GESCHICHTE VERSTEHEN
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Die Zerschlagung der ČSR, das Protektorat und die<br />
Genese der Aussiedlung<br />
dieses Vermögen allein aus Böhmen<br />
stammte.<br />
Eine andere Gruppe des „arisierten“<br />
Vermögens bildete der Besitz jener Personen<br />
jüdischer Herkunft, denen die Ausreise ins<br />
Ausland allein unter der Bedingung erlaubt<br />
worden war, dass sie ihr Vermögen unter die<br />
Verwaltung der „Treuhand“ bei deutschen<br />
Banken überführten. Dies geschah aufgrund<br />
einer Vereinbarung zwischen der Gestapo,<br />
dem Sicherheitsdienst und den deutschen<br />
Banken. Bis Juni 1939 trug diese Aktion<br />
440.000.000 Kronen in Bargeld,<br />
Wertpapieren, Sparbüchern, Besitzanteilen,<br />
Immobilien, Grundstücken und<br />
Devisenforderungen ein. Hans Kehrl<br />
beauftragte im Rahmen dieser Aktion den<br />
Direktor der Dresdner Bank, Karl Rasche,<br />
gemeinsam mit dem Direktor der<br />
Živnostenská banka (Gewerbebank),<br />
Jaroslav Preiss, mit den Rothschilds über den<br />
Verkauf ihres Unternehmens Vítkovické<br />
horní a hutní těžířstvo (Witkowitzer<br />
Bergbau- und Eisenhütten Gewerkschaft)<br />
zu verhandeln. In dem Vertrag, der im<br />
September 1939 in Kraft treten sollte,<br />
stimmten die Rothschilds zuletzt der<br />
Summe von 3.600.000 Mark zu, was ein<br />
Drittel des ursprünglich verlangten Preises<br />
war. Ab Juli 1939 wurde das Vermögen von<br />
Personen jüdischer Herkunft, denen die<br />
Emigration genehmigt wurde, in der<br />
„Zentralstelle für jüdische Auswanderung“<br />
konzentriert (ab August 1942 hieß sie<br />
„Zentralamt für Regelung der Judenfrage“).<br />
Im März 1940 wurde für die Verwaltung<br />
dieses Vermögens der„Auswanderungsfond<br />
[!] für Böhmen und Mähren“ errichtet, der<br />
seinem Namen nach der Aussiedlung der<br />
Juden dienen sollte. Die ihm zugeflossenen<br />
Mittel sollten jedoch in erster Linie für die<br />
Unterstützung der künftigen<br />
Germanisierung der böhmischen Länder<br />
ausgegeben werden.<br />
Die Verordnung des Reichsprotektors<br />
Konstantin von Neurath vom 21. Juni 1939<br />
kündigte den Beginn von „Arisierungen“ in<br />
massenhafter Zahl an. Sie definierte die<br />
Merkmale von Person jüdischer Herkunft<br />
im Wesentlichen bereits nach den<br />
Nürnberger Gesetzen, die im Protektorat<br />
am 4. Juli 1939 in Kraft traten. Was die<br />
Vermögensangelegenheiten betraf, war von<br />
grundsätzlicher Bedeutung Neuraths<br />
Charakteristik eines jüdischen<br />
Unternehmens. Eine Person jüdischer<br />
Herkunft in einer offenen Handels- oder<br />
131<br />
Kapitel IV<br />
Kommanditgesellschaft reichte schon, um<br />
das ganze Unternehmen als jüdisch zu<br />
kennzeichnen. Ähnlich war es auch bei den<br />
Aktiengesellschaften – es reichte, wenn ein<br />
Mitglied des Verwaltungs- oder<br />
Aufsichtsrates Jude war. Als „jüdisch“ wurde<br />
auch solches Unternehmen bezeichnet, an<br />
dem jüdisches Kapital mit mehr als 25%<br />
beteiligt war. Für die Bezeichnung „jüdisch“<br />
reichte sogar nur die Feststellung aus, dass<br />
dieses oder jenes Unternehmen sich „unter<br />
dem entscheidenden Einfluss von Juden“<br />
Im Krieg beachteten die Nationalsozialisten,<br />
dass die Tschechen „Ruhe zur Arbeit“<br />
zugunsten des Reiches hatten. Deren<br />
Vernichtung sollte erst nach<br />
dem Sieg gelöst werden.<br />
befinde. Die Verordnung sprach Juden das<br />
Recht ab, mit ihren Unternehmen frei<br />
umzugehen, sie durften diese nicht<br />
verkaufen, erwerben oder verpfänden,<br />
dasselbe galt auch für Aktien und<br />
Grundstücke. Der Reichsprotektor hatte<br />
sich das Recht ausbedungen, in jüdischen<br />
(aber auch nichtjüdischen) Unternehmen die<br />
Treuhänder zu ernennen. Wertgegenstände<br />
(z.B. aus Edelmetallen), Kunstobjekte und<br />
Sammlungen mussten den Behörden der<br />
Oberlandräte gemeldet werden, wenn sie im<br />
Wert 10.000 Kronen überstiegen.