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Die Zerschlagung der ČSR, das Protektorat und die<br />

Genese der Aussiedlung<br />

dieses Vermögen allein aus Böhmen<br />

stammte.<br />

Eine andere Gruppe des „arisierten“<br />

Vermögens bildete der Besitz jener Personen<br />

jüdischer Herkunft, denen die Ausreise ins<br />

Ausland allein unter der Bedingung erlaubt<br />

worden war, dass sie ihr Vermögen unter die<br />

Verwaltung der „Treuhand“ bei deutschen<br />

Banken überführten. Dies geschah aufgrund<br />

einer Vereinbarung zwischen der Gestapo,<br />

dem Sicherheitsdienst und den deutschen<br />

Banken. Bis Juni 1939 trug diese Aktion<br />

440.000.000 Kronen in Bargeld,<br />

Wertpapieren, Sparbüchern, Besitzanteilen,<br />

Immobilien, Grundstücken und<br />

Devisenforderungen ein. Hans Kehrl<br />

beauftragte im Rahmen dieser Aktion den<br />

Direktor der Dresdner Bank, Karl Rasche,<br />

gemeinsam mit dem Direktor der<br />

Živnostenská banka (Gewerbebank),<br />

Jaroslav Preiss, mit den Rothschilds über den<br />

Verkauf ihres Unternehmens Vítkovické<br />

horní a hutní těžířstvo (Witkowitzer<br />

Bergbau- und Eisenhütten Gewerkschaft)<br />

zu verhandeln. In dem Vertrag, der im<br />

September 1939 in Kraft treten sollte,<br />

stimmten die Rothschilds zuletzt der<br />

Summe von 3.600.000 Mark zu, was ein<br />

Drittel des ursprünglich verlangten Preises<br />

war. Ab Juli 1939 wurde das Vermögen von<br />

Personen jüdischer Herkunft, denen die<br />

Emigration genehmigt wurde, in der<br />

„Zentralstelle für jüdische Auswanderung“<br />

konzentriert (ab August 1942 hieß sie<br />

„Zentralamt für Regelung der Judenfrage“).<br />

Im März 1940 wurde für die Verwaltung<br />

dieses Vermögens der„Auswanderungsfond<br />

[!] für Böhmen und Mähren“ errichtet, der<br />

seinem Namen nach der Aussiedlung der<br />

Juden dienen sollte. Die ihm zugeflossenen<br />

Mittel sollten jedoch in erster Linie für die<br />

Unterstützung der künftigen<br />

Germanisierung der böhmischen Länder<br />

ausgegeben werden.<br />

Die Verordnung des Reichsprotektors<br />

Konstantin von Neurath vom 21. Juni 1939<br />

kündigte den Beginn von „Arisierungen“ in<br />

massenhafter Zahl an. Sie definierte die<br />

Merkmale von Person jüdischer Herkunft<br />

im Wesentlichen bereits nach den<br />

Nürnberger Gesetzen, die im Protektorat<br />

am 4. Juli 1939 in Kraft traten. Was die<br />

Vermögensangelegenheiten betraf, war von<br />

grundsätzlicher Bedeutung Neuraths<br />

Charakteristik eines jüdischen<br />

Unternehmens. Eine Person jüdischer<br />

Herkunft in einer offenen Handels- oder<br />

131<br />

Kapitel IV<br />

Kommanditgesellschaft reichte schon, um<br />

das ganze Unternehmen als jüdisch zu<br />

kennzeichnen. Ähnlich war es auch bei den<br />

Aktiengesellschaften – es reichte, wenn ein<br />

Mitglied des Verwaltungs- oder<br />

Aufsichtsrates Jude war. Als „jüdisch“ wurde<br />

auch solches Unternehmen bezeichnet, an<br />

dem jüdisches Kapital mit mehr als 25%<br />

beteiligt war. Für die Bezeichnung „jüdisch“<br />

reichte sogar nur die Feststellung aus, dass<br />

dieses oder jenes Unternehmen sich „unter<br />

dem entscheidenden Einfluss von Juden“<br />

Im Krieg beachteten die Nationalsozialisten,<br />

dass die Tschechen „Ruhe zur Arbeit“<br />

zugunsten des Reiches hatten. Deren<br />

Vernichtung sollte erst nach<br />

dem Sieg gelöst werden.<br />

befinde. Die Verordnung sprach Juden das<br />

Recht ab, mit ihren Unternehmen frei<br />

umzugehen, sie durften diese nicht<br />

verkaufen, erwerben oder verpfänden,<br />

dasselbe galt auch für Aktien und<br />

Grundstücke. Der Reichsprotektor hatte<br />

sich das Recht ausbedungen, in jüdischen<br />

(aber auch nichtjüdischen) Unternehmen die<br />

Treuhänder zu ernennen. Wertgegenstände<br />

(z.B. aus Edelmetallen), Kunstobjekte und<br />

Sammlungen mussten den Behörden der<br />

Oberlandräte gemeldet werden, wenn sie im<br />

Wert 10.000 Kronen überstiegen.

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