GESCHICHTE VERSTEHEN
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Artikel 10.<br />
(1) Gesetzliches Zahlungsmittel ist neben der Reichsmark bis auf weiteres die Krone.<br />
(2) Das Verhältnis beider Währungen zueinander bestimmt die Reichsregierung.<br />
309<br />
Dokumente<br />
Artikel 11.<br />
(1) Das Reich kann Rechtsvorschriften mit Gültigkeit für das Protektorat erlassen, soweit das<br />
gemeinsame Interesse es erfordert.<br />
(2) Soweit ein gemeinsames Bedürfnis besteht, kann das Reich Verwaltungszweige in eigene<br />
Verwaltung übernehmen und die dafür erforderlichen reichseigenen Behörden einrichten.<br />
(3) Die Reichsregierung kann die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung<br />
erforderlichen Maßnahmen treffen.<br />
Artikel 12.<br />
Das derzeit in Böhmen und Mähren geltende Recht bleibt in Kraft, soweit es nicht dem Sinne der<br />
Übernahme des Schutzes durch das Deutsche Reich widerspricht.<br />
Artikel 13.<br />
Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die<br />
zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses erforderlichen Rechts- und<br />
Verwaltungsvorschriften.<br />
Prag, den 16. März 1939<br />
Der Führer und Reichskanzler:<br />
Adolf Hitler m. p.<br />
Der Reichsminister des Innern:<br />
Dr. Frick m. p.<br />
Der Reichsminister des Auswärtigen:<br />
Ribbentrop m. p.<br />
Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei:<br />
Dr. Lammer m. p.<br />
7<br />
1939, August – Oktober, Prag – Denkschrift über den Austausch der Bevölkerung,<br />
abgefasst von Prof. Zdeněk Peška<br />
[.] a) Stellen wir uns zunächst die grundsätzliche Frage, ist ein solcher Austausch [der Bevölkerung]<br />
empfehlenswert für die künftige Wiederherstellung des tschechoslowakischen Staats? Folgende<br />
Umstände sind zu berücksichtigen:<br />
1. Die Tschechoslowakei muss sich um jeden Preis derjenigen entledigen, die sich als unzuverlässig<br />
erwiesen und sogar die Zerschlagung der ČSR betrieben haben.<br />
2. Der überwiegende Teil der Deutschen war bereit, zu jeder Zeit Instrument und blinder<br />
Vertreter der Politik des Deutschen Reichs zu werden, ohne Rücksicht auf die Interessen unseres<br />
Staats, ja sogar ohne Rücksicht auf eigene Interessen. Eine Großzahl der Deutschen in der ČSR, auf<br />
die insgesamt kein Verlass war und die im Augenblick der Krise zur Gefahr wurden, haben die<br />
gesunde Entwicklung des Parlamentarismus gelähmt. Unsere Regierung war im Grunde eine<br />
Koalition, die ihren Zusammenhalt nicht zuletzt der Unmöglichkeit verdankte, sich voll auf die<br />
Deutschen verlassen zu können (auch wenn sie an der Regierung beteiligt waren), und dadurch ihre<br />
Flexibilität und Anpassungsgabe einbüßte, was notwendige Attribute einer echt parlamentarischen<br />
Regierung sind.<br />
3. Viele Deutsche zogen erheblichen Vorteil aus der Situation nach dem 15. III. 1939 und erwarben<br />
persönliche und zuhauf auch Vermögensvorteile. Diese Vorteile werden ihnen freilich entzogen<br />
werden, sie selbst dann bestraft. Belässt man sie jedoch im Staate, dann stellen sie ein dauerhaft<br />
unzufriedenes Element dar, das dem Staat ewig vorwerfen wird, „beraubt“ geworden zu sein.<br />
4. Das deutsche Element in Böhmen, vornehmlich das Bürgertum, hat durch seine Beschränktheit,<br />
Überheblichkeit und die Weise, in der es sich vorsätzlich gegen tschechische Einflüsse verschlossen<br />
hat, seine historische Aufgabe verleugnet, als Bindeglied und Vermittler beider Kulturen aufzutreten,<br />
und wurde zu einem Hindernis für die tschechisch-deutsche Annäherung. Es ist im Interesse der<br />
friedlichen Koexistenz beider Völker und Nationen, wenn gerade dieses Element zurückgedrängt wird.<br />
5. Deutschland hat durch ständige Aufstachelung die deutschen Bürger in der ČSR in eine<br />
Situation gebracht, in die sie, sich selbst überlassen, niemals geraten wären. Deutschland trägt also