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Empfehlungen des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt

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Diese Punkte verändern sukzessive die Rahmenbedingungen<br />

für Denkmalschutz und Denkmalpflege und machen<br />

eine Veränderung der Denkmalpraxis erforderlich, wozu<br />

LDA und Denkmalrat sich bereits öffentlich positioniert<br />

haben. Das Thesenpapier <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>denkmalrates (2006)<br />

empfiehlt einen spezifischen Umgang mit Denkmalen<br />

in den historischen Stadtkernen, u.a. ausgehend von sanierten<br />

Kernen, die Schaffung von Identitätszonen, das<br />

„Überwintern“ von unsanierten Gebäuden, die Sicherung<br />

von Eckbebauungen, die Gestaltung von Brachflächen,<br />

Revitalisierungsmaßnahmen sowie fachgerechte Dokumentationen<br />

bei Abbruch. 30 Die Erfahrung mit anderen<br />

Lan<strong>des</strong>projekten (Straße der Romanik, Gartenträume, IBA<br />

2010) zeigt, dass nur eine kontinuierliche Begleitung und<br />

Pflege von Projekten Nachhaltigkeit erzielt. Ein bedeutender<br />

Schritt und im bun<strong>des</strong>republikanischen Kontext<br />

einmalig war die Vorlage von Standards der Bau- und<br />

Kunstdenkmalpflege durch das LDA 2008. 31 Sie beinhalten<br />

das kritische Überdenken bisheriger Prioritätensetzungen<br />

und der Auflagenpraxis in Denkmalschutz und Denkmalpflege,<br />

die Stärkung von Prophylaxe und Beratungstätigkeit<br />

sowie eine verstärkte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.<br />

<strong>Empfehlungen</strong><br />

!" "Der Kulturkonvent empfiehlt dem Land, die Denkmalförderung<br />

in ein angemessenes Verhältnis zum<br />

Denkmalreichtum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu setzen. Es wird eine<br />

deutliche Erhöhung der Mittel für die Denkmalpflege<br />

empfohlen, insbesondere, um die vorhandenen Fördermittel<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der EU in voller Höhe für die<br />

Denkmale <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu sichern.<br />

!" "Der Kulturkonvent empfiehlt, die durch das Denkmalschutzgesetz<br />

zur Verfügung stehenden Rechtsinstitute<br />

und die bestehenden „Standards zur Denkmalpflege“<br />

und die drei Novellierungen <strong>des</strong> Denkmalschutzgesetzes<br />

intensiver zu nutzen, insbesondere die im Gesetz<br />

vorgesehenen Denkmalpflegepläne der Kommunen.<br />

!" "Der Kulturkonvent empfiehlt, die Denkmalschutz- und<br />

-fachbehörden in die Lage zu versetzen, ein modernes,<br />

webbasiertes Denkmalinformationssystem aufbauen<br />

und in Betrieb nehmen zu können. Damit wird automatisch<br />

eine Revision und Aktualisierung der Denkmallisten<br />

einhergehen.<br />

Eine veränderte und flexiblere Denkmalpraxis kann nur<br />

auf einer soliden personellen wie finanziellen Basis stattfinden,<br />

wenn die Anteile am Lan<strong>des</strong>haushalt für den<br />

Denkmalschutz nicht wie gegenwärtig weiter zurückgehen.<br />

Das Förder- und Anreizsystem wie es in § 20 Denkm-<br />

SchG LSA geregelt ist, gerät in Gefahr, ausgehöhlt zu werden,<br />

wodurch auch private Mittel und Mittel Dritter im<br />

Denkmalschutz zunehmend geringer würden.<br />

!" "Der Kulturkonvent empfiehlt, das Verursacherprinzip 32<br />

im Bereich der Archäologie im Verwaltungsvollzug zu<br />

stärken und zu festigen.<br />

In Hinblick auf den prognostizierten demografischen<br />

Wandel sei festgehalten, dass der Denkmalbestand <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> unabhängig davon existiert. Sein<br />

Erhalt ist auch für ein bevölkerungsärmer werden<strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>land von existentieller Bedeutung. Er bleibt ein<br />

identitätsstiftender Faktor, eine unerschöpfliche Quelle<br />

für Geschichte und Gegenwart <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und gerade in<br />

Zeiten erhöhter Fluktuation eine die Bevölkerung in ihrer<br />

eigenen Region bindende Größe (Stichwort Heimat). Seine<br />

Gefährdung besteht über den demografischen Wandel<br />

hinaus vor allem durch versiegende Fördermittel, fehlende<br />

private Investitionen, hohe Ansprüche aus der Energiewende,<br />

Exploration teurer gewordener Bodenschätze<br />

und Rohstoffe. Doch zerstörte Bau- und Bodendenkmale<br />

wachsen nicht nach und sind als Quelle der Geschichte,<br />

der Kultur und der Identität eines Lan<strong>des</strong> und seiner Bürger<br />

für immer verloren.<br />

30 Sabrina Lampe, Johannes N. Müller (Hrsg.): Architektur und Baukultur. Reflexionen aus Wissenschaft und Praxis, Berlin 2010, S. 87-89.<br />

31 Denkmalschutzgesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und Standards der Bau- und Kunstdenkmalpflege in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Halle 2008, S. 31-38.<br />

32 Das „Verursacherprinzip“ wird in § 14 (9) DenkmSchG LSA im Rahmen der Dokumentationspflicht angesprochen und ordnet die hierfür notwendigen<br />

Dokumentationskosten dem Veranlasser einer baudenkmalpflegerischen oder archäologischen Maßnahme (Umbau, Bodenöffnung, Grabung)<br />

zu. Dieses „Kostenzuordnungsprinzip“ sollte im Verwaltungsvollzug künftig widerspruchslos befolgt werden.<br />

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