Empfehlungen des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt
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17. Musik<br />
17.1. Staatlich anerkannte Musikschulen<br />
Bestandsaufnahme<br />
In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gibt es 21 Musikschulen, die seit Ende<br />
2010 staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen sind. 15<br />
von ihnen befinden sich in Trägerschaft von Landkreisen,<br />
fünf in städtischer und eine in Vereinsträgerschaft. Die<br />
Kreisgebietsreformen der vergangenen Jahre haben dazu<br />
geführt, dass die Anzahl der Musikschulen durch entsprechende<br />
Fusionen gesunken ist, was jedoch ohne Einfluss<br />
auf die Anzahl der Unterrichtsstätten blieb. Damit haben<br />
die Kreisgebietsreformen zu keiner negativen Entwicklung<br />
im Musikschulbereich geführt. Vielmehr besteht in <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> ein dichtes Netz der Orte, an denen die Musikschulen<br />
tätig sind: So existieren gegenwärtig neben 32 eigenen<br />
Musikschulhäusern insgesamt 246 Unterrichtsorte. Gerade<br />
in einem Flächenland wie <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> führt dies dazu,<br />
dass die Nutzer im Sinne der Teilhabegerechtigkeit Musikschulunterricht<br />
vor Ort wahrnehmen können, ohne dass<br />
längere Fahrten und die damit verbundenen Kosten insbesondere<br />
in dünn besiedelten Landkreisen zu unüberwindbaren<br />
Hinderungsgründen werden.<br />
Durch Mittel aus dem Konjunkturpaket II war es möglich,<br />
einen über Jahre angelaufenen Investitionsstau an den<br />
Musikschulen aufzubauen und damit die zentrale außerschulische<br />
Bedeutung von Musikschulen als gesetzlich verankerte<br />
Bildungseinrichtungen flächendeckend zu unterstreichen.<br />
Von 17 Mio. EUR, die zum überwiegenden Teil<br />
vom Bund und in jeweils annähernd gleicher Höhe vom<br />
Land und den entsprechenden Kommunen zur Verfügung<br />
gestellt worden sind, konnten insgesamt 16 Musikschulen<br />
profitieren. Dadurch sind aus ehemals vielerorts völlig <strong>des</strong>olaten<br />
Unterrichtsstätten moderne und zukunftsweisende<br />
Räumlichkeiten entstanden, die ganz wesentlich zur<br />
Stärkung <strong>des</strong> Unterrichtsangebots vor Ort beigetragen<br />
haben. Die nachfolgend beschriebenen hohen Qualitätsstandards<br />
staatlich anerkannter Musikschulen entsprechen<br />
somit auch lang überfälligen und adäquaten räumlichen<br />
Bedingungen.<br />
In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gilt seit dem 17. Februar 2006 das Gesetz<br />
zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen<br />
im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (MSG), ein Fachgesetz, mit dem<br />
die Lan<strong>des</strong>förderung und staatliche Anerkennung von<br />
Musikschulen, unabhängig von der Frage, ob sie öffentlich<br />
oder privat getragen werden, geregelt ist. Auf der<br />
Basis eines Interkommunalen Leistungsvergleiches, den<br />
der Lan<strong>des</strong>verband der Musikschulen <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
(LVdM) zwischen 1999 und 2003 an allen Musikschulen<br />
durchgeführt hat, wurden pädagogisch besonders schüt-<br />
zenswerte und damit förderwürdige Bereiche erkannt, so<br />
der leistungsorientierte Einzelunterricht, Orchester- bzw.<br />
Ensemblespiel und Musiktheorie. Diese Unterrichtsfelder<br />
bilden im Musikschulgesetz Grundlage eines dort explizit<br />
ausformulierten Lan<strong>des</strong>interesses: Anstatt die Musikschulförderung,<br />
wie bis 2004 geschehen, in allgemeiner Form<br />
an der Bevölkerungsdichte <strong>des</strong> jeweiligen Einzugsgebiets<br />
auszurichten, werden die Studienvorbereitende Ausbildung<br />
(SVA), der leistungsorientierte Einzelunterricht<br />
(LOU), Ensemblespiel, musiktheoretische Ergänzungsfächer<br />
und Angebote für Menschen mit Behinderung als<br />
besondere Zielgruppen in direkter Weise gefördert. Diese<br />
Art der Lan<strong>des</strong>förderung unterstützt nicht nur pädagogisch<br />
wertvolle Bereiche, sondern entlastet gleichzeitig<br />
auch den Musikschulträger in für ihn besonders kostenintensiven<br />
Unterrichtsangeboten. Darüber hinaus vergibt<br />
das Land jährlich Lan<strong>des</strong>förderstipendien für musikalisch<br />
überdurchschnittlich begabte Schülerinnen und Schüler.<br />
Um Lan<strong>des</strong>mittel zu erhalten, müssen Qualitätsstandards<br />
vorliegen, die die jeweilige Musikschule jährlich nachzuweisen<br />
hat. Hierzu zählen u. a., dass min<strong>des</strong>tens die Hälfte<br />
der unterrichteten Jahreswochenstunden durch fest<br />
angestellte Lehrkräfte, die alle ein musikpädagogisches<br />
oder künstlerisches Studium erfolgreich absolviert haben<br />
müssen, erteilt werden soll, an der Musikschule min<strong>des</strong>tens<br />
120 Wochenstunden zu je 45 Minuten zu unterrichten<br />
sind, eine definierte Fächervielfalt vorliegen muss<br />
und sich der Unterricht an den Rahmenlehrplänen <strong>des</strong><br />
Verbands deutscher Musikschulen (VdM) orientiert. Durch<br />
die Festanstellungsuntergrenze wird eine kontinuierliche<br />
Lehrer-Schüler-Bindung garantiert, die für qualitätsvollen<br />
Musikschulunterricht unerlässlich ist; durch die Größendefinition<br />
der Musikschule entsteht ein Min<strong>des</strong>tmaß an<br />
gesellschaftlicher Breitenwirkung; durch die Fächervielfalt<br />
eine maximale Entfaltungsfläche <strong>des</strong> individuellen<br />
Schülerinteresses und durch die Lehrkräftequalifikation<br />
und Arbeit nach fachlich fundierten Rahmenlehrplänen<br />
die Absicherung der Unterrichtsqualität selbst.<br />
Das Land unterstützt somit auf Grundlage eines definierten<br />
Lan<strong>des</strong>interesses musikalisches Engagement<br />
von Kindern und Jugendlichen unter der Voraussetzung<br />
bun<strong>des</strong>weit führender Qualitätsstandards und größtmöglicher<br />
musikalischer Breitenbildung. Musikschulförderung<br />
in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> repräsentiert damit ein<br />
sich gegenseitig bereichern<strong>des</strong> Doppelengagement von<br />
Land und Kommunen mit großer breitengesellschaftlicher<br />
Wirkung. Da sich die Träger lan<strong>des</strong>durchschnittlich<br />
mit zirka 60 % an den Kosten der Musikschule beteiligen<br />
und die Lan<strong>des</strong>mittelzuweisung durchschnittlich<br />
bei etwa 15 % liegt, bewegen sich die Unterrichtsent-<br />
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