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Empfehlungen des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt

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17. Musik<br />

17.1. Staatlich anerkannte Musikschulen<br />

Bestandsaufnahme<br />

In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gibt es 21 Musikschulen, die seit Ende<br />

2010 staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen sind. 15<br />

von ihnen befinden sich in Trägerschaft von Landkreisen,<br />

fünf in städtischer und eine in Vereinsträgerschaft. Die<br />

Kreisgebietsreformen der vergangenen Jahre haben dazu<br />

geführt, dass die Anzahl der Musikschulen durch entsprechende<br />

Fusionen gesunken ist, was jedoch ohne Einfluss<br />

auf die Anzahl der Unterrichtsstätten blieb. Damit haben<br />

die Kreisgebietsreformen zu keiner negativen Entwicklung<br />

im Musikschulbereich geführt. Vielmehr besteht in <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> ein dichtes Netz der Orte, an denen die Musikschulen<br />

tätig sind: So existieren gegenwärtig neben 32 eigenen<br />

Musikschulhäusern insgesamt 246 Unterrichtsorte. Gerade<br />

in einem Flächenland wie <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> führt dies dazu,<br />

dass die Nutzer im Sinne der Teilhabegerechtigkeit Musikschulunterricht<br />

vor Ort wahrnehmen können, ohne dass<br />

längere Fahrten und die damit verbundenen Kosten insbesondere<br />

in dünn besiedelten Landkreisen zu unüberwindbaren<br />

Hinderungsgründen werden.<br />

Durch Mittel aus dem Konjunkturpaket II war es möglich,<br />

einen über Jahre angelaufenen Investitionsstau an den<br />

Musikschulen aufzubauen und damit die zentrale außerschulische<br />

Bedeutung von Musikschulen als gesetzlich verankerte<br />

Bildungseinrichtungen flächendeckend zu unterstreichen.<br />

Von 17 Mio. EUR, die zum überwiegenden Teil<br />

vom Bund und in jeweils annähernd gleicher Höhe vom<br />

Land und den entsprechenden Kommunen zur Verfügung<br />

gestellt worden sind, konnten insgesamt 16 Musikschulen<br />

profitieren. Dadurch sind aus ehemals vielerorts völlig <strong>des</strong>olaten<br />

Unterrichtsstätten moderne und zukunftsweisende<br />

Räumlichkeiten entstanden, die ganz wesentlich zur<br />

Stärkung <strong>des</strong> Unterrichtsangebots vor Ort beigetragen<br />

haben. Die nachfolgend beschriebenen hohen Qualitätsstandards<br />

staatlich anerkannter Musikschulen entsprechen<br />

somit auch lang überfälligen und adäquaten räumlichen<br />

Bedingungen.<br />

In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gilt seit dem 17. Februar 2006 das Gesetz<br />

zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen<br />

im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (MSG), ein Fachgesetz, mit dem<br />

die Lan<strong>des</strong>förderung und staatliche Anerkennung von<br />

Musikschulen, unabhängig von der Frage, ob sie öffentlich<br />

oder privat getragen werden, geregelt ist. Auf der<br />

Basis eines Interkommunalen Leistungsvergleiches, den<br />

der Lan<strong>des</strong>verband der Musikschulen <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

(LVdM) zwischen 1999 und 2003 an allen Musikschulen<br />

durchgeführt hat, wurden pädagogisch besonders schüt-<br />

zenswerte und damit förderwürdige Bereiche erkannt, so<br />

der leistungsorientierte Einzelunterricht, Orchester- bzw.<br />

Ensemblespiel und Musiktheorie. Diese Unterrichtsfelder<br />

bilden im Musikschulgesetz Grundlage eines dort explizit<br />

ausformulierten Lan<strong>des</strong>interesses: Anstatt die Musikschulförderung,<br />

wie bis 2004 geschehen, in allgemeiner Form<br />

an der Bevölkerungsdichte <strong>des</strong> jeweiligen Einzugsgebiets<br />

auszurichten, werden die Studienvorbereitende Ausbildung<br />

(SVA), der leistungsorientierte Einzelunterricht<br />

(LOU), Ensemblespiel, musiktheoretische Ergänzungsfächer<br />

und Angebote für Menschen mit Behinderung als<br />

besondere Zielgruppen in direkter Weise gefördert. Diese<br />

Art der Lan<strong>des</strong>förderung unterstützt nicht nur pädagogisch<br />

wertvolle Bereiche, sondern entlastet gleichzeitig<br />

auch den Musikschulträger in für ihn besonders kostenintensiven<br />

Unterrichtsangeboten. Darüber hinaus vergibt<br />

das Land jährlich Lan<strong>des</strong>förderstipendien für musikalisch<br />

überdurchschnittlich begabte Schülerinnen und Schüler.<br />

Um Lan<strong>des</strong>mittel zu erhalten, müssen Qualitätsstandards<br />

vorliegen, die die jeweilige Musikschule jährlich nachzuweisen<br />

hat. Hierzu zählen u. a., dass min<strong>des</strong>tens die Hälfte<br />

der unterrichteten Jahreswochenstunden durch fest<br />

angestellte Lehrkräfte, die alle ein musikpädagogisches<br />

oder künstlerisches Studium erfolgreich absolviert haben<br />

müssen, erteilt werden soll, an der Musikschule min<strong>des</strong>tens<br />

120 Wochenstunden zu je 45 Minuten zu unterrichten<br />

sind, eine definierte Fächervielfalt vorliegen muss<br />

und sich der Unterricht an den Rahmenlehrplänen <strong>des</strong><br />

Verbands deutscher Musikschulen (VdM) orientiert. Durch<br />

die Festanstellungsuntergrenze wird eine kontinuierliche<br />

Lehrer-Schüler-Bindung garantiert, die für qualitätsvollen<br />

Musikschulunterricht unerlässlich ist; durch die Größendefinition<br />

der Musikschule entsteht ein Min<strong>des</strong>tmaß an<br />

gesellschaftlicher Breitenwirkung; durch die Fächervielfalt<br />

eine maximale Entfaltungsfläche <strong>des</strong> individuellen<br />

Schülerinteresses und durch die Lehrkräftequalifikation<br />

und Arbeit nach fachlich fundierten Rahmenlehrplänen<br />

die Absicherung der Unterrichtsqualität selbst.<br />

Das Land unterstützt somit auf Grundlage eines definierten<br />

Lan<strong>des</strong>interesses musikalisches Engagement<br />

von Kindern und Jugendlichen unter der Voraussetzung<br />

bun<strong>des</strong>weit führender Qualitätsstandards und größtmöglicher<br />

musikalischer Breitenbildung. Musikschulförderung<br />

in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> repräsentiert damit ein<br />

sich gegenseitig bereichern<strong>des</strong> Doppelengagement von<br />

Land und Kommunen mit großer breitengesellschaftlicher<br />

Wirkung. Da sich die Träger lan<strong>des</strong>durchschnittlich<br />

mit zirka 60 % an den Kosten der Musikschule beteiligen<br />

und die Lan<strong>des</strong>mittelzuweisung durchschnittlich<br />

bei etwa 15 % liegt, bewegen sich die Unterrichtsent-<br />

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