Empfehlungen des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt
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Diese Punkte verändern sukzessive die Rahmenbedingungen<br />
für Denkmalschutz und Denkmalpflege und machen<br />
eine Veränderung der Denkmalpraxis erforderlich, wozu<br />
LDA und Denkmalrat sich bereits öffentlich positioniert<br />
haben. Das Thesenpapier <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>denkmalrates (2006)<br />
empfiehlt einen spezifischen Umgang mit Denkmalen<br />
in den historischen Stadtkernen, u.a. ausgehend von sanierten<br />
Kernen, die Schaffung von Identitätszonen, das<br />
„Überwintern“ von unsanierten Gebäuden, die Sicherung<br />
von Eckbebauungen, die Gestaltung von Brachflächen,<br />
Revitalisierungsmaßnahmen sowie fachgerechte Dokumentationen<br />
bei Abbruch. 30 Die Erfahrung mit anderen<br />
Lan<strong>des</strong>projekten (Straße der Romanik, Gartenträume, IBA<br />
2010) zeigt, dass nur eine kontinuierliche Begleitung und<br />
Pflege von Projekten Nachhaltigkeit erzielt. Ein bedeutender<br />
Schritt und im bun<strong>des</strong>republikanischen Kontext<br />
einmalig war die Vorlage von Standards der Bau- und<br />
Kunstdenkmalpflege durch das LDA 2008. 31 Sie beinhalten<br />
das kritische Überdenken bisheriger Prioritätensetzungen<br />
und der Auflagenpraxis in Denkmalschutz und Denkmalpflege,<br />
die Stärkung von Prophylaxe und Beratungstätigkeit<br />
sowie eine verstärkte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
<strong>Empfehlungen</strong><br />
!" "Der Kulturkonvent empfiehlt dem Land, die Denkmalförderung<br />
in ein angemessenes Verhältnis zum<br />
Denkmalreichtum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu setzen. Es wird eine<br />
deutliche Erhöhung der Mittel für die Denkmalpflege<br />
empfohlen, insbesondere, um die vorhandenen Fördermittel<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der EU in voller Höhe für die<br />
Denkmale <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu sichern.<br />
!" "Der Kulturkonvent empfiehlt, die durch das Denkmalschutzgesetz<br />
zur Verfügung stehenden Rechtsinstitute<br />
und die bestehenden „Standards zur Denkmalpflege“<br />
und die drei Novellierungen <strong>des</strong> Denkmalschutzgesetzes<br />
intensiver zu nutzen, insbesondere die im Gesetz<br />
vorgesehenen Denkmalpflegepläne der Kommunen.<br />
!" "Der Kulturkonvent empfiehlt, die Denkmalschutz- und<br />
-fachbehörden in die Lage zu versetzen, ein modernes,<br />
webbasiertes Denkmalinformationssystem aufbauen<br />
und in Betrieb nehmen zu können. Damit wird automatisch<br />
eine Revision und Aktualisierung der Denkmallisten<br />
einhergehen.<br />
Eine veränderte und flexiblere Denkmalpraxis kann nur<br />
auf einer soliden personellen wie finanziellen Basis stattfinden,<br />
wenn die Anteile am Lan<strong>des</strong>haushalt für den<br />
Denkmalschutz nicht wie gegenwärtig weiter zurückgehen.<br />
Das Förder- und Anreizsystem wie es in § 20 Denkm-<br />
SchG LSA geregelt ist, gerät in Gefahr, ausgehöhlt zu werden,<br />
wodurch auch private Mittel und Mittel Dritter im<br />
Denkmalschutz zunehmend geringer würden.<br />
!" "Der Kulturkonvent empfiehlt, das Verursacherprinzip 32<br />
im Bereich der Archäologie im Verwaltungsvollzug zu<br />
stärken und zu festigen.<br />
In Hinblick auf den prognostizierten demografischen<br />
Wandel sei festgehalten, dass der Denkmalbestand <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> unabhängig davon existiert. Sein<br />
Erhalt ist auch für ein bevölkerungsärmer werden<strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>land von existentieller Bedeutung. Er bleibt ein<br />
identitätsstiftender Faktor, eine unerschöpfliche Quelle<br />
für Geschichte und Gegenwart <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und gerade in<br />
Zeiten erhöhter Fluktuation eine die Bevölkerung in ihrer<br />
eigenen Region bindende Größe (Stichwort Heimat). Seine<br />
Gefährdung besteht über den demografischen Wandel<br />
hinaus vor allem durch versiegende Fördermittel, fehlende<br />
private Investitionen, hohe Ansprüche aus der Energiewende,<br />
Exploration teurer gewordener Bodenschätze<br />
und Rohstoffe. Doch zerstörte Bau- und Bodendenkmale<br />
wachsen nicht nach und sind als Quelle der Geschichte,<br />
der Kultur und der Identität eines Lan<strong>des</strong> und seiner Bürger<br />
für immer verloren.<br />
30 Sabrina Lampe, Johannes N. Müller (Hrsg.): Architektur und Baukultur. Reflexionen aus Wissenschaft und Praxis, Berlin 2010, S. 87-89.<br />
31 Denkmalschutzgesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und Standards der Bau- und Kunstdenkmalpflege in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Halle 2008, S. 31-38.<br />
32 Das „Verursacherprinzip“ wird in § 14 (9) DenkmSchG LSA im Rahmen der Dokumentationspflicht angesprochen und ordnet die hierfür notwendigen<br />
Dokumentationskosten dem Veranlasser einer baudenkmalpflegerischen oder archäologischen Maßnahme (Umbau, Bodenöffnung, Grabung)<br />
zu. Dieses „Kostenzuordnungsprinzip“ sollte im Verwaltungsvollzug künftig widerspruchslos befolgt werden.<br />
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