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Empfehlungen des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt

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3. Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Kunst und Kultur in den Kommunen von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

sind wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und Lebensqualität,<br />

erhöhen ihre Ausstrahlung und Attraktivität<br />

und haben sich im Wettbewerb der Regionen zueinander<br />

zu einem unverzichtbaren Standortfaktor entwickelt.<br />

Kommunen stärken mit ihrer Kulturförderung die Verbundenheit<br />

mit der Region und haben starke und vielfältige<br />

kulturelle Identitäten und Traditionen ausgebildet.<br />

Die Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> prägen mit ihrer Förderung<br />

das kulturelle Angebot in seinen vielfältigsten<br />

Ausprägungen und sind oft Träger und Gestalter der kulturellen<br />

Infrastruktur (Theater und Orchester, Museen,<br />

Bibliotheken, freie Szene etc.). Die Theater- und Orchesterförderung<br />

nimmt mit Abstand den größten Anteil der<br />

kommunalen Kulturförderung ein. Daneben unterstützen<br />

die Kommunen eine Vielzahl von kulturellen Aktivitäten,<br />

Initiativen, Projekten und Festivals.<br />

Kunst und Kultur sind in Deutschland zum großen Teil<br />

kommunal finanziert. Die Länder und Kommunen tragen<br />

mit 9,1 Mrd. Euro (Kulturfinanzbericht 2012) den größten<br />

Anteil an den öffentlichen Kulturausgaben. Je EinwohnerIn<br />

wandeten die Länder (einschließlich Kommunen und<br />

Stadtstaaten) für Kultur im Jahr 2009 im Durchschnitt<br />

96,52 Euro auf. Die Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> haben<br />

2009 pro Einwohner 116,45 Euro (gesamt 279,80 Mio.<br />

EUR) für Kultur ausgegeben und stehen damit im Bun<strong>des</strong>vergleich<br />

an dritter Stelle nach den Ländern <strong>Sachsen</strong><br />

(169,08 Euro) und Thüringen (124,13 Euro).<br />

Im Jahr 2009 haben unsere Kommunen, Städte und Landkreise<br />

Kulturausgaben in Höhe von 151,5 Mio. EUR und<br />

das Land 124,2 Mio. EUR getätigt. 11 Daneben beteiligen<br />

sich die Sparkassenstiftungen in allen Landkreisen und<br />

kreisfreien Städten sowie weitere private und öffentlichrechtliche<br />

Stiftungen auf kommunaler Ebene an der Förderung<br />

von Kunst und Kultur.<br />

Der Kommunalisierungsgrad, d.h. der Anteil an den Kulturausgaben,<br />

den die Kommunen beitragen, beträgt<br />

55 %. Trotz dieser Zahlen gibt es bislang keinen empirisch<br />

und statistisch fundierten Überblick zur Situation der kom-<br />

munalen Kulturfinanzierung und die Situation gestaltet<br />

sich in jeder Gemeinde und Kommune sehr unterschiedlich.<br />

3.1. Freiwillige und Pflichtaufgaben<br />

Bestandsaufnahme<br />

Die Gemeindeordnung 12 unterscheidet zwischen pflichtigen<br />

und freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben und<br />

jede einzelne Kommune entscheidet eigenständig darüber,<br />

wie sie eine Aufgabe übernimmt, gestaltet und<br />

durchführt. Kommunen sind grundsätzlich dazu angehalten<br />

Angebote der kulturellen Daseinsvorsorge vorzuhalten,<br />

die sie in eigener Verantwortung gestalten.<br />

Kommunale Pflichtaufgaben sind durch gesetzliche Vorgaben<br />

bestimmt und die Kommunen entscheiden über deren<br />

Ausführung und Gestaltung. Freiwillige Aufgaben – wozu<br />

der Kulturbereich gezählt wird – sind nicht in ihrer Ausgestaltung<br />

gesetzlich vorbestimmt und die Kommunen bestimmen<br />

ihre Ermöglichung, Ausführung und Gestaltung.<br />

Herausforderung<br />

Viele Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> befinden sich in einer<br />

angespannten Finanzlage und stehen unter einem<br />

erheblichen Haushaltskonsolidierungsdruck. Es ist oft<br />

Praxis der kommunalen Aufsichtsbehörden, dass zwischen<br />

Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben mit der<br />

Maßgabe unterschieden wird, dass eine Haushaltskonsolidierung<br />

prioritär bei den freiwilligen Aufgaben zu erfolgen<br />

hat.<br />

Die kontinuierliche Finanzierung von Kultureinrichtungen<br />

und kulturellen Aktivitäten kann nicht mehr allein<br />

als Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung verstanden<br />

werden, sondern nimmt durch die Praxis normative<br />

Bedeutung an, sodass ein Pflichtcharakter entsteht. Die<br />

Finanzierung von Kultureinrichtungen und kulturellen<br />

Aktivitäten ist zwar eine freiwillige, aber höchst schützenswerte<br />

kommunale Kulturgestaltungsaufgabe. 13<br />

11 Vgl. Kulturfinanzbericht 2012 der Statistischen Ämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder, S. 35. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen weisen traditionell<br />

höhere Kulturausgaben pro Einwohner auf. (175,86 Euro bis 147,44 Euro). Vgl. Kulturfinanzbericht 2012<br />

12 § 4 Eigener Wirkungskreis (1) Zum eigenen Wirkungskreis (freiwillige und Pflichtaufgaben) gehören alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft<br />

sowie die Aufgaben, die der Gemeinde durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschriften als eigene zugewiesen sind. Neue Aufgaben können der<br />

Gemeinde nur durch Gesetz auferlegt werden; dabei ist gleichzeitig die Aufbringung der Mittel sicherzustellen.<br />

13 Vgl. Bernd Wagner: Kulturpolitik in Zeiten der Haushaltskonsolidierung. Vortragsmanuskript, www.lan<strong>des</strong>kulturverband-sh.de/.../Impulsreferat_<br />

Wagner.pdf (März 2012). „Kulturarbeit ist also generell eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, konkret entscheiden die Gemeideorgane über<br />

die Ausgestaltung der Kulturangelegenheiten im Einzelnen nach freiem Ermessen. Der Deutsche Städtetag spricht insoweit von einer „politischen<br />

Pflichtaufgabe“, einer Pflicht zur Gestaltung <strong>des</strong> kulturellen Angebotes.“ Vgl. Deutscher Bun<strong>des</strong>tag (Hrsg.), Kultur in Deutschland. Schlussbericht der<br />

Enquete-Kommission <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages 2008, S. 90<br />

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