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Empfehlungen des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt

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Kulturpräambel<br />

Tradition und Innovation – Kulturelles Erbe und Identität<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> verfügt über ein bemerkenswertes kulturelles<br />

Erbe. Von hier gingen bedeutende innovative Impulse<br />

für die europäische Kulturgeschichte aus. Davon geben<br />

die frühe Besiedlungsgeschichte mit der Himmelsscheibe<br />

von Nebra, die Epoche der Ottonen, die reformatorischen<br />

Ideen Martin Luthers und Phillip Melanchthons, die reiche<br />

Musikgeschichte mit Georg Friedrich Händel, Georg<br />

Philipp Telemann und Kurt Weill, die Aufklärung und ihre<br />

Impulse, bis hin zur Moderne mit dem Bauhaus in Dessau<br />

und der unverwechselbaren Industrielandschaftzensuis.<br />

Das kulturelle Erbe, Grundlage der kulturellen Identität,<br />

gilt es zu bewahren und für die kommenden Generationen<br />

in die Zukunft zu führen. Die kulturelle Vielfalt in<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wird von vielen Künstlern und Künstlerinnen,<br />

den zahlreichen Mitwirkenden in Kultureinrichtungen<br />

sowie vielen Ehrenamtlichen gestaltet und gelebt.<br />

Das vielfältige kulturelle Leben findet in den Städten, Regionen<br />

und Landkreisen statt. Land und Kommunen in<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sind durch die Lan<strong>des</strong>verfassung zur Verantwortung,<br />

Schutz und Förderung von Kunst und Kultur<br />

in einer demokratisch verfassten Gesellschaft aufgefordert.<br />

Artikel 36 Kunst, Kultur und Sport<br />

„(1) Kunst, Kultur und Sport sind durch das Land und die<br />

Kommunen zu schützen und zu fördern. (2) Die heimatbezogenen<br />

Einrichtungen und Eigenheiten der einzelnen Regionen<br />

innerhalb <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sind zu pflegen. (3) Das Land<br />

und die Kommunen fördern im Rahmen ihrer finanziellen<br />

Möglichkeiten die kulturelle Betätigung aller Bürger insbesondere<br />

dadurch, daß sie öffentlich zugängliche Museen,<br />

Büchereien, Gedenkstätten, Theater, Sportstätten und<br />

weitere Einrichtungen unterhalten. (4) Das Land sorgt,<br />

unterstützt von den Kommunen, für den Schutz und die<br />

Pflege der Denkmale von Kultur und Natur. (5) Das Nähere<br />

regeln die Gesetze.<br />

Artikel 37 Kulturelle und ethnische Minderheiten: (1) Die<br />

kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung<br />

ethnischer Minderheiten stehen unter dem Schutz <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> und der Kommunen. (2) Das Bekenntnis zu einer<br />

kulturellen oder ethnischen Minderheit ist frei; es entbindet<br />

nicht von den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten.“<br />

Land und Kommunen sind verpflichtet, angemessene<br />

Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von<br />

Kunst und Kultur zu schaffen. Der Zugang zu und die<br />

Teilhabe an kulturellen Angeboten muss möglichst vielen<br />

Menschen ermöglicht werden.<br />

Kultur und Bildung<br />

Kunst und Kultur sind dem Menschen wesenseigen. Kulturelle<br />

Bildung für alle Altersgruppen, insbesondere für<br />

Kinder und Jugendliche, vermittelt Qualifikationen zur<br />

kulturellen Teilhabe und Auseinandersetzung mit dem<br />

kulturellen Erbe und der Künste. Sie beschränkt sich dabei<br />

nicht auf einen traditionellen Kunstkanon, sondern bezieht<br />

jugend- und subkulturelle sowie innovative Aktionsund<br />

Teilhabeformen ein. Kulturelle Bildung befähigt zur<br />

Entfaltung der eigenen Kreativität.<br />

Kulturelle Bildung und lebenslanges Lernen ermöglichen<br />

gesellschaftliche Partizipation, stärken die individuelle<br />

Selbst- und Welterfahrung und tragen zur Ausbildung<br />

von sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie<br />

zur Persönlichkeitsentwicklung je<strong>des</strong> Einzelnen bei. Als<br />

Querschnittsaufgabe sind sie innerhalb und außerhalb<br />

von Schule ein integraler Bestandteil für Menschen aller<br />

Altersgruppen und bedarf verstärkter Anstrengung und<br />

Zusammenarbeit aller.<br />

Kunst und Kultur in unserer Gesellschaft<br />

Kunst und Kultur sind ein Grundbedürfnis nach Bildung,<br />

Identifikation, Kreativität und ästhetischer Teilhabe. Kunst<br />

und Kultur können in Zeiten <strong>des</strong> politischen, gesellschaftlichen,<br />

kulturellen und medialen Wandels Werte wie Solidarität,<br />

Gemeinwohl, gesellschaftliche Teilhabe und einen<br />

identitätsstiftenden Orientierungsrahmen vermitteln.<br />

Kultur und Zukunft<br />

Kunst und Kultur brauchen und entwickeln Orte der<br />

Kommunikation, Innovation und Produktivität, der ästhetischen<br />

und kulturellen Bildung, die in Zeiten <strong>des</strong> demografischen,<br />

medialen und gesellschaftlichen Wandels<br />

wichtige Begleit- und Schlüsselaufgaben übernehmen.<br />

Mit ihrem Kreativitätspotenzial und ihrer Innovationskraft<br />

begleiten Kunst und Kultur gesellschaftliche Entwicklungen,<br />

unterliegen aber selbst ständigem Wandel<br />

und Veränderung. Um dem gerecht zu werden, brauchen<br />

Kunst und Kultur Frei-Räume.<br />

Die Förderung von Kunst und Kultur sehen wir als eine Investition<br />

in die Zukunft an. Kunst und Kultur stärken die Leistungsfähigkeit<br />

und das Kreativitätspotenzial unserer Gesellschaft.<br />

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