personen<br />

unterschiedlicher Herkunft und Nationalität<br />

wurde von Deutschland in Konzentrationsund<br />

Vernichtungslager „umgesiedelt“. Angaben<br />

zufolge wurden allein von der jüdischer<br />

Bevölkerung über 4.851.000 Personen infolge<br />

der deutschen Politik ermordert. Weitere<br />

Opfer dieser Politik waren Häftlinge und<br />

Angehörige verschiedener Staaten, die zur<br />

Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert<br />

worden waren.<br />

DIE VERBRECHEN HITLER-<br />

DEUTSCHLANDS UND IHR<br />

BUMERANGEFFEKT<br />

Die Kompromisslosigkeit der<br />

Formulierungen, mit denen Vertreter der<br />

Die Zwangsaussiedlung und ihre rechtlichen<br />

Aspekte<br />

276<br />

antifaschistischen Koalition – gemeinsam<br />

oder einzeln – auf die Aufdeckung von<br />

Deutschlands Verbrechen reagierten, die<br />

gegen alle bisher geltenden Prinzipien der<br />

Kriegsführung verstießen, steigerte sich in<br />

dem Maße, wie die Weltöffentlichkeit davon<br />

schrittweise bei der Befreiung der bis zu<br />

dieser Zeit von Deutschland besetzten<br />

Gebiete erfuhr.<br />

In der Deklaration der vier Großmächte<br />

über die allgemeine Sicherheit, die am<br />

1. November 1943 veröffentlicht wurde,<br />

schrieb man Österreich die<br />

Mitverantwortung für die Kriegsteilnahme<br />

an der Seite Hitler-Deutschlands zu. In dem<br />

Deklaration über Grausamkeiten genannten<br />

Teil war die Entscheidung formuliert,<br />

deutsche Offiziere, Soldaten und Mitglieder<br />

der nationalsozialistischen Partei für<br />

Grausamkeiten, Massaker und<br />

Hinrichtungen, an denen sie teilgenommen<br />

hatten, zu bestrafen. Nach und nach stellte<br />

sich jedoch heraus, dass die Verantwortung<br />

für die Kriegsverbrechen sich nicht nur auf<br />

diese Gruppen beschränken ließ.<br />

In der Erklärung zu den Ergebnissen der<br />

Krim-Konferenz der drei Großmächte vom<br />

11. Februar 1945 stand: „Das<br />

nationalsozialistische Deutschland ist zum<br />

Untergang verurteilt. Wenn die deutsche<br />

Nation versucht, den hoffnungslosen<br />

Widerstand fortzusetzen, bezahlt sie ihre<br />

Niederlage noch teuerer.“ Für die weitere<br />

gemeinsame Politik, die die „Erfüllung der<br />

Konditionen einer bedingungslosen<br />

Kapitulation“ erzwingen sollte, wurde der<br />

Alliierte Kontrollrat mit Sitz in Berlin<br />

gegründet, der aus den<br />

Oberkommandierenden der alliierten<br />

Truppen bestand und die Verwaltung und<br />

Kontrolle über Deutschland koordinieren<br />

sollte. Es wurden ein Programm zur<br />

Liquidierung der deutschen Wehrmacht, die<br />

Bestrafung der Kriegsverbrecher und das<br />

Eintreiben von Reparationen für die von<br />

Deutschen zugefügten Kriegsschäden<br />

proklamiert. Zu den weiteren Aufgaben<br />

gehörte, „die nationalsozialistische Partei, die<br />

nationalsozialistischen Gesetze, Organisationen<br />

und Institutionen zu vernichten, sämtlichen<br />

nationalsozialistischen und militaristischen<br />

Einfluss in öffentlichen Ämtern sowie im<br />

kulturellen und wirtschaftlichen Leben<br />

auszumerzen und auch andere, miteinander

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